Hausratversicherung - Versicherte Gefahren
Versichert sind in der Hausratversicherung Schäden, die durch folgende Gefahren
Brand,
Blitzschlag,
Explosion, Implosion (ab VHB 2000)
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges,
Einbruchdiebstahl, Raub,
Vandalismus nach einem Einbruch,
Leitungswasser,
Sturm und Hagel (hier besteht Versicherungsschutz gemäß Abschnitt A § 5 Nr. 4 b VHB 2008 / 2010 (MB) bzw. § 9 Nr. 2 VHB 2000 jedoch nur innerhalb von Gebäuden) entstanden sind.
Es handelt sich hierbei um eine ausdrückliche Auflistung von versicherten Schadenursachen. Dies bedeutet, dass kein Versicherungsschutz für Schäden am Hausrat besteht, wenn der Schaden durch eine andere Ursache entstanden ist.
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