Hausratversicherung - Vandalismus
Vandalismus ist keine Krankheit, aber dennoch ein Übel. Denn so nennt man die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung von Sachen durch Vandalen. Solche Schäden, das zeigt ein Blick in die Tagespresse oder in von Zeit zu Zeit veröffentlichte Statistiken, nehmen immer mehr zu.
Vandalismus ist das mutwillige Zerstören von fremdem Eigentum. Zu solchen mutwilligen Sachbeschädigungen aus purer Zerstörungswut gehören zum Beispiel eingeschlagene Autoscheiben, herausgerissene Autoradios, Kratzschäden am Lack, umgeknickte Autoantennen und Scheibenwischer oder zerstochene Autoreifen.
Häufig genug zerstören auch Einbrecher bei einem Einbruch mutwillig Hausrat und Geschäftsmobiliar auf der Suche nach wertvollen Gegenständen oder aus Wut über zu magere Beute.
Vorsätzliche und böswillige Zerstörung von versichertem Hausrat nach dem gewaltsamen Eindringen (Einbruch) in den Versicherungsort (Wohnung). Derartige Schäden sind gemäß Abschnitt A § 3 Nr. 3 2010 (MB), § 6 Nr. 1 VHB 2000 (MB) in der Hausratversicherung mitversichert.
Zwingende Voraussetzung dafür ist jedoch der erfolgte Einbruch. Liegt lediglich der Versuch eines Einbruchs vor, sind die daraus resultierenden Schäden i.d.R. nicht mitversichert.
Beide Ausführungen gelten sinngemäß für eine Beraubung bzw. den Versuch einer Beraubung.
Der Begriff des Vandalismus leitet sich vom germanischen Stamm der Vandalen ab, der spätantiken Quellen zu Folge im 5. Jahrhundert besonders verheerend im untergehenden weströmischen Reich gehaust haben soll. Neuere Forschungen haben das zwar nicht bestätigt, doch hatte der Begriff zwischenzeitlich Eingang in die Umgangssprache gefunden.
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