Hausratversicherung - Leitungswasser
Wasser kann ähnlich wie ein Brand zu zumindest existenzgefährdenden Schäden führen.
Beispiel
Wasser kann in verschiedenen Formen als Schadenverursacher auftreten:
Leitungswasser Aus einem Zu- oder Ableitungsrohr, einer Armatur oder einer mit der Wasserversorgung verbundenen Einrichtung (z.B. Spülmaschine) tritt wegen Undichtigkeit oder Bruch Wasser aus.
Überschwemmung Nach einem Gewitterregen ist die Kanalisation überfordert, das Wasser sammelt sich im Gebäude. Ein Fluss tritt über die Ufer und überschwemmt das Gebäude.
Regenwasser Regenwasser dringt durch Fenster, undichte Dächer oder undichte Abflussrohre in ein Gebäude ein.
Ein Szenario möglicher Schäden kann auch hier helfen, die grundsätzlich nicht vermeidbare Gefahr zumindest zu begrenzen. Dazu können beispielsweise folgende Maßnahmen dienen:
In Überschwemmungsgebieten werden Gebäude grundsätzlich auf Anhöhen errichtet oder die Geschosse entsprechend höher angesetzt (Keller beginnt auf Bodenhöhe zum Beispiel).
Rückstauventile verhindern den Rückfluss von Wasser aus der Kanalisation.
An die Wasserversorgung angeschlossene Geräte wie Waschmaschinen etc. werden mit Wasserstopp Einrichtungen versehen, die zumindest bei plötzlichem Wasserverlust durch Bruch oder Riss in der Wasserleitung wirksam sind.
Dächer werden regelmäßig gewartet, um bei Sturm ein Abdecken mit anschließend eindringendem Regenwasser zu vermeiden.
Türen und Fenster von Betrieben werden nach Geschäftsschluss regelmäßig vollständig verschlossen. Rollladen und Markisen werden eingerollt.
Bei älteren Gebäuden mit Bleirohren oder sonstigen veralteten Rohrnetzen und im Außenbereich Tonrohren sollte bei ohnehin anstehenden Sanierungen auch die Wasserversorgung erneuert werden.
Das ist zwar kostenintensiv, vermeidet aber die in der Versicherungswirtschaft berüchtigten Reparaturkostenversicherungen, bei denen sich nach jedem Bruch die nächste Bruchstelle neben der reparierten bereits ankündigt, bis der Versicherer wegen Schadenhäufigkeit kündigt.
Spätestens dann ist es einfacher, eine Komplettsanierung durchzuführen, als eine neue Leitungswasserversicherung zu finden.
Versicherbar ist das verbleibende Restrisiko wie folgt:
Leitungswasser Leitungswasserversicherung als Bestandteil der Gebäude-, Inventar- oder der Hausratversicherung
Überschwemmung im Rahmen der Elementarversicherung (siehe Elementarrisiken)
Regenwasser Das Eindringen von Regenwasser ins Gebäude nach einem Sturm ist in der Sturmversicherung mitversichert. Der Rückstau von Regenwasser kann in der Elementarversicherung mitversichert sein.
Das Eindringen von Regenwasser in nicht ordnungsgemäß verschlossene Fenster und Türen ist in der Regel nicht versicherbar. Sollte dies jedoch von jemandem schuldhaft verursacht worden sein, können ggf. Haftpflichtansprüche gegen den Verursacher gerichtet werden.
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