Hausratversicherung - Blitzschlag
Der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf versicherte Sachen gilt im Sinne der Versicherungsbedingungen als Blitzschlag.
Hinweis
Schäden durch Blitzschlag werden in der Wohngebäude-, Elektronik-, Geschäftsgebäude-, Geschäfts-Inhalts- und Hausratversicherung über die Gefahr Feuer gedeckt, allerdings je nach Bedingungswerk ggf. nur der unmittelbare direkte Blitzeinschlag sowie dessen Folgeschäden (z.B. Kurzschluss- und Überspannungsschäden), nicht aber die reinen Überspannungsschäden ohne den direkten Blitzeinschlag (Blitzschlagversicherung).
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