Hausratversicherung - Begriff Hausrat
Zentraler Begriff der Hausratversicherung. Als Hausrat gelten alle Sachen die einem Haushalt zur Einrichtung (z.B. Möbel), zum Gebrauch (z.B. Zeitschriften und Werkzeug) oder Verbrauch (z.B. Küchenvorräte) dienen. Außerdem fallen auch Arbeitsgeräte, bestimmte Einrichtungsgegenstände (z.B. Einbaumöbel) und Sportgeräte (z.B. Faltboote und Fallschirme) sowie bestimmte motorisierte Spezialfahrzeuge (z.B. Krankenfahrstühle und Rasenmäher) unter den Begriff Hausrat. Ferner gelten am Versicherungsort lebende Kleintiere (z.B. Hunde, Katzen, Ziervögel) als Hausrat.
Allerdings zählen nicht alle Sachen am Versicherungsort zum versicherbaren Hausrat. Eine abschließende Aufzählung des versicherbaren Hausrats und entsprechende Ausschlüsse liefern beispielsweise Abschnitt A § 6 VHB 2010 (MB), sowie § 1 VHB 2000 (MB). Dort nicht aufgeführte Sachen gehören im Umkehrschluss zunächst nicht zum versicherten Hausrat, können ggf. aber über Klauseln abgesichert werden.
Die (periodische) Ermittlung und ggf. Anpassung des Gesamtwertes des zu versichernden Hausrats ist die Grundlage für die Berechnung des Versicherungsbeitrags (Prämie). In der Praxis wird dabei oftmals nicht beachtet, welche Werte Kleinmöbel, Geschirr, Textilien und Verbrauchsgüter (z.B. ein Weinkeller) darstellen.
Seite zurück
Hauptübersicht unseres Hausratversicherung Lexikon