Hausratversicherung - Sturm- und Hagelschäden
Die Gefahr Hagel ist gemeinsam mit der Gefahr Sturm z.B. über die Geschäftsgebäude-, Wohngebäude-, GeschäftsInhalts- und Hausratversicherung gedeckt.
Die klassische ursprüngliche Hagelversicherung diente der Absicherung von Ernteerträgen aus den Bereichen Landwirtschaft, Obst-, Wein-, Gemüse- und Gartenanbau gegen das Risiko des Hagelschlags. Für die Prämienberechnung dieser Hagelversicherung waren die Hagelempfindlichkeit der angebauten Kultur und die regionale Schadenhäufigkeit von Hagelgewittern vor Ort entscheidend.
Nach den VGB 2008 und VHB 2009 besteht Versicherungsschutz für unmittelbare Schäden durch Sturm sowie Folgeschäden an versicherten Sachen. Als nichtversicherte Folgeschäden werden z.B. Schäden durch eindringendes Schmelzwasser des Hagels gewertet.
Es gelten die folgenden Ausschlüsse:
Sturmflut,
Lawinen,
Eindringen von Niederschlägen durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Türen und Fenster bzw. durch vergrößerte Ritzen von schlecht sitzenden Fenster- und Türrahmen infolge eines Sturms,
Leitungswasser und Rohrbruch,
Glasschäden an Laden- und Schaufenstern,
Schäden an nicht bezugsfertigen oder nicht benutzbaren Gebäuden.
Über die Außenversicherung in der Hausratversicherung besteht Schutz für Sturm- und Hagelschäden nur für Sachen innerhalb von Gebäuden.
Für die Versicherer (insbesondere Wohngebäudeversicherer) stellt Hagel ein schwer einzuschätzendes Risiko dar. Durch die Hagelkatastrophe im Großraum München am 12.07.1984 änderte sich die Ansicht über diese vorher eher vernachlässigte und selten abgeschlossene Gefahr grundlegend - insbesondere im süddeutschen Raum.
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