Hausratversicherung - Abhandenkommen von Sachen
Im Rahmen der Hausratversicherung besteht auch Versicherungsschutz für versicherte Sachen, die infolge von Schäden durch die versicherten Gefahren
Feuer, Explosion, Implosion
Aufprall bzw. Luftfahrzeugabsturz
Einbruchsdiebstahl, Vandalismus, Raub
Leitungswasser,
Sturm, Hagel abhandenkommen (VHB 2000, Abschnitt A § 1 VHB 2010).
Das Abhandengekommen von Sachen ist gegeben, wenn der Versicherungsnehmer (VN) den unmittelbaren Besitz verloren hat und es unwahrscheinlich geworden ist, dass er ihn in absehbarer Zeit zurück erlangt.
Beispiel
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