Hausratversicherung - Aquarium
Das Aquarium sowie sein Inhalt (Dekoelemente, Pflanzen, Lebewesen, usw.) als Sache gelten über die Hausratversicherung gegen die dort versicherten Grundgefahren (i.d.R. Feuer, Leitungswasserschaden, Sturm- und Hagelschäden, Einbruchdiebstahl / Vandalismus) mitversichert.
Der einfache Glasbruch kann über eine separate Glasversicherung versichert werden. Hierbei ist das versicherte Maximalfassungsvermögen im Glastarif zu beachten.
Die Lebewesen (Fische, Garnelen, u.ä.) gelten zwar über die Grundgefahren der Hausratversicherung gedeckt; kein Entschädigungsanspruch besteht jedoch, wenn die Tiere infolge fehlenden Aquariumwassers Schaden nehmen oder sterben.
Das Auslaufen des Aquariums kann man über die Klausel 7116 (1) in der Wohngebäude- und Hausratversicherung abdecken. Sofern das Aquarium jedoch mit dem häuslichen Rohrsystem verbunden ist, gilt es als sonstige mit dem Rohrsystem verbundene Einrichtung. Somit ist sein bestimmungswidriges Auslaufen bereits ohne Zusatzklausel in der Wohngebäude- und Hausratversicherung mitversichert.
Speziell angefertigte und fest in das Gebäude eingebaute Aquarien sind i.d.R. kein Hausrat mehr, sondern Gebäudebestandteil und müssen dann im Gebäudevertrag besonders eingeschlossen und im Versicherungswert berücksichtigt werden.
Tipp
Es gibt folgende Gründe:
1. Tritt ein Schaden am Hausrat durch ein Aquarium / Wasserbett eines Dritten auf, besteht ein Entschädigungsanspruch nur, wenn diesen auch ein Verschulden trifft. Ansonsten muss der Schaden komplett selbst getragen werden.
2. Selbst wenn denjenigen ein Verschulden trifft, so besteht lediglich ein Anspruch auf den Zeitwert der beschädigten/zerstörten Sachen. Ist die Klausel in der Hausratversicherung eingeschlossen, besteht hingegen ein Anspruch auf den Neuwert.
3. In den modernen Zeiten häufiger Mieterwechsel und anonymer Nachbarn fehlt die Kenntnis über den Hausrat und die Einrichtung der anderen Mitmieter. Man kann das konkrete Risiko also nicht einschätzen, da man nicht weiß, ob und wer evtl. über ein Aquarium oder ein Wasserbett überhaupt verfügt oder ob dieser die anderen Mitmieter über eine solche Anschaffung informieren würde.
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