Hausratversicherung - Versicherungswert
In der Hausratversicherung ist der Versicherungswert bzw. die Entschädigungsgrundlage im Schadenfall der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand. Entsprechende Bestimmungen beinhalten die VHB 74 bis VHB 2010.
Dem Versicherungsnehmer ist in einem Versicherungsfall nicht gedient, beispielsweise nach einem Brand nur den tatsächlichen Wert der zerstörten Sache, d.h. unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung, zu erhalten.
Er muss sich die zerstörten Sachen wieder beschaffen, daher ist eine Entschädigung auf Basis des Wiederbeschaffungspreises sinnvoll.
Somit ist es von entscheidender Bedeutung, dass die vereinbarte Versicherungssumme dem Wiederbeschaffungspreis aller versicherten Sachen entspricht. Sind Sachen im Haushalt (Hausrat) des Versicherungsnehmers nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der erzielbare Verkaufspreis.
Zum Beispiel würde für eine ausgemusterte, nicht mehr zu verwendende Waschmaschine, die sich noch im Keller des Versicherungsnehmers befindet, der Schrottpreis entschädigt. Für Antiquitäten und Kunstgegenstände ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
Hierbei handelt es sich um einen Marktpreis, der durchaus auch Liebhaberwerte oder Sammlerwerte berücksichtigt.
In der Praxis ergeben sich dadurch oftmals Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Schadenhöhe, sodass die Hilfe von Gutachtern notwendig ist.
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