Hausratversicherung - Antiquitäten
Antiquitäten gehören im Rahmen der Hausratversicherung ebenfalls zu den versicherten Sachen. Sie unterliegen jedoch speziellen Entschädigungsgrenzen.
Zu den Antiquitäten gehören Sachen, die über 100 Jahre alt sind. Eine Ausnahme stellen Möbelstücke dar. Aufgrund ihres Volumens und ihres Gewichtes sind diese meist weniger gefährdet als die übrigen Antiquitäten.
Es sind berechtigte Zweifel angebracht, ob es sich bei Sachen, die älter als 100 Jahre sind, immer um Antiquitäten handelt. Ausschlaggebend für die hier verwendete Formulierung ist, dass damit ein Abgrenzungskriterium vorhanden ist, das die klare und eindeutige Zuordnung von Sachen ermöglicht.
Antiker Schmuck, antike Münzen und Medaillen, Briefmarken, Gold- und Platinsachen, Teppiche und Bilder die älter als 100 Jahre sind, fallen je nach Bedingungswerk unter die speziell für diese Dinge formulierte Entschädigungsgrenze für Wertsachen.
Die Entschädigung für Antiquitäten ist je Versicherungsfall auf den vertraglich vereinbarten Prozentsatz begrenzt.
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