Hausratversicherung - Ferienhaus
Der Hausrat in einem Ferienhaus kann auf zwei Wegen versichert werden. Handelt es sich um wertvolles Gut, kann erstens der Abschluss eines separaten Vertrages in Betracht gezogen werden, sofern dies wegen der Bestimmungen zur Anwesenheit des VN möglich ist (Wohnnutzung).
Da ein Ferienhaus in der Regel nicht ständig bewohnt und oftmals von leichterer Bauart ist, wird in solchen Fällen in der Regel ein Beitragszuschlag aufgrund des erhöhten Risikos vor allem durch Einbruchdiebstahl und damit in Zusammenhang stehenden Beschädigungen erhoben.
Alternativ ist es möglich, wertvollen Hausrat speziell in der kalten Jahreszeit (i.d.R. Nichtnutzung des Wochenendgrundstückes) auszulagern und den übrigen Hausrat zeitweise nicht versichert zu belassen.
Handelt es sich um weniger wertvolles Gut, kommt zweitens die Außenversicherung gemäß § 11 VHB 2000, oder Abschnitt A § 7 VHB 2010 (MB) infrage.
Zu beachten sind hierbei Begrenzungen beim Wert des Hausrates in der Außenversicherung (i.d.R. 10 % der Versicherungssumme) sowie zur vorübergehenden Anwesenheit des Hausrates auf dem Grundstück.
Vorübergehend meint i.d.R. einen Zeitraum von maximal drei Monaten. Allerdings gelten hierbei bestimmte Einschränkungen des Versicherungsschutzes durch die Hausratversicherung für Sturm- und Hagelschäden sowie für Schäden aufgrund von Einbruchdiebstahl und/oder Raub.
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