Hausratversicherung - Aussenversicherung
Versicherte Sachen, die dem Gebrauch dienen, sind, sofern sie Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind, auch außerhalb des Versicherungsortes weltweit vorübergehend bis zu 3 Monaten versichert.
Für den Versicherungsnehmer oder für mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, die sich aufgrund von Ausbildung, zur Erfüllung von Wehr- oder Ersatzdienst außerhalb der Wohnung befinden, gilt der Versicherungsschutz in der Hausratversicherung vorübergehend solange, wie sie keinen eigenen Hausstand gegründet haben. Beispielsweise ist Kleidung, die bei einer Urlaubsreise oder in der Kaserne durch einen Brand zerstört wird, versichert. Der Versicherungsschutz beschränkt sich nur auf die versicherten Gefahren.
Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur, wenn sich die Sachen in Gebäuden befinden. Entschädigungsgrenzen sind je nach Bedingungswerk vertraglich zu vereinbaren.
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