Hausratversicherung - Gebäudebeschädigungen
Kosten für die Reparatur von Gebäudebeschädigungen im Bereich des Versicherungsortes (Wohnung) infolge von Einbruchdiebstahl, Raub oder dem Versuch einer solchen Tat sowie durch Vandalismus nach einem Einbruch. Solche Gebäudebeschädigungen sind gemäß Abschnitt A § 8 Nr. 1g VHB 2010 (MB), oder § 2 Nr. 1h VHB 2000 (MB) in der Hausratversicherung mitversichert.
Das können z.B. Reparaturkosten für eine durch einen Einbruch beschädigte Wohnungstür sein.
Die Abgrenzung der Leistungspflicht von Wohngebäude- und Hausratversicherung kann im Einzelfall (z.B. Außenwohnungstür) problematisch sein. Von dieser Abgrenzung kann überdies abhängen, ob ein Schaden überhaupt regulierbar ist (bei Vandalismusschäden am Gebäude außerhalb des Versicherungsortes muss der Geschädigte den Schaden in der Regel selber tragen).
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