Hausratversicherung - Einrichtung
Versichert sind in der Hausratversicherung alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung, Gebrauch oder Verbrauch dienen. Zum Gebrauch dienen Sachen, die im Zeitablauf mehrfach genutzt werden. Sie unterliegen der Entwertung durch Alter und Abnutzung.
Dazu zählen auch Einrichtungsgegenstände. Ihre ausdrückliche Erwähnung in den Bedingungen macht deutlich, dass nicht nur solche Gebrauchsgüter versichert sind, die bei Tätigkeiten oder Verrichtungen gebraucht werden, sondern auch Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dekorativen Charakter haben.
Zum Verbrauch dienen Sachen, die nur einmal genutzt werden und hierbei verbraucht werden.
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