Hausratversicherung - Krankenfahrstühle
Krankenfahrstühle sind motorgetriebene Hilfsmittel zur Fortbewegung von Kranken.
Obwohl Kraftfahrzeuge aller Art in der Hausratversicherung grundsätzlich nicht versicherbar sind, gilt dies gemäß Abschnitt A § 6 Nr. 4c VHB 2010 (MB), § 1 Nr. 2b VHB 2000 (MB) nicht für Krankenfahrstühle.
Diese Ausnahme gilt ebenso für Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, sofern diese nicht versicherungspflichtig sind.
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