Eine Wohnungsversicherung sinnvoll und wichtig für alle Mieter und Eigentümer von Wohnungen und Häusern.
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Wohnungsversicherung
Wohnungsversicherung sinnvoll
Wenn auch Sie sich gerade die Frage stellen, ob und inwiefern eine Wohnungsversicherung sinnvoll ist, dann nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und überschlagen einmal die Anschaffungskosten für den in Ihrer Wohnung befindlichen Hausrat. Schon in einer kleinen Single Wohnung kommen hier schnell ein paar Tausend Euro zusammen, bis hin zu mehreren zehntausend Euro bei Wohnungen für Familien, je nach Größe und Ausstattung.
Jährlich entstehen durch Wohnungseinbrüche und Schäden wie Wohnungsbrände und Wasserschäden von mehr als 300 Millionen Euro. Versetzen Sie sich nun in die Lage, dass Sie Ihre gesamte Einrichtung Ihrer Wohnung (z.B. Möbel, Bekleidung, Elektro- und Haushaltgeräte) beispielsweise durch einen Brand beschädigt, oder komplett zerstört wird.
Den wenigsten wäre es möglich, die gesamte Einrichtung von jetzt auf gleich zu ersetzen. Doch nicht nur die das persönliche Hab und Gut ist in solchen Fällen unbrauchbar, oftmals müssen durch Brände zerstörte Wohnungen aufwändig und teuer saniert werden, was mit einem Kostenaufwand verbunden ist.
Denn schon durch Feuer zerstörte Gegenstände und der angefallene Bauschutt darf nur als teurer Sondermüll von extra dafür ausgebildeten Entsorgungsfirmen entsorgt werden. Wer da über keine entsprechende Wohnungsversicherung verfügt, muß für die entstandenen Schäden, sowie die eigenen Verluste selber aufkommen, sodaß sich hier letzten Endes die Frage ob und inwieweit eine Wohnungsversicherung sinnvoll ist, erübrigt und jedem klar sein dürfte, das dieser Versicherungsschutz unbedingt benötigt wird.
Wohnungsversicherung - Versicherungssumme
Die vereinbarte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Der nach den aufgezeigten Wertansätzen ermittelte Versicherungswert ist – unter Berücksichtigung der Entschädigungsgrenzen für Wertsachen – mindestens als Versicherungssumme einzusetzen, wenn eine Unterversicherung vermieden werden soll. Maßgebend ist der jeweilige aktuelle Wert.
Die Versicherungssumme zur Wohnungsversicherung wird als Gesamtsumme (Indizierung Gesamtsumme) vereinbart oder errechnet sich alternativ aus dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag pro Quadratmeter (m2) Wohnfläche multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche der versicherten Wohnung (Indizierung Quadratmetersumme). Die vereinbarte Versicherungssumme erhöht sich gemäß Abschnitt A § 9 VHB 2010 um einen Vorsorgebetrag, in der Regel von 10 %.
Wohnungsversicherung - Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme zuzüglich Vorsorgebetrag zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles niedriger als der Versicherungswert, so kann der Versicherer die Entschädigung anteilig kürzen, d.h. in dem Verhältnis, wie die Versicherungssumme zum Versicherungswert steht.
Im gleichen Verhältnis ist auch die Entschädigung für die gemäß Abschnitt A § 8 VHB 2010 versicherten Kosten und Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (siehe Kapitel 3) zu kürzen.
Beispiel
Ist die Wohnungsversicherung nach Quadratmetersumme vereinbart, so nimmt gemäß Abschnitt A § 9 Nr. 3 VHB 2010 der keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn bei Eintritt des Versicherungsfalles die Wohnfläche der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche entspricht und der vereinbarte Betrag pro m2 Wohnfläche den vom Versicherer für den Unterversicherungsverzicht vorgegebenen Betrag pro m2 nicht unterschreitet.
Der Unterversicherungsverzicht gilt aber nur, solange nicht eine weitere Wohnungsversicherung des Versicherungsnehmers für denselben Versicherungsort ohne eine solche Vereinbarung besteht.
Wohnungsversicherung sinnvoll - Leistungen
Alle Bedingungen haben eines gemeinsam: Sie füllen die Deckungslücken aus, die bisher im Schadenfall oft zu Unverständnis und Verärgerung bei den Versicherungsnehmern führten. Alle Tarife der Wohnungsversicherung sinnvoll haben grundsätzlich einen vergleichbaren Aufbau:
Der Basistarif oder die Variante 1 spricht preisbewusste Kunden an und steht für die Grundabsicherung des Hausrats.
Die Variante 2 füllt diesen Grundschutz um einige zusätzliche Absicherungen zu angemessenen Preisen auf. Dazu gehört grundsätzlich schon der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zu einer bestimmten Höhe, die Absicherung von Schäden durch Stromausfall an Tiefkühlgut / Gefriergut und die Erweiterung des Außenversicherungsschutzes.
Die weiteren Varianten decken zum Teil Schäden ab, die bisher bei Wohnungsversicherung nicht unbedingt üblich waren. Dazu zählen z.B. je nach Gesellschaft Handwerkerservice und Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit für 12 Monate.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Wohnungsversicherung
Für bestimmte wertvolle Hausratgegenstände, die sich außerhalb der ständigen durch die Wohnungsversicherung versicherten Wohnung befinden, sieht Klausel PK 7213 den Ausschluss von Bargeld, Urkunden, Schmucksachen usw. vor, die sich in Wochenend-, Ferien-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern und in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden befinden, sowie außerdem auch in Zweitwohnungen, die sich in ständig bewohnten Gebäuden befinden. In den erstgenannten Häusern sind darüber hinaus auch Schusswaffen, Foto- und optische Apparate und Antiquitäten vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Transport- und Lagerkosten, Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung (siehe § 9 Nr. 2) unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer der Wohnungsversicherung sinnvoll auch die Lagerung und der in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von x Tagen.
Als zum Öffnen nicht bestimmte Werkzeuge sind insbesondere solche zu betrachten, die geeignet sind, auf den Schließmechanismus des Schlosses einzuwirken. Vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer nach der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte. Für die Entschädigungspflicht der Wohnungsversicherung ist es nicht erforderlich, dass die Wohnung bzw. der Raum, in dem sich das Behältnis befindet, verschlossen war, wenn ein anwesender Besucher einen unbeobachteten Augenblick nutzt, die Tat auszuführen.
Für Fahrräder erstreckt sich der Versicherungsschutz durch eine Wohnungsversicherung sinnvoll auch auf Schäden durch Diebstahl, wenn nachweislich das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert war und außerdem der Diebstahl zwischen 6 Uhr und 22 Uhr verübt wurde oder sich das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in Gebrauch oder in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befand. Für die mit dem Fahrrad lose verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad weggenommen worden sind.
Abweichend von § 10 Nr. 1 Abs. 3 VHB 2000 besteht Versicherungsschutz durch die Wohnungsversicherung sinnvoll bei Wohnungswechsel auch in der neuen Wohnung, wenn diese innerhalb des vereinbarten ausländischen Staates liegt. Die Versicherungssumme wird in Euro vereinbart. Die Leistungen der Vertragsparteien sind ebenfalls in Euro zu erbringen. Abweichend von § 34 Nr. 2 a und b VHB 2000 gilt als zuständiges Amtsgericht für die Ernennung des zweiten Sachverständigen oder des Obmannes das Amtsgericht des letzten inländischen Wohnsitzes des Versicherungsnehmers.
Unter Androhung einer Gewalttat verlangt der in die Wohnung eingedrungene Täter vom Versicherungsnehmer, private Wertgegenstände von außerhalb der Wohnung (z.B. aus dem Tresor in seinen Geschäftsräumen) heranschaffen zu lassen und sie dem Täter in der Wohnung herauszugeben (kein Versicherungsfall). Versicherungsschutz ist aber hinsichtlich der unter die Wohnungsversicherung fallenden Sachen gegeben, wenn sie während der Zeit, in der sich der Täter noch innerhalb des Versicherungsortes befindet und der Täter auch diese Sachen raubt.
Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Zum Explosionsbegriff sei ergänzend auf die Erläuterungen im Beitrag: Gewerbliche und industrielle Feuerversicherung verwiesen. Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes. Zum Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges enthalten die VHB 2008 der Wohnungsversicherung keine Begriffserläuterung. Der Begriff Luftfahrzeug entspricht dem Luftverkehrsgesetz.
Deshalb ist eine Leistungspflicht des Versicherers nicht mehr gegeben, wenn die Beeinträchtigung des körperlichen Zustandes von längerer Dauer ist und dem Versicherungsnehmer der Wohnungsversicherung zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. nach Einlieferung ins Krankenhaus, Sachen weggenommen werden. Bei Unfall als Ursache für die Beeinträchtigung des körperlichen Zustandes besteht Versicherungsschutz unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer den Unfall verschuldet hat. Ist jedoch die Widerstandskraft ist der Versicherer leistungsfrei.
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine Sachen. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmter Daten und Programme sind durch die Wohnungsversicherung sinnvoll nur versichert, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist. Über normierte Zusatzklauseln können über die Sachen gemäß Abschnitt A § 6 Nr. 4a) bis f) VHB 2008 hinaus weitere zum Hausrat gehörige Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.
In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden sind im Rahmen der Wohnungsversicherung, Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken), die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken versichert.
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Weitere Infos zur Wohnungsversicherung
Welche Kosten übernimmt die Wohnungsversicherung und welche Leistungen sind im Versicherungsschutz enthalten? Generell übernimmt die Wohnungsversicherung alle anfallenden Kosten, welche im Versicherungsvertrag festgehalten wurden, bis zur Höchstgrenze der vereinbarten Versicherungssumme. Darunter fallen beispielsweise, die Erstattung der beschädigten, abhanden gekommenen, oder zerstörten Sachen, welche sich zum Schadenszeitpunkt in der versicherten Wohnung befanden.
Hierunter zählen alle vom Mieter in die Wohnung eingefügten Sachen (Möbel, Einbauküche falls vom Mieter eingefügt, Fernsehgeräte, Bekleidung, Wertgegenstände wie Schmuck, Gemälde, Antiquitäten, sowie Bargeld bis zur maximal vereinbarten Erstattungsgrenze). Desweiteren erstattet die Wohnungsversicherung alle notwendigen und anfallenden Kosten für Aufräumungs- und Entsorgungskosten, Transport- und Lagerkosten.
Desweiteren sind im Versicherungsumfang einer Wohnungsversicherung Änderungskosten für das Austauschen von Schlössern an der Wohnungstür, bis hin zu den Kosten, welche für die Hotelunterbringung anfallen, enthalten. Darüberhinaus können Fahrraddiebstähle, Glasbruchschäden am Wohnungsinventar und Gebäudeteilen wie Fenster, Balkon,- oder Terassentüren gesondert vereinbart und in den Versicherungsumfang mit einbezogen werden.
Welche Gefahren und Risiken sind in der Wohnungsversicherung abgedeckt? Die Art und der Umfang der versicherten Gefahren und Risiken belaufen sich auf Sturm- und Hagel, Feuer, Einbruchsdiebstähle, Vandalismus, Raub, sowie Wasser. Beachten Sie bitte, das die versicherbaren Gefahren und Risiken, bzw. die Höhe des Erstattungsaufwandes tarifabhängig sind und von Versicherer zu Versicherer abweichen können.
Es gelten daher immer die mit Ihrer Wohnungsversicherung im Versicherungsvertrag vereinbarten Regelungen. Es ist daher sinnvoll, diese genauestens zu prüfen und sich bei Unklarheiten unbedingt vor Vertragsunterzeichnung mit Ihrer Wohnungsversicherung in Verbindung zu setzen um diese zu klären.
Wohnungsversicherung
Damit ist vordringlich der Versicherungsort für außerhalb der Wohnung an der Außenseite des Gebäudes oder in anderer Weise außerhalb des Gebäudes
installierte Anlagen und Geräte angesprochen, wie Steuerungstechnik für Markisen, Funkgaragentore, Sende- und Empfangstechnik, Überwachungs- und
Sicherungstechnik und dgl. Der Versicherungsschutz kann auf Sachen erweitert werden, die sich außerhalb des Versicherungsortes befinden. Diese weltweit
geltende Außenversicherung, für die der Tarif einen Prämienzuschlag vorsieht.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf x Prozent der Versicherungssumme für den Hausrat begrenzt. Eine andere Entschädigungsgrenze kann vereinbart
werden. Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann. Der
Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich anzuzeigen.
Im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung sind u.a. Schäden versichert, die der Dieb bei Entwendung versicherter Sachen oder beim Versuch einer solchen
Tat an anderen versicherten Sachen anrichtet (s. Ziff. 4.2). Das heißt aber nicht, dass jede während des Einbruchdiebstahls vom Dieb angerichtete
Beschädigung als Einbruchdiebstahl-Folgeschaden zu ersetzen ist. Erst recht sind Beschädigungen nicht gedeckt, die der Täter nach einem Einbruch anrichtet,
dem eine Diebstahlabsicht nicht vorausgegangen war.
Infos zur Wohnungsversicherung
Insbesondere für die Beraubungsversicherung ist die Bestimmung des § 3 Nr. 4b) VHB 2008 wichtig, wonach Personen dem Versicherungsnehmer gleichstehen, die
mit seiner Zustimmung in der Wohnung anwesend sind. Das können Familienangehörige sein, aber auch zufällig anwesende andere Personen. Für den
Versicherungsfall ist es somit unerheblich, ob die Gewaltanwendung oder deren Androhung gegen den Versicherungsnehmer oder eine der mit seiner Zustimmung
anwesenden Personen zu Hilfe eilende Person gerichtet ist.
Als Motiv für den Einschluss solcher Sachen wird in der Literatur angeführt, dass Arbeitnehmer wie auch selbstständig tätige Personen gelegentlich
Arbeitsgeräte und (kleinere) Einrichtungsgegenstände mit nach Hause nehmen und ein Sachersatzinteresse haben (Martin SVR H IV 37). Haustiere, d.h. Tiere,
die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z.B. Fische, Katzen, Vögel). Die VHB der Wohnungsversicherung 2008 verwenden die Definition Haustiere,
die regelmäßig und artgerecht in Wohnungen gehalten werden.
Transport- und Lagerkosten - Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung (siehe § 9 Nr. 2) unbenutzbar wurde und dem
Versicherungsnehmer auch die Lagerung und in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem
die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von x Tagen.
Wohnungsversicherung sinnvoll
Versichert durch die Wohnungsversicherung sind auch Frostschäden an sanitären Anlagen und leitungswasserführenden Installationen sowie Frost- und sonstige Bruchschäden an deren Zu- und
Ableitungsrohren, die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er nach
Vereinbarung mit dem Vermieter bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft das Risiko trägt (Gefahrtragung). Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer,
Überschwemmung/Hochwasser oder Witterungsniederschläge.
Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Heizungsanlagen sind hiermit in ihrer Gesamtheit
angesprochen, also: Heizkessel, Umwälzpumpe, Rohrsystem, Ausdehnungsgefäß, Heizkörper oder Heizschlangen von Decken-, Wand- und Fußbodenstrahlungsheizungen,
zugehörige Armaturen und dgl. Dem Leitungswasser gleichgestellte Flüssigkeiten. Der Versicherungsschutz durch eine Wohnungsversicherung sinnvoll ist nicht allein auf Schäden durch ausgetretenes
Leitungswasser beschränkt sind dem Leitungswasser gleichgestellt:
Für bestimmte wertvolle Hausratgegenstände, die sich außerhalb der ständigen Wohnung befinden, sieht Klausel PK 7213 den Ausschluss von Bargeld, Urkunden,
Schmucksachen usw. vor, die sich in Wochenend-, Ferien-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern und in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden befinden,
sowie außerdem auch in Zweitwohnungen, die sich in ständig bewohnten Gebäuden befinden. In den erstgenannten Häusern sind darüber hinaus auch Schusswaffen,
Foto- und optische Apparate und Antiquitäten vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Tipps zum Versicherungsgebiet Wohnungsversicherung
Die Reparaturkostenversicherung für Gebäudeschäden durch Einbruchdiebstahl, Beraubung oder den Versuch einer solchen Tat ist nicht auf Gebäudeschäden
innerhalb der Wohnung beschränkt, sondern umfasst auch den Außenbereich der Wohnung, z.B. die Außenseite der Wohnungstür, Klingel- und Sprechanlagenteile,
Fensterrollläden. Hingegen erstreckt sich der Versicherungsschutz bei Gebäudeschäden durch Vandalismus nach einem Einbruch nur auf den Innenbereich der
Wohnung (zur Definition des Vandalismus nach einem Einbruch siehe Ziffer 4.4).
Versicherungsverträge sind grundsätzlich für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Man unterscheidet unterjährige Verträge mit einer Laufzeit von weniger
als einem Jahr (z. B. Ausstellungsversicherung), ein- oder mehrjährige Verträge Wohnungsversicherung und Verträge mit festem Ablauftermin.
Ein Versicherungsverhältnis kann unabhängig von der vereinbarten Vertragsdauer grundsätzlich durch Vereinbarung jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen
aufgehoben werden.
Werden innerhalb der Wohnung bzw. des Versicherungsortes beruflich oder gewerblich z. B. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik genutzt, sollten
Sie im Bedarfsfall mit dem Versicherer eine mit der erwähnten Regelung in der Wohnungsversicherung vergleichbare Vereinbarung treffen. Ein ähnliches Problem
besteht bei Anlagen und Geräten der Hauselektronik eines Wohn- und Geschäftshauses, die zugleich sowohl dem privaten Bereich als auch dem geschäftlichen
Bereich dienen.
Allgemeines rund um das Thema Wohnungsversicherung
Die nachstehende grobe Übersicht der entsprechend Abschnitt A § 6 Nr. 2 VB 2008 versicherten Sachen soll hierzu als Gedankenstütze dienen:, Möbel,
Antiquitäten, Kunstgegenstände, Sammlungen, Schmucksachen und sonstige Wertsachen, Teppiche, Beleuchtungskörper, Dekorationen, Porzellan, Gläser, Vasen,
Bestecke, Bücher, Unterhaltungs- und Kommunikationstechnik, Ton- und Bildträger, Musikinstrumente, Hauswirtschaftliche Maschinen und Geräte, Küchengeschirr,
Bekleidung, Wäsche, Betteinlagen, Spielsachen, Film- und Fotoausrüstung,
Außer den Kosten gemäß § 8 Nr. 1a) bis i) VHB 2008 sind ferner gemäß Abschnitt B § 13 VHB 2008 die notwendigen Kosten für Maßnahmen versichert, die der
Versicherungsnehmer zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder Minderung eines Schadens für sachgerecht halten durfte, auch wenn
sie erfolglos geblieben sind. Soweit solche Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten auf Anweisung des Versicherers aufgewendet worden sind, hat die
Wohnungsversicherung sinnvoll sie auch insoweit zu ersetzen.
Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und
dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die
Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von x Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf x Promille der Versicherungssumme begrenzt, soweit
nicht etwas anderes vereinbart ist.
Nützliche Informationen über die Wohnungsversicherung
Als weitere Gefahren umfasst die Leitungswasserversicherung gemäß Abschnitt A § 4 Nr. 1a) und b) VHB 2008, frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen, der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder
Solarheizungsanlagen, von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen
sind.
In der Wohnungsversicherung sind die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung (Erdfall), Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versicherbar.
Die separate Versicherung einzelner Gefahren ist nicht möglich (Vermeidung negativer Risikoauslese). Die Deckung in der Wohnungsversicherung sinnvoll und der
Wohngebäudeversicherung wird auf der Grundlage der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2008) gewährt Für diese
Deckungserweiterung gilt ein eigenständiges Kündigungsrecht.
Solche Kurzschluss- und Überspannungsschäden beruhen auf der Wirkung des elektrischen Stroms auf die von ihm durchflossenen elektrischen Teile der
Einrichtung. Der Ausschluss betrifft aber nicht nur diese Teile, sondern nach Rechtsprechung und Literatur den gesamten elektrischen Einrichtungsgegenstand,
z.B. die ganze Waschmaschine. Bei Vereinbarung der Klausel PK 7111 ersetzt der Versicherer Überstrom-, Kurzschluss- und Überspannungsschäden durch Blitz
oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität bis zur vereinbarten Höhe.
Tipps und Empfehlungen zum Thema Wohnungsversicherung sinnvoll
Das der Abschluß einer Wohnungsversicherung sinnvoll und wichtig ist, bestätigen auch regelmäßig unabhängige Verbraucherinstitute, wie der Stiftung Warentest, Finanztest sowohl auch Ökotest. Welche Wohnungsversicherung die besten Leistungen zu günstigen Preisen bietet, hängt von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel der Risikoort, die Größe und die Ausstattung der zu versichernden Wohnung, sowie den gewünschten Versicherungsschutz.
Beispielsweise bietet Ihnen unser Wohnungsversicherung Test einen sehr guten Leistungsumfang zu günstigen Beiträgen und schnitt vielfach mit sehr guten Bewertungen ab. Damit Sie sich einen Überblick der zur Zeit am Markt existierenden Hausratversicherer verschaffen zu können, empfehlen wir Ihnen unseren Wohnungsversicherung Preisvergleich.
Hierbei haben Sie nicht nur die Möglichkeit, die Preise direkt online zu berechnen, sondern können sich auch über die jeweiligen Tarife und deren Leistungseinschlüsse informieren, was auch sinnvoll ist, denn hierdurch können Sie nicht nur Beiträge einsparen, sondern oftmals noch bessere Leistungen erhalten, als in einem vergleichbaren Tarif eines anderen Anbieters, denn bereits eine günstige Wohnungsversicherung reicht in den meisten Fällen aus, wenn der Wert des Hausrat nicht, oder noch nicht so umfangreich ist.
Sie können bei den meisten Wohnungsversicherung jederzeit in einen leistungsstärkeren Tarif wechseln, wenn sich im Laufe der Jahre Ihre Ansprüche, oder der Wert der Wohnungseinrichtung verändert haben.