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Wohnungsversicherung - Was ist versichert

Die Wohnungsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungsarten, welche für jeden Haushalt abgeschlossen werden sollte. Was genau ist eigentlich eine Wohnungsversicherung und welche Leistungen erbringt diese Versicherung? Die verbundene Wohnungsversicherung ist eine Form der Schadenversicherung, welche mehrere Risiken und Gefahren in einem Versicherungsvertrag vereint.

Die versicherten Gefahren und Risiken unterteilen, wie folgt,
Kleiner Haken in grün Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,
Kleiner Haken in grün Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus,
Kleiner Haken in grün Leitungswasserschäden,
Kleiner Haken in grün Sturm- und Hagelschäden.

Darüberhinaus können gegen einen Prämienzuschlag Fahrräder in der Wohnungsversicherung gegen einfachen Diebstahl in der Zeit zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr mitversichert werden. Zu beachten ist hier, dass im Schadenfall der Versicherungsnehmer nachweisen muss, dass zum Zeitpunkt des Diebstahls das Fahrrad in verkehrsüblicher Weise gesichert war, in der Regel mit einem Schloss.

Weiterhin muss es zum Zeitpunkt des Diebstahls in Gebrauch sein oder sich in einem Fahrradabstellraum befinden. Die Entschädigungssumme ist auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt. Gegen eine zusätzliche Prämie können auch Überspannungsschäden bei Elektrogeräten bei Blitzschlag in der Wohnungsversicherung mitversichert werden.

Was ist im Umfang des Versicherungsschutz der Wohnungsversicherung enthalten

Versichert sind in der verbundenen Wohnungsversicherung alle Gegenstände, die zur Einrichtung, zum Gebrauch und zum Verbrauch dienen, also Mobiliar, Teppiche, elektrische Geräte, Bücher, Bilder, Musikinstrumente, Kleidung, Lebensmittelvorräte usw. So sind auch die Sachen versichert, die ausgeliehen wurden oder etwa unter Eigentumsvorbehalt gekauft wurden, z.B. durch Ratenkauf erworben sind.

Zusätzlich zu diesen Sachen, die im engeren Sinn zum Begriff des Hausrates gehören, sind folgende Gegenstände in der Wohnungsversicherung mit versichert:
Kleiner Haken in grün Teppichböden, wenn diese jederzeit entfernt werden können, also nicht auf dem Estrich geklebt usw. sind (LG Oldenburg, VersR 1988, 1285 zu VHB 1984, gilt auch für VHB 1974),
Kleiner Haken in grün Sachen, die der Mieter in die Wohnung eingefügt hat, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob diese Sachen als Gebäudebestandteil zu bewerten sind, so etwa sanitäre Einrichtungen,
Kleiner Haken in grün Sportgeräte, dazu gehören auch Surfbretter mit Zubehör, Kanus, Falt- und Schlauchboote, Flugdrachen ohne Motor usw.;
Kleiner Haken in grün Campingausrüstung,
Kleiner Haken in grün Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die der Berufsausübung dienen und dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören,
Kleiner Haken in grün Autozubehörteile,
Kleiner Haken in grün Einzelantennen und Markisen, soweit sie nicht mehreren Wohnungen dienen,
Kleiner Haken in grün Kleinvieh.

In der Wohnungsversicherung sind sowohl Sachen von Besuchern des Versicherungsnehmers mitversichert als auch der Hausrat von im Haushalt lebenden Familienmitgliedern und des Hauspersonals.

Höhe der Entschädigungsleistung durch die Wohnungsversicherung

In der Wohnungsversicherung gibt es für bestimmte Sachen Entschädigungshöchstgrenzen. In den jeweiligen Versicherungsbedingungen sind diese vorgesehen für:
Kleiner Haken in grün Bargeld,
Kleiner Haken in grün für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere,
Kleiner Haken in grün für Schmuck, Münzen, Briefmarken und Gegenstände aus Gold und Platin, wenn sich die Sachen außerhalb eines Stahlschrankes mit einem Mindestgewicht von 200 kg befinden.

Die Obergrenze für Schmuck gilt auch für Pelze, Antiquitäten und andere Wertgegenstände. Eine Antiquität ist für die Wohnungsversicherung in diesem Zusammenhang ein Wertgegenstand, der älter als 100 Jahre ist. Gegebenenfalls sollte der Versicherungsnehmer für wertvolle Pelze, Schmuck usw. eine Valorenversicherung abschließen.

Es ist sehr zu empfehlen, bei Abschluss einer Wohnungsversicherung eine Liste aller Hausratgegenstände mit ihrem Wert, etwa dem Anschaffungspreis, zu erstellen. Zusätzlich sollte eine Liste der Wertgegenstände und Antiquitäten mit ihrem derzeitigen Wert und, wenn vorhanden, mit einem Wertgutachten bei der Wohnungsversicherung eingereicht werden. Damit wird im Versicherungsfall eine Unterversicherung und viel Ärger vermieden.

Ersetzt wird vom Versicherungsunternehmen immer der Wiederbeschaffungspreis der versicherten Sache. Der Versicherungsnehmer kann also die beschädigten oder zerstörten Gegenstände zum Neupreis kaufen.

In der verbundenen Hausratversicherung sind nicht nur die Kosten für versicherte Gegenstände eingeschlossen, sondern auch Kosten, die bei einem Schadenfall entstehen können.

Das sind z.B. die Aufräumungskosten nach einem Brand, Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die anfallenden Kosten für eine Schlossänderung, wenn dies durch einen Versicherungsfall, etwa durch Raub, notwendig wird, Kosten für Reparaturen an Gebäudebeschädigungen, die notwendig werden durch Einbruch, versuchten Einbruch, Raub oder Vandalismusschäden in der Wohnung nach einem Einbruch.

Auch die Kosten für Reparaturen in gemieteten Wohnungen nach Leitungswasserschäden, etwa an Fußböden, Tapeten, Innenanstrichen usw. werden im Versicherungsfall ersetzt.

Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Wohnungsversicherung

Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter Nr. 2c genannt (siehe Ziffer 2.2 zu den Wasserfahrzeugen und Fluggeräten), Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen, Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Wohnungsversicherung Vertrag versichert sind (z.B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen).

Versicherungsverträge sind grundsätzlich für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Man unterscheidet unterjährige Verträge mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr (z. B. Ausstellungsversicherung), ein- oder mehrjährige Verträge Wohnungsversicherung und Verträge mit festem Ablauftermin. Ein Versicherungsverhältnis kann unabhängig von der vereinbarten Vertragsdauer grundsätzlich durch Vereinbarung jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben werden.

In Abschnitt A § 6 Nr. 4 VHB 2008 der Wohnungsversicherung sind folgende Sachen als nicht versichert genannt (hierbei handelt es sich zum Teil lediglich um Klarstellungen). Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 2c) aa) genannt (siehe Ziffer 2.2 zu den Antennenanlagen und Markisen sowie zu den vom Mieter bzw. Wohnungseigentümer eingebrachten Sachen), Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter Nr. 2c) genannt.

Die Anbieter wenden zur Wohnungsversicherung zum Teil unterschiedliche Allgemeine Versicherungsbedingungen an. Allerdings orientieren sich diese weitgehend an den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) herausgegebenen Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen, unter Berücksichtigung der zu VHB 2000 ebenfalls herausgegebenen Zusatzklauseln. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat diese Bedingungen unverbindlich empfohlen.

Schäden an durch die Wohnungsversicherung versicherten Sachen, die nicht als eigentliche Folgeschäden eines Einbruchdiebstahls anzusehen sind oder die der Täter nach Einbruch ohne Diebstahlabsicht anrichtet, sind Gegenstand der Vandalismusversicherung. Vandalismus liegt nach Abschnitt A § 3 Nr. 3 VHB 2008 vor, wenn jemand auf eine der in § 3 Nr. 2a), 2e) oder 2f VHB 2008 bezeichneten Arten in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. Wegen der Art des Eindringens in die Wohnung.

Einbrechen heißt, durch eine gewaltsam geschaffene Öffnung (z.B. Aufbrechen der Tür) in den Versicherungsort eindringen. Einsteigen heißt, durch eine nicht zum Betreten in der Wohnungsversicherung angegebenen Raumes bestimmte (z.B. offenes Fenster) oder durch eine vom Dieb geschaffene Öffnung (z.B. Abdecken von Dachziegeln) eindringt. Falsch ist nach § 3 Nr. 2a) VHB 2008 ein Schlüssel, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist.

Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte, Fall-/ Gleitschirme und nicht motorisierte Flugdrachen. Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, nicht Handelsware und Musterkollektionen, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen Der Ausschluss von nicht vom Versicherungsnehmer der Wohnungsversicherung privat genutzten Sachen wird mit dieser Bestimmung relativiert.

Unter Androhung einer Gewalttat verlangt der in die Wohnung eingedrungene Täter vom Versicherungsnehmer, private Wertgegenstände von außerhalb der Wohnung (z.B. aus dem Tresor in seinen Geschäftsräumen) heranschaffen zu lassen und sie dem Täter in der Wohnung herauszugeben (kein Versicherungsfall). Versicherungsschutz ist aber hinsichtlich der unter die Wohnungsversicherung fallenden Sachen gegeben, wenn sie während der Zeit, in der sich der Täter noch innerhalb des Versicherungsortes befindet und der Täter auch diese Sachen raubt.

Eine Raub Situation liegt vor, wenn dem Versicherungsnehmer der Wohnungsversicherung versicherte Sachen weggenommen werden, weil sein körperlicher Zustand unmittelbar vor der Wegnahme infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache wie beispielsweise Ohnmacht oder Herzinfarkt beeinträchtigt und dadurch seine Widerstandskraft ausgeschaltet ist. Zwischen der Ausschaltung der Widerstandskraft und der Wegnahme der Sachen muss ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang bestehen.

Versichert sind im Rahmen der Wohnungsversicherung die infolge eines Versicherungsfalles (siehe § 3) notwendigen. Aufräumungskosten - Kosten für das Aufräumen versicherter Sachen (siehe § 1) sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten. Bewegungs- Schutzkosten und Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen (siehe § 1) andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.

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Örtlicher Geltungsbereich der Wohnungsversicherung

Der Geltungsbereich der Wohnungsversicherung erstreckt sich auf die Bundesrepublik Deutschland. Die Außenversicherung gilt dagegen weltweit.

Mit Außenversicherung ist gemeint, dass sich Teile des Hausrates vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden und für sie auch dort Versicherungsschutz besteht. Allerdings ist diese Außenversicherung auf drei Monate begrenzt. In der Regel gilt dies für die Urlaubsreise. Am Urlaubsort sind dann Kleidung, Sportgeräte, Fotoausrüstung usw. versichert.

Nicht versichert ist der einfache Diebstahl oder der Einbruchdiebstahl im Kraftfahrzeug, sondern nur die in den Hausratbedingungen vorgesehenen versicherten Gefahren wie Raub, Einbruchdiebstahl in das Hotelzimmer usw. Für eine weiter gehende Risikodeckung sind zusätzliche Versicherungen, z.B. Reisegepäckversicherung, abzuschließen.

In der Außenversicherung gelten Höchstversicherungssummen, zu vereinbaren in ... % der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme, höchstens ... EUR.
Bei einem Wohnungswechsel besteht Versicherungsschutz in der alten und in der neuen Wohnung. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Versicherungsnehmer ins Ausland zieht.
Zweitwohnungen sind nicht mitversichert. Für diese ist ein gesonderter Vertrag notwendig.

Allgemeines zur Wohnungsversicherung

Eine Wohnungsversicherung erbringt finanzielle Entschädigungsleistungen für die am versicherten Hausrat entstandenen Beschädigungen, oder Zerstörungen in der im Versicherungsvertrag bezeichneten Wohnung. Dies bedeutet, sollte im Falle einer durch die versicherten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser ect. entweder an den zum Hausrat gehörenden Gegenständen oder der im Versicherungsvertrag versicherten Wohnung entstanden sein, übernimmt eine gute Wohnungsversicherung die Kosten, welche für die Wiederherstellung der Wohnräume und der Wiederbeschaffung der beschädigten bzw. zerstörten Hausratgegenstände notwändig sind.

Welche Sachen und Gegenstände können durch eine gute Wohnungsversicherung mitversichert werden? In den Versicherungsumfang einer Wohnungsversicherung sind generell alle Gegenstände versicherbar, die vom Mieter einer Wohnung selber eingefügt wurden und dem privaten Gebrauch dienen, wie beispielsweise alle Arten von Möbeln, Schmuck, Elektrogeräte, Teppiche und Teppichböden, Bargeld bis zu einer bestimmten Höchstgrenze die mit der Wohnungsversicherung vorvertraglich vereinbart wird, usw.

Desweiteren zählen im Rahmen einer guten Wohnungsversicherung auch Gegenstände als mitversichert, die sich vorübergehend in den zur versicherten Wohnung befindlichen Kellerräumen befinden. Auch Fahrräder können gesondert und gegen einen geringen Beitragsaufschlag mit in den Versicherungsumfang einbezogen werden und werden in der Regel mit 1% der vereinbarten Versicherungssumme abgesichert.

Auf ausreichend hohe Versicherungssumme achten
Sollte die Versicherungssumme auch bei einer guten Wohnungsversicherung zu gering gewählt werden, lauf Sie Gefahr einer unterversichert zu sein, was bedeutet, dass Sie alle Kosten, welche über der vereinbarten Versicherungssumme liegen, selber tragen müssen. In der Regel sollte bei der Versicherungssumme ein Pauschalbetrag von 650,- Euro pro Quadratmeter einkalkuliert werden. Dieser kann natürlich je nach Standard und Ausstattung der Wohnung nach oben und unten variieren, sollte also nur als Richtwert dienen.

Wonach richtet sich die Versicherungssumme und die Beiträge in der Wohnungsversicherung

Der Versicherungssumme und der Prämie wird üblicherweise die Größe der Wohnung in qm zugrunde gelegt. Bei einer Versicherungssumme von 600 EUR pro qm und einer Wohnungsgröße von 100 qm beträgt die Versicherungssumme also 60.000 EUR. Welche Preise für weitere Modelle anfallen, können Sie anhand unseres Wohnungsversicherung Preisvergleich ganz einfach selber direkt online berechnen.

In der Wohnungsversicherung kommt es im Versicherungsfall immer wieder zum Streit zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmer, da sich die Wohnungsversicherung häufig auf Unterversicherung berufen. Unterversicherung bedeutet, dass der tatsächliche Versicherungswert die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme überschreitet.

Beispiel:
Der Versicherungsnehmer ist selbst für die Angabe des Versicherungswertes verantwortlich. Um eine Unterversicherung zu vermeiden sollte der Versicherungsnehmer überlegen, wie viel Geld tatsächlich notwendig wäre, um seinen gesamten Hausrat neu kaufen. Der Wert des Hausrates kann nämlich die aufgrund der Wohnungsgröße berechnete Versicherungssumme wesentlich überschreiten.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme in der Wohnungsversicherung angesetzt werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden? Hierfür gibt es 2 Möglichkeiten, die Versicherungssumme (die Summe, welche den Wert Ihres Hausrat zum aktuellen Wiederbeschaffungswert entsprechen sollte) zu ermitteln.

Zum einen können Sie diese an Hand der vorhandenen Kaufbelege ausrechnen. Falls diese nicht mehr vorhanden sind, können die jeweiligen Preise entweder im Geschäft vor Ort, oder dem Internet recherchiert werden. Und zum anderen ermittelt die Wohnungsversicherung jedes Jahr einen Richtwert für den Wert pro Quadratmeter.

Dieser liegt aktuell bei 650,- Euro, hieraus würde sich bei einer 60 Quadratmeter großen Wohnung eine Versicherungssumme von 39.000,- Euro ergeben.

Wieviel eine Wohnungsversicherung für Ihre Wohnung kosten würde, können Sie ganz einfach, schnell und anonym mit Hilfe unseres Beitragsrechner online ermitteln. Danach können Sie anhand unseres Wohnungsversicherung Vergleich die jeweiligen Anbieter und deren Preise direkt vergleichen.

Was wird in der Wohnungsversicherung nicht versichert (Ausschlüsse)

Nicht im Versicherungsschutz der Wohnungsversicherung sind Gebäudebestandteile, Kraftfahrzeuge und Anhänger sowie Wassersportfahrzeuge mit Motor. Nicht versichert ist auch der Hausrat eines Untermieters, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat diesen dem Untermieter überlassen.

In den diversen VHB werden die Ausschlüsse genau aufgeführt. Darüberhinaus erhalten Sie in unserem Wohnungsversicherung Test einen umfangreichen Einblick in die Leistungen der jeweiligen Wohnungsversicherung, welche einzeln bewertet wurden.

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Wohnungsversicherung - Preiswerte Tarife im direkten Vergleich Wegen Versicherbarkeit von Schäden durch Lawinen und Schneedruck im Rahmen der Elementarschadenversicherung siehe Ziffer 10 des Beitrags Elementarschadenversicherung. Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen. Das Eindringen von Witterungsniederschlägen und Schmutz durch nicht geschlossene Öffnungen unter Mitwirkung insbesondere vom Sturm führt. Liegt die Versicherungssumme danach über der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme, so wird der Mehrbetrag für die Berechnung der Entschädigung verdoppelt. Der Beitragssatz verändert sich gemäß § 14 VHB 2000. Außenversicherungsschutz gemäß § 11 VHB 2000 besteht nicht. Der Versicherer nimmt abweichend von § 27 Nr. 5 und Nr. 6 VHB 2000 keinen Abzug wegen Unterversicherung vor. Nr. 1 gilt nur, solange nicht ein weiterer «Hausratversicherungsvertrag desselben Versicherungsnehmers für denselben Versicherungsort ohne Vereinbarung besteht. Gibt jedoch z.B. der Dieb beim Abtransport der gestohlenen Sache einer anderen zerbrechlichen versicherten Sache im Vorbeigehen absichtlich einen Fußtritt, sodass sie umstürzt und zerbricht, handelt es sich hingegen um einen versicherten Vandalismusschaden. Es ist nicht erforderlich, dass der Vandalismusschaden an den versicherten Sachen innerhalb des Versicherungsortes angerichtet wird. Zwar ist nach § 3 Nr. 3 VHB 2008 das Eindringen in die Wohnung, in der sich die Sachen befinden, Voraussetzung für den Versicherungsschutz.

Infos zur Wohnungsversicherung

Wohnungsversicherung - Beiträge online vergleichen und richtig sparen Von der Wohnungsversicherung sind nicht erfasst Bewegungs- und Schutzkosten, die entstehen, weil zur Behebung eines unter die Wohngebäudeversicherung fallenden Gebäudeschadens versicherte Hausratsgegenstände bewegt oder geschützt werden müssen. Wenn z.B. bei einem Rohrbruch mit Wasserschaden am Gebäude ein Teil der Wohnung freigeräumt werden muss, um die Reparatur des Wasserleitungsrohrs und die Behebung der Durchnässungsschäden am Gebäude durchführen zu können, so besteht für die Schutzkosten kein Versicherungsschutz. Als Motiv für den Einschluss solcher Sachen wird in der Literatur angeführt, dass Arbeitnehmer wie auch selbstständig tätige Personen gelegentlich Arbeitsgeräte und (kleinere) Einrichtungsgegenstände mit nach Hause nehmen und ein Sachersatzinteresse haben (Martin SVR H IV 37). Haustiere, d.h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z.B. Fische, Katzen, Vögel). Die VHB der Wohnungsversicherung 2008 verwenden die Definition Haustiere, die regelmäßig und artgerecht in Wohnungen gehalten werden. Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch schriftliche Erklärung verlangen, dass diese Bestimmungen mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfallen. Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.

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Wohnungsversicherung - Jetzt hier kostenlos Anbieter online vergleichen Versichert durch die Wohnungsversicherung sind auch Frostschäden an sanitären Anlagen und leitungswasserführenden Installationen sowie Frost- und sonstige Bruchschäden an deren Zu- und Ableitungsrohren, die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er nach Vereinbarung mit dem Vermieter bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft das Risiko trägt (Gefahrtragung). Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung/Hochwasser oder Witterungsniederschläge. Eine Raub Situation liegt vor, wenn der mit einer Wohnungsversicherung versicherte Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib und Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes - bei mehreren Versicherungsorten innerhalb desjenigen Versicherungsortes, an dem auch die Drohung ausgesprochen wird - verübt werden soll Die ausgesprochene oder die durch das Verhalten des Täters zum Ausdruck gebrachte Drohung muss derart sein, dass sie auf eine Körperverletzung schwerer Art hinauslaufen würde. Nach Klausel PK 7212 sind indessen auch die im Versicherungsvertrag besonders bezeichneten Sachen versichert, soweit sie Gebäudebestandteile sein könnten (und somit auch aufgeführte Einbaumöbel/-küchen). selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind, Die angesprochene Versicherungspflicht bezieht sich auf die Kfz-Haftpflichtversicherung für zulassungspflichtige motorgetriebene Fahrzeuge.

Tipps zum Versicherungsgebiet Wohnungsversicherung

Wohnungsversicherung - Hier kostenlos Preise vergleichen Kosten für die Bewachung, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtung oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von x Stunden. Insbesondere kommt eine Bewachung durch einen professionellen Wachdienst in Betracht oder nach einem Brandschaden auch durch die Feuerwehr. Für Letztere wird allerdings ein Kostenersatz nicht geleistet. Versicherungsverträge sind grundsätzlich für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Man unterscheidet unterjährige Verträge mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr (z. B. Ausstellungsversicherung), ein- oder mehrjährige Verträge Wohnungsversicherung und Verträge mit festem Ablauftermin. Ein Versicherungsverhältnis kann unabhängig von der vereinbarten Vertragsdauer grundsätzlich durch Vereinbarung jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben werden. Die versicherten Gefahren Schmorbrände und Sengschäden sind übrigens begrifflich keine Brandschäden; sind sie aber Folge eines Brandes, fallen sie ebenfalls unter den Ausschluss des § 3 Nr. 1 f AVB EPH. Weitere versicherte Gefahren überschneiden sich mit denen der Hausratversicherung und können zugleich Abgrenzungsprobleme aufwerfen. Vor allem ist hier die versicherte Gefahr Unwetter zu nennen. Was diesem Begriff alles an elementaren Erscheinungsformen zuzuordnen ist, scheint nicht eindeutig bestimmbar zu sein.

Allgemeines rund um das Thema Wohnungsversicherung

Wohnungsversicherung - Top Leistungen zum kleinsten Preis Die nachstehende grobe Übersicht der entsprechend Abschnitt A § 6 Nr. 2 VB 2008 versicherten Sachen soll hierzu als Gedankenstütze dienen:, Möbel, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Sammlungen, Schmucksachen und sonstige Wertsachen, Teppiche, Beleuchtungskörper, Dekorationen, Porzellan, Gläser, Vasen, Bestecke, Bücher, Unterhaltungs- und Kommunikationstechnik, Ton- und Bildträger, Musikinstrumente, Hauswirtschaftliche Maschinen und Geräte, Küchengeschirr, Bekleidung, Wäsche, Betteinlagen, Spielsachen, Film- und Fotoausrüstung, Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind in der Wohnungsversicherung nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind. Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich. Kosten für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten. Unter Aufräumen im Sinne dieser Bestimmung fallen z.B. die Beseitigung der bei erforderlicher Reparatur von versicherten Sachen entstandenen Rückstände und Schmutz sowie das Wiedereinräumen der unbeschädigt gebliebenen versicherten Sachen. Durch nicht versicherte Sachen entstehende Aufräumungskosten sind zwar nicht versichert.

Nützliche Informationen über die Wohnungsversicherung

Wohnungsversicherung - Kostenlos Beiträge online berechnen Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden, die verursacht werden durch weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch). In der Leitungswasserversicherung ist zu unterscheiden nach, Nässeschäden der versicherten Sachen und Frostschäden an sanitären Anlagen und Wasser führenden Installationen bzw. Frost- und sonstigen Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren. Konzeptionell grenzt die Elektronikversicherung im Privathaushalt - ohne dass dies in den AVB EPH hervorgehoben wird - zum Versicherungsschutz der Verbundenen Wohnungsversicherung ab. Dies verdeutlichen insbesondere die Ausschlussbestimmungen des § 3 AVB EPH (s. Ziff. 3.2). Dennoch können je nach Schadenverlauf in der Praxis gelegentlich Zuordnungsschwierigkeiten entstehen. So bei einem Schaden durch Glimmen. Denn ein Glimmvorgang kann auch Brand im Sinne der Wohnungsversicherung AVB EPH fallen Als zum Öffnen nicht bestimmte Werkzeuge sind insbesondere solche zu betrachten, die geeignet sind, auf den Schließmechanismus des Schlosses einzuwirken. Vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer nach der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte. Für die Entschädigungspflicht des Versicherers ist es nicht erforderlich, dass die Wohnung bzw. der Raum, in dem sich das Behältnis befindet, verschlossen war, wenn ein anwesender Besucher einen unbeobachteten Augenblick nutzt, die Tat auszuführen.

Mit unserem Vergleich eine gute und günstige Wohnungsversicherung finden

Damit Sie sich über die anfallenden Preise für eine "gute Wohnungsversicherung" informieren können, integrieren wir auf unserer Webseite einen Beitragsrechner, mit dem es Ihnen möglich sein wird, die anfallenden Preise online berechnen und diese der einzelnen Wohnungsversicherung vergleichen zu können.

Hierdurch werden Sie schnell feststellen, dass Preisersparnisse von bis zu einigen Hundert Euro im Jahr erzielen können, je nach Art und Umfang des zu versichernden Hausrat, dem von Ihnen gewählten Wohnungsversicherung, sowie den von Ihnen gewünschten Versicherungsschutz. Mit dem auf unserer Webseite integrierten Wohnungsversicherung Preisvergleich erhalten Sie einen Überblick der am Markt existierenden Anbieter, sortiert nach der Beitragshöhe, sowie Bewertungen, welche sich im Einzelnen durch verschiedene Bewertungskriterien zusammen setzen.

Die Anschaffung eigener Möbel und sonstige Hausrat Gegenstände ist teuer und viele Menschen kaufen sich gerade beim Erstbezug einer Wohnung diese durch Ratenkredite an. Daher gilt generell und wird auch von vielen Experten wie Finanztest, oder Ökotest empfohlen, eine gute Wohnungsversicherung ist sinnvoll und wichtig für jeden Haushalt, kann aber durchaus günstige Preise haben.

Auch Stiftung Warentest rät Verbrauchern eine gute Wohnungsversicherung abzuschliessen, dies aber nicht bei irgendeinem Anbieter, sondern es sollte im Internet vergleichen werden. Denn, um die Preise günstig zu halten, sparen viele Anbieter oftmals an guten und benötigten Leistungen, hier sollten genauestens hingeschaut werden, ob die jeweiligen Tarife und Leistungen den persönlichen Anforderungen genügen und lieber ein paar Euro mehr bezahlen, als am Ende, nämlich im Fall eines Schadens, auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben.

Eine gute und günstige Wohnungsversicherung ist nicht nur sinnvoll, sondern sollte generell so abgeschlossen werden, dass die Höhe der Versicherungssumme dem zu versichernden Hausrat entspricht, um so eine Unterversicherung zu vermeiden. Wie finden Sie den aktuellen Wert Ihres Hausrat heraus? Wer rechtzeitig bei der Anschaffung seiner Wohnungseinrichtung vorgesorgt und entsprechende Kaufbelege aufbewahrt hat, hat hier einen Vorteil, denn er kann sich an Hand dieser Belege den Wert seines Hausrat zusammenrechnen. Da aber zwischen der Anschaffung und dem heutigen Zeitpunkt oft mehrere Jahre liegen, sollten Sie die Preise im Internet nachprüfen.

Beiträge zur Wohnungsversicherung berechnen

Durch die große Anzahl an Wohnungsversicherung Anbietern ist es für Sie als Verbraucher sicherlich nicht gerade einfach eine günstige Wohnungsversicherung zu finden. Immer öfter ragen insbesondere eine kleinere und weniger bekanntere Wohnungsversicherung durch ein teilweise besseres Leistungsangebot, einen schnellen, unbürokratischen und flexiblen Kundenservice, sowie einem fairen Preis Leistungsverhältnis hervor.

Oftmals verbergen sich hinter diesen No-Name Anbietern große Versicherungsgesellschaften, welche sich mit diesen kleineren Direktversicherern ein festes Standbein im Online Versicherungsgeschäft schaffen möchten. Viele dieser kleineren Anbieter finden Sie in unserem Wohnungsversicherung Vergleich, bei dem Sie die Möglichkeit haben, sich über das jeweilige Unternehmen zu informieren und die Beiträge direkt online zu berechnen und zu vergleichen.

Darüberhinaus werden Ihnen in unserem Wohnungsversicherung Rechner eine Reihe von Bewertungskriterien dargestellt und anhand der vergebenen Bewertungskriterien, wie zum Beispiel der Kundenfreundlichenkeit, die Erreichbarkeit, dem Schadensservice, eine Gesamtbewertung ermittelt, die Ihnen die Wahl einer geeigneten Wohnungsversicherung, welche genau Ihren persönlichen Beürfnissen entspricht, erleichtern soll.

Welche Leistungen erbringt eine Wohnungsversicherung

Welche Leistungen erbringt eine Wohnungsversicherung, welche Gefahren und Risiken werden versichert und wie können Sie sich optimal und günstig absichern? Der Leistungsumfang einer Wohnungsversicherung reicht über die versicherten Gefahren (z.B. Brand, Blitzschlag, Raub, Einbruch, Vandalismus, Sturm und Hagel), über die versicherten Kosten (z.B. Schlossänderungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Transport- und Lagerkosten, Kosten für Hotelunterbringung), bis hin zu den versicherten Sachen (z.B. Krankenfahrstühle, Antiquitäten, Einrichtungsgegenstände, Schmuck und andere Wertsachen, sowie Sportgeräte).

Worauf sollten Sie beim Abschluß einer Wohnungsversicherung achten? Berechnen Sie in etwa den aktuellen Wert Ihres gesamten Hausrat, bzw. die Kosten, welche für die Neuanschaffung anfallen würden und wählen Sie dementsprechend die Höhe Ihrer Versicherungssumme (Nähere Erklärungen finden Sie diesbezüglich, wenn Sie die Wohnungsversicherung berechnen und einen Leistungsvergleich durchführen.).

Schliessen Sie Ihre Wohnungsversicherung immer als dynamische Wohnungsversicherung ab, damit gewährleisten Sie, dass im Fall, wenn beispielsweise in 6 oder 7 Jahren ein Schaden in Ihrem Haushalt entsteht, Ihnen die Kosten für die Neuanschaffung der beschädigten, zerstörten, oder entwendeten Hauratgegenstände immer zum jeweiligen Neupreis erstattet werden.

Wie finden Sie eine Wohnungsversicherung zu einem günstigen Preis? Hierbei kann Sie unser Interner Wohnungsversicherung Preisvergleich untersützen und Ihnen die aufwändige Recherche Arbeit nach dem besten und günstigsten Anbieter unterstützen. Generell sollten Sie jedoch bedenken, es kann eine Wohnungsversicherung günstig sein, dennoch sollten Sie Ihr Augenmerk auf die enthaltenen Leistungseinschlüsse richten und sich erst an zweiter Stelle an der Beitragshöhe orientieren.

Ist eine Wohnungsversicherung sinnvoll

Jeder kauft sich im Laufe der Jahre neue Möbel, oder Elektro- und Haushaltgeräte, ersetzt alte Bekleidung durch gute und neue Sachen. Diese Neuanschaffungen können den Wert des versicherten Hausrat erheblich steigern und die bei Vertragsabschluß vereinbarte Versicherungssumme könnte unter Umständen unter dem Wert des derzeitigen Wert des Hausrat liegen.

Bei einer bereits bestehenden Wohnungsversicherung die schon ein paar Jahre alt ist, sollte diese regelmäßig prüfen, ob der Versicherungsschutz noch dem, bei Vertragsabschluß angegeben Wert entspricht und diese entsprechend durch seine Wohnungsversicherung anpassen zu lassen, um so weiterhin gute Leistungen zu erhalten.

Eine gute Wohnungsversicherung muß sein und zwar für jeden, der eine eigene Wohnung bewohnt, unabhängig ob Familie, Single, oder eine Wohngemeinschaft (WG). Viele Menschen unterschätzen die Gefahr oder rechnen einfach nicht damit, dass auch die eigene Wohnung beispielsweise durch einen Hausbrand, ausgelöst in einer anderen Wohnung, den eigenen Haushalt in Mitleidenschaft zieht, oder verlassen sich darauf, dass der Vermieter über eine Wohngebäudeversicherung verfügt.

Dabei muß jedoch beachtet werden, dass die vom Vermieter abgeschlossene Wohngebäudeversicherung nur Beschädigungen oder Zerstörungen am eigentlichen Wohngebäude absichert, jedoch nicht die verursachten Schäden innerhalb einer Wohnung. Hierfür muß sich jeder Mieter selber durch den Abschluß einer Hausratversicherung gegen diese Gefahren absichern.

Wer auf eine Wohnungsversicherung verzichtet, trägt das Risiko, sich selbst, oder seine ganze Familie finanziell zu ruinieren. Dabei kann eine gute Wohnungsversicherung günstig, also gar nicht so teuer sein, wenn diese vor Abschluß verglichen wird. Hier kommt es einfach auf die Wahl des richtigen Hausratversicherer an. Eine gute und günstige Wohnungsversicherung bietet schon zu kleinen Preisen einen umfangreichen Grundschutz, der in den meisten Fällen die Anforderungen der meisten Verbraucher erfüllt. Dies zeigt auch ein durch Finanztest durchgeführter Wohnungsversicherung Test, in dem über 50 Anbieter und mehr als Tausend Tarife verglichen wurden.

In der Wohnungsversicherung gelten alle Gefahren und Risiken als versichert, welche in Folge von Sturm, Leitungswasser, Feuer, Explosion und Implosion, Einbruchsdiebstahl, Vandalismus, Raub, sowie durch den Absturz von bemannten Luftfahrzeugen den versicherten Hausrat oder Teile hiervon, entweder beschädigt, zerstört, oder abhanden gekommen sind.

Warum ist eine Wohnungsversicherung wichtig

Wie wichtig, also sinnvoll der Asbchluß einer Wohnungsversicherung ist, zeigt sich immer wieder, wenn zum Beispiel Wohnungsbrände das gesamte Hab und Gut zerstört, oder komplett unbrauchbar gemacht wurden.

Was viele Verbraucher unterschätzen, ist der eigentliche Wert der eigenen Wohnungseinrichtung, da diese in einem ausgedehnten Zeitraum angeschafft wurden und die bezahlten Preise oftmals in Vergessenheit geraten. Doch bereits in einem kleineren Single Haushalt können sich Wertgegenstände von mehreren Tausend Euro anhäufen.

Wichtig, sollten Sie neue Geräte, oder Möbel gekauft haben, bewahren Sie unbedingt die Kaufbelege auf, machen Sie von Wertgegenständen wie zum Beispiel Uhren, Briefmarken ect. Fotos, um hier für den Hausratversicherer einen Nachweis erbringen zu können, falls diese im Schadenfall komplett zerstört wurden.

Inwieweit, welcher Hausratversicherer eine Kostenübernahme für derartige Wertsachen und in welcher Höhe übernimmt, erfahren Sie in unserem Leistungsvergleich der Tarife, daher lohnt es sich auf jeden Fall, bevor Sie sich für einen bestimmten Hausratversicherer entscheiden, sich hier in unserem Wohnungsversicherung Vergleich einen Überlick über die derzeit am Markt existierenden Anbieter zu verschaffen und eine Beitragsberechnung online durchführen, denn hierdurch sparen Sie sich nicht nur Zeit, sondern bares Geld, da die Beitragsunterschiede, je nach Wohnungsversicherung bis zu 50 Prozent variieren können.

Wohnungsversicherung Vergleich online

Jeder Eigentümer, oder Mieter einer Wohnung sollte eine Wohnungsversicherung haben. Hierbei spielt die Größe der eigenen Wohnung keine Rolle, da sich die Wohnungsversicherung nicht nur auf die eigenen 4 Wände bezieht. Denn entsteht zum Beispiel in Ihrer Wohnung ein Wasserschaden durch eine auslaufende Waschmaschine, so wird sich der Schaden in Ihrer Wohnung vermutlich in Grenzen halten.

Wohnen Sie jedoch in einem Obergeschoss mit einer, oder mehreren darunter liegenden Wohnungen, so kann das durch die Waschmaschine ausgetretene Wasser in die unteren Wohnungen laufen und erheblich größere Schäden, als in Ihrer Wohnung verursachen.

Neben den entstandenen Schäden und den damit verbundenen Kosten zur Wiederherstellung (zum Beispiel Renovierungen) in Ihrer Wohnung übernimmt eine gute Wohnungsversicherung auch die anfallenden Renovierungs- und Reparaturarbeiten in den anderen Wohnungen.

Was kann alles im Rahmen einer Wohnungsversicherung versichert werden?
Desweiteren sind auch die zur Wohnung gehörenden Kellerräume und die sich dort zur Lagerung befindlichen Sachen in der Hausratversicherung versichert. Gegen einen geringen Beitragszuschlag kann auch der Diebstahl von Fahrrädern mitversichert werden, hierfür wird in der Regel ein Pauschalbetrag in Höhe von 1 Prozent der gesamten Versicherungssumme vereinbart.

Ist eine Wohnungsversicherung wichtig

Jedes Jahr werden in Deutschland Schäden durch Wohnungsbrände, Einbruchsdiebstähle, Schäden durch Wasser (zum Beispiel durch die übergelaufene Badewanne, der ausgelaufenen Waschmaschine, oder einem Rohrleitungsbruch), sowie Fahrraddiebstähle Kosten im dreistelligen Millionenbereich verursacht. Viele betroffene Geschädigte, welche über keine Wohnungsversicherung verfügen, müssen für die entstandenen Verluste und Schäden selber aufkommen, was viele Betroffene oftmals an die finanzielle Existenzgrenze bringt.

Testen Sie dies einfach mal selber durch, gehen Sie durch Ihre Wohnung und rechnen Sie sich mal die Kosten für den gesamten, sich in Ihrer Wohnung befindlichen Hausrat durch, welche Sie für die Neuanschaffung aufbringen müßten. Schon bei der Küche, der Wohnzimmer- und Schlafzimmer Einrichtung, den elektrischen Haushaltgeräten, oder dem Fernseher und der Stereoanlage dürften schnell bis zu einige Zehntausend Euro zusammen kommen.

Wer das Risiko eingeht und auf eine Wohnungsversicherung verzichtet und nicht in der Lage wäre, die Kosten für die Neuanschaffung des sich in Wohnung befindlichen Hausrats aufzubringen, geht ein großes finanzielles Risiko ein und das nur, weil man vielleicht ein paar Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen will. Bereits eine Günstige Wohnungsversicherung deckt die notwendigsten Gefahren und Risiken ab und kommt für die entstandenen Kosten, beispielsweise für Diebstähle, Brand- und Wasserschäden ect. auf. Daher ist der Abschluß einer Wohnungsversicherung sinnvoll und wichtig.


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