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Wohnungsversicherung
Wohnungsversicherung - Was ist versichert
Die Wohnungsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungsarten, welche für jeden Haushalt abgeschlossen werden sollte. Was genau ist eigentlich eine Wohnungsversicherung und welche Leistungen erbringt diese Versicherung? Die verbundene Wohnungsversicherung ist eine Form der Schadenversicherung, welche mehrere Risiken und Gefahren in einem Versicherungsvertrag vereint.
Die versicherten Gefahren und Risiken unterteilen, wie folgt,
Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,
Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus,
Leitungswasserschäden,
Sturm- und Hagelschäden.
Darüberhinaus können gegen einen Prämienzuschlag Fahrräder in der Wohnungsversicherung gegen einfachen Diebstahl in der Zeit zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr mitversichert werden. Zu beachten ist hier, dass im Schadenfall der Versicherungsnehmer nachweisen muss, dass zum Zeitpunkt des Diebstahls das Fahrrad in verkehrsüblicher Weise gesichert war, in der Regel mit einem Schloss.
Weiterhin muss es zum Zeitpunkt des Diebstahls in Gebrauch sein oder sich in einem Fahrradabstellraum befinden. Die Entschädigungssumme ist auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt. Gegen eine zusätzliche Prämie können auch Überspannungsschäden bei Elektrogeräten bei Blitzschlag in der Wohnungsversicherung mitversichert werden.
Was ist im Umfang des Versicherungsschutz der Wohnungsversicherung enthalten
Versichert sind in der verbundenen Wohnungsversicherung alle Gegenstände, die zur Einrichtung, zum Gebrauch und zum Verbrauch dienen, also Mobiliar, Teppiche, elektrische Geräte, Bücher, Bilder, Musikinstrumente, Kleidung, Lebensmittelvorräte usw. So sind auch die Sachen versichert, die ausgeliehen wurden oder etwa unter Eigentumsvorbehalt gekauft wurden, z.B. durch Ratenkauf erworben sind.
Zusätzlich zu diesen Sachen, die im engeren Sinn zum Begriff des Hausrates gehören, sind folgende Gegenstände in der Wohnungsversicherung mit versichert:
Teppichböden, wenn diese jederzeit entfernt werden können, also nicht auf dem Estrich geklebt usw. sind (LG Oldenburg, VersR 1988, 1285 zu VHB 1984, gilt auch für VHB 1974),
Sachen, die der Mieter in die Wohnung eingefügt hat, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob diese Sachen als Gebäudebestandteil zu bewerten sind, so etwa sanitäre Einrichtungen,
Sportgeräte, dazu gehören auch Surfbretter mit Zubehör, Kanus, Falt- und Schlauchboote, Flugdrachen ohne Motor usw.;
Campingausrüstung,
Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die der Berufsausübung dienen und dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören,
Autozubehörteile,
Einzelantennen und Markisen, soweit sie nicht mehreren Wohnungen dienen,
Kleinvieh.
In der Wohnungsversicherung sind sowohl Sachen von Besuchern des Versicherungsnehmers mitversichert als auch der Hausrat von im Haushalt lebenden Familienmitgliedern und des Hauspersonals.
Höhe der Entschädigungsleistung durch die Wohnungsversicherung
In der Wohnungsversicherung gibt es für bestimmte Sachen Entschädigungshöchstgrenzen. In den jeweiligen Versicherungsbedingungen sind diese vorgesehen für:
Bargeld,
für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere,
für Schmuck, Münzen, Briefmarken und Gegenstände aus Gold und Platin, wenn sich die Sachen außerhalb eines Stahlschrankes mit einem
Mindestgewicht von 200 kg befinden.
Die Obergrenze für Schmuck gilt auch für Pelze, Antiquitäten und andere Wertgegenstände. Eine Antiquität ist für die Wohnungsversicherung in diesem Zusammenhang ein Wertgegenstand, der älter als 100 Jahre ist. Gegebenenfalls sollte der Versicherungsnehmer für wertvolle Pelze, Schmuck usw. eine Valorenversicherung abschließen.
Es ist sehr zu empfehlen, bei Abschluss einer Wohnungsversicherung eine Liste aller Hausratgegenstände mit ihrem Wert, etwa dem Anschaffungspreis, zu erstellen. Zusätzlich sollte eine Liste der Wertgegenstände und Antiquitäten mit ihrem derzeitigen Wert und, wenn vorhanden, mit einem Wertgutachten bei der Wohnungsversicherung eingereicht werden. Damit wird im Versicherungsfall eine Unterversicherung und viel Ärger vermieden.
Ersetzt wird vom Versicherungsunternehmen immer der Wiederbeschaffungspreis der versicherten Sache. Der Versicherungsnehmer kann also die beschädigten oder zerstörten Gegenstände zum Neupreis kaufen.
In der verbundenen Hausratversicherung sind nicht nur die Kosten für versicherte Gegenstände eingeschlossen, sondern auch Kosten, die bei einem Schadenfall entstehen können.
Das sind z.B. die Aufräumungskosten nach einem Brand, Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die anfallenden Kosten für eine Schlossänderung, wenn dies durch einen Versicherungsfall, etwa durch Raub, notwendig wird, Kosten für Reparaturen an Gebäudebeschädigungen, die notwendig werden durch Einbruch, versuchten Einbruch, Raub oder Vandalismusschäden in der Wohnung nach einem Einbruch.
Auch die Kosten für Reparaturen in gemieteten Wohnungen nach Leitungswasserschäden, etwa an Fußböden, Tapeten, Innenanstrichen usw. werden im Versicherungsfall ersetzt.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Wohnungsversicherung
Für bestimmte wertvolle Hausratgegenstände, die sich außerhalb der ständigen durch die Wohnungsversicherung versicherten Wohnung befinden, sieht Klausel PK 7213 den Ausschluss von Bargeld, Urkunden, Schmucksachen usw. vor, die sich in Wochenend-, Ferien-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern und in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden befinden, sowie außerdem auch in Zweitwohnungen, die sich in ständig bewohnten Gebäuden befinden. In den erstgenannten Häusern sind darüber hinaus auch Schusswaffen, Foto- und optische Apparate und Antiquitäten vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Werden Hausratgegenstände vorübergehend außerhalb der Wohnung eingelagert, so besteht dafür grundsätzlich Versicherungsschutz im Rahmen der Außenversicherung der Wohnungsversicherung. Eine nicht nur vorübergehende Einlagerung bedarf jedoch der vertraglichen Vereinbarung mit dem Versicherer. Wenn der Versicherer für die Übernahme der Deckung Klausel PK 7214 voraussetzt, so sind analog der Klausel PK 7213 wie für die Versicherung von Sachen in Wochenendhäusern etc. auch in diesem Fall Bargeld und Wertsachen ausgeschlossen.
Ob aber Aufwendungen für provisorische Maßnahmen dieser Art als Rettungskosten durch die Wohnungsversicherung zu ersetzen sind, hängt nach Martin (SVR W II 48) von der Wahrscheinlichkeit und der wahrscheinlichen Nähe eines drohenden zweiten Versicherungsfalls ab; insoweit schließt diese Kostenposition eine Deckungslücke. Kosten für Reparaturen von Gebäudeschäden, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind.
Damit ist vordringlich der Versicherungsort für außerhalb der Wohnung an der Außenseite des Gebäudes oder in anderer Weise außerhalb des Gebäudes installierte Anlagen und Geräte angesprochen, wie Steuerungstechnik für Markisen, Funkgaragentore, Sende- und Empfangstechnik, Überwachungs- und Sicherungstechnik und dgl. Der Versicherungsschutz der Wohnungsversicherung kann auf Sachen erweitert werden, die sich außerhalb des Versicherungsortes befinden. Diese weltweit geltende Außenversicherung, für die der Tarif einen Prämienzuschlag vorsieht.
Elementargefahren lassen sich heute über eine ganze Reihe von Bedingungen absichern. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin haben inzwischen mehr als 2,3 Millionen Haushalte ihre Wohnungsversicherung um eine Elementarschadenversicherung ergänzt. Zu den insgesamt 18 Millionen Wohngebäudeversicherungen sind 550.000 Zusatzversicherungen gegen Elementarschäden abgeschlossen worden. Wenn auch der dafür geforderte Beitrag von Versicherer zu Versicherer schwankt.
Eine Raub Situation liegt vor, wenn der mit einer Wohnungsversicherung versicherte Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib und Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes, bei mehreren Versicherungsorten innerhalb desjenigen Versicherungsortes, an dem auch die Drohung ausgesprochen wird, verübt werden soll Die ausgesprochene oder die durch das Verhalten des Täters zum Ausdruck gebrachte Drohung muss derart sein, dass sie auf eine Körperverletzung schwerer Art hinauslaufen würde.
Schäden an versicherten Sachen, die nicht als eigentliche Folgeschäden eines Einbruchdiebstahls anzusehen sind oder die der Täter nach Einbruch ohne Diebstahlabsicht anrichtet, sind Gegenstand der Vandalismusversicherung. Vandalismus liegt nach Abschnitt A § 3 Nr. 3 VHB 2008 vor, wenn jemand auf eine der in § 3 Nr. 2a), 2e) oder 2f VHB 2008 der Wohnungsversicherung bezeichneten Arten in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. Wegen der Art des Eindringens in die Wohnung.
Unter Schäden durch Dampf fallen z.B. auch solche, die nach Bruch einer Heißwasserleitung durch den aufsteigenden Dampf entstehen. Diese Erweiterung ist insbesondere bei Betreibung von Klimaanlagen wichtig, denn die Einwirkung von mit Wasser vermischten Flüssigkeiten - wie diese für Klimaanlagen in Betracht kommen - kann über den eigentlichen Nässeschaden hinaus Kontaminierungsschäden an den versicherten Sachen verursachen. Wie bereits erwähnt, müssen für einen in der Wohnungsversicherung genannten Versicherungsfall genannten Rohren.
In Abschnitt A § 6 Nr. 4 VHB 2008 der Wohnungsversicherung sind folgende Sachen als nicht versichert genannt (hierbei handelt es sich zum Teil lediglich um Klarstellungen). Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 2c) aa) genannt (siehe Ziffer 2.2 zu den Antennenanlagen und Markisen sowie zu den vom Mieter bzw. Wohnungseigentümer eingebrachten Sachen), Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter Nr. 2c) genannt.
Transport- und Lagerkosten - Kosten für Transport und Lagerung des durch die Wohnungsversicherung versicherten Hausrats, wenn die Wohnung (siehe § 9 Nr. 2) unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von x Tagen.
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Örtlicher Geltungsbereich der Wohnungsversicherung
Der Geltungsbereich der Wohnungsversicherung erstreckt sich auf die Bundesrepublik Deutschland. Die Außenversicherung gilt dagegen weltweit.
Mit Außenversicherung ist gemeint, dass sich Teile des Hausrates vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden und für sie auch dort Versicherungsschutz besteht. Allerdings ist diese Außenversicherung auf drei Monate begrenzt. In der Regel gilt dies für die Urlaubsreise. Am Urlaubsort sind dann Kleidung, Sportgeräte, Fotoausrüstung usw. versichert.
Nicht versichert ist der einfache Diebstahl oder der Einbruchdiebstahl im Kraftfahrzeug, sondern nur die in den Hausratbedingungen vorgesehenen versicherten Gefahren wie Raub, Einbruchdiebstahl in das Hotelzimmer usw. Für eine weiter gehende Risikodeckung sind zusätzliche Versicherungen, z.B. Reisegepäckversicherung, abzuschließen.
In der Außenversicherung gelten Höchstversicherungssummen, zu vereinbaren in ... % der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme, höchstens ... EUR.
Bei einem Wohnungswechsel besteht Versicherungsschutz in der alten und in der neuen Wohnung. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Versicherungsnehmer ins Ausland zieht.
Zweitwohnungen sind nicht mitversichert. Für diese ist ein gesonderter Vertrag notwendig.
Allgemeines zur Wohnungsversicherung
Eine Wohnungsversicherung erbringt finanzielle Entschädigungsleistungen für die am versicherten Hausrat entstandenen Beschädigungen, oder Zerstörungen in der im Versicherungsvertrag bezeichneten Wohnung. Dies bedeutet, sollte im Falle einer durch die versicherten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser ect. entweder an den zum Hausrat gehörenden Gegenständen oder der im Versicherungsvertrag versicherten Wohnung entstanden sein, übernimmt eine gute Wohnungsversicherung die Kosten, welche für die Wiederherstellung der Wohnräume und der Wiederbeschaffung der beschädigten bzw. zerstörten Hausratgegenstände notwändig sind.
Welche Sachen und Gegenstände können durch eine gute Wohnungsversicherung mitversichert werden? In den Versicherungsumfang einer Wohnungsversicherung sind generell alle Gegenstände versicherbar, die vom Mieter einer Wohnung selber eingefügt wurden und dem privaten Gebrauch dienen, wie beispielsweise alle Arten von Möbeln, Schmuck, Elektrogeräte, Teppiche und Teppichböden, Bargeld bis zu einer bestimmten Höchstgrenze die mit der Wohnungsversicherung vorvertraglich vereinbart wird, usw.
Desweiteren zählen im Rahmen einer guten Wohnungsversicherung auch Gegenstände als mitversichert, die sich vorübergehend in den zur versicherten Wohnung befindlichen Kellerräumen befinden. Auch Fahrräder können gesondert und gegen einen geringen Beitragsaufschlag mit in den Versicherungsumfang einbezogen werden und werden in der Regel mit 1% der vereinbarten Versicherungssumme abgesichert.
Auf ausreichend hohe Versicherungssumme achten
Sollte die Versicherungssumme auch bei einer guten Wohnungsversicherung zu gering gewählt werden, lauf Sie Gefahr einer unterversichert zu sein, was bedeutet, dass Sie alle Kosten, welche über der vereinbarten Versicherungssumme liegen, selber tragen müssen. In der Regel sollte bei der Versicherungssumme ein Pauschalbetrag von 650,- Euro pro Quadratmeter einkalkuliert werden. Dieser kann natürlich je nach Standard und Ausstattung der Wohnung nach oben und unten variieren, sollte also nur als Richtwert dienen.
Wonach richtet sich die Versicherungssumme und die Beiträge in der Wohnungsversicherung
Der Versicherungssumme und der Prämie wird üblicherweise die Größe der Wohnung in qm zugrunde gelegt. Bei einer Versicherungssumme von 600 EUR pro qm und einer Wohnungsgröße von 100 qm beträgt die Versicherungssumme also 60.000 EUR. Welche Preise für weitere Modelle anfallen, können Sie anhand unseres Wohnungsversicherung Preisvergleich ganz einfach selber direkt online berechnen.
In der Wohnungsversicherung kommt es im Versicherungsfall immer wieder zum Streit zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmer, da sich die Wohnungsversicherung häufig auf Unterversicherung berufen. Unterversicherung bedeutet, dass der tatsächliche Versicherungswert die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme überschreitet.
Beispiel:
Der Versicherungsnehmer ist selbst für die Angabe des Versicherungswertes verantwortlich. Um eine Unterversicherung zu vermeiden sollte der Versicherungsnehmer überlegen, wie viel Geld tatsächlich notwendig wäre, um seinen gesamten Hausrat neu kaufen. Der Wert des Hausrates kann nämlich die aufgrund der Wohnungsgröße berechnete Versicherungssumme wesentlich überschreiten.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme in der Wohnungsversicherung angesetzt werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden? Hierfür gibt es 2 Möglichkeiten, die Versicherungssumme (die Summe, welche den Wert Ihres Hausrat zum aktuellen Wiederbeschaffungswert entsprechen sollte) zu ermitteln.
Zum einen können Sie diese an Hand der vorhandenen Kaufbelege ausrechnen. Falls diese nicht mehr vorhanden sind, können die jeweiligen Preise entweder im Geschäft vor Ort, oder dem Internet recherchiert werden. Und zum anderen ermittelt die Wohnungsversicherung jedes Jahr einen Richtwert für den Wert pro Quadratmeter.
Dieser liegt aktuell bei 650,- Euro, hieraus würde sich bei einer 60 Quadratmeter großen Wohnung eine Versicherungssumme von 39.000,- Euro ergeben.
Wieviel eine Wohnungsversicherung für Ihre Wohnung kosten würde, können Sie ganz einfach, schnell und anonym mit Hilfe unseres Beitragsrechner online ermitteln. Danach können Sie anhand unseres Wohnungsversicherung Vergleich die jeweiligen Anbieter und deren Preise direkt vergleichen.
Was wird in der Wohnungsversicherung nicht versichert (Ausschlüsse)
Nicht im Versicherungsschutz der Wohnungsversicherung sind Gebäudebestandteile, Kraftfahrzeuge und Anhänger sowie Wassersportfahrzeuge mit Motor. Nicht versichert ist auch der Hausrat eines Untermieters, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat diesen dem Untermieter überlassen.
In den diversen VHB werden die Ausschlüsse genau aufgeführt. Darüberhinaus erhalten Sie in unserem Wohnungsversicherung Test einen umfangreichen Einblick in die Leistungen der jeweiligen Wohnungsversicherung, welche einzeln bewertet wurden.
Wohnungsversicherung
Die Versicherungssumme kann an steigende Versicherungswerte angepasst werden, indem man sich Hausratversicherung an einem bestimmten Preisindex orientiert.
Die Versicherung von Vorräten mit fester Versicherungssumme würde Unternehmen mit schwankenden Beständen nur unzureichenden Versicherungsschutz bieten.
Dieses Problem wird durch die sog. Stichtagsversicherung gelöst. Bei ihr wird der in Betracht kommende Höchstwert der Vorräte als Höchstversicherungssumme
festgelegt.
Entschädigt werden versicherte Sachen (siehe § 1), die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder
seiner Ladung (siehe § 4), Einbruchdiebstahl, Beraubung oder den Versuch einer solchen Tat (siehe § 5), Vandalismus (siehe § 6), Leitungswasser (siehe § 7),
Sturm/Hagel (siehe § 8), zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen (Versicherungsfall). Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf
mitwirkende Ursachen Schäden Erdbeben oder Kernenergie entstehen.
Gibt jedoch z.B. der Dieb beim Abtransport der gestohlenen Sache einer anderen zerbrechlichen versicherten Sache im Vorbeigehen absichtlich einen Fußtritt,
sodass sie umstürzt und zerbricht, handelt es sich hingegen um einen versicherten Vandalismusschaden. Es ist nicht erforderlich, dass der Vandalismusschaden
an den versicherten Sachen innerhalb des Versicherungsortes angerichtet wird. Zwar ist nach § 3 Nr. 3 VHB 2008 das Eindringen in die Wohnung, in der sich
die Sachen befinden, Voraussetzung für den Versicherungsschutz.
Infos zur Wohnungsversicherung
In der Hausratversicherung sind beide Regelungen sehr eng miteinander verwoben und teilweise voneinander abhängig. Aus diesem Grunde sind diese Regelungen
zu den versicherten Sachen und zum Versicherungsort in den VHB 2008 zusammengefasst worden. Hausrat steht als Inbegriff für alle Sachen, die nach der
Verkehrsansicht zu einem privaten Haushalt gehören. Dementsprechend besteht umfassender Versicherungsschutz soweit nicht vertraglich bestimmte Sachen
ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Wie unter Ziffer 2.1 erwähnt, sind nur Sachen versichert, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers dienen. Unabhängig davon ist es jedoch nach Abschnitt A
§ 6 Nr. 2c) dd) VHB 2008 unerheblich, ob die Hausratgegenstände Eigentum des Versicherungsnehmers oder fremdes Eigentum sind. Daher sind auch vom
Versicherungsnehmer der Wohnungsversicherung geliehene, gemietete oder unter Eigentumsvorbehalt erworbene Sachen des Hausrats versichert, wenn sie im Sinne der VHB seinem Haushalt
dienen. Der Ausschluss von Hausrat eines Untermieters bleibt hiervon unberührt.
Verletzt der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant eine der Obliegenheiten gemäß Nr. 1 oder Nr. 2, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 25 VHB
2000 zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach Zugang wirksam. Leistungsfreiheit tritt nicht
ein, wenn die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Führt die Obliegenheitsverletzung zu einer Gefahrerhöhung, so gilt § 24
VHB 2000. Danach kann der Versicherer zur Kündigung berechtigt sein.
Wohnungsversicherung
Die Wohnungsversicherung versichert in Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern sowie in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden. Bargeld und auf Geldkarten geladene
Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und
Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen,
Graphiken und Plastiken), Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie sonstige Sachen.
Eine Raub Situation liegt vor, wenn der mit einer Wohnungsversicherung versicherte Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für
Leib und Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes - bei mehreren Versicherungsorten innerhalb desjenigen Versicherungsortes, an dem auch
die Drohung ausgesprochen wird - verübt werden soll Die ausgesprochene oder die durch das Verhalten des Täters zum Ausdruck gebrachte Drohung muss derart
sein, dass sie auf eine Körperverletzung schwerer Art hinauslaufen würde.
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine Sachen. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich
für die private Nutzung bestimmter Daten und Programme sind nur versichert, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist. Über normierte
Zusatzklauseln können über die Sachen gemäß Abschnitt A § 6 Nr. 4a) bis f) VHB 2008 hinaus weitere zum Hausrat gehörige Sachen vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen werden.
Tipps zum Versicherungsgebiet Wohnungsversicherung
Schäden durch Nutzwärme: Von Bedeutung ist, dass im Gegensatz zu den AFB 2008 so genannte Betriebsschäden durch Nutzfeuer oder sonstige Nutzwärme nicht
ausgeschlossen sind. So sind - Brand im Sinne von Abschnitt A § 2 Nr. 2 VHB 2008 unterstellt - beispielsweise Schäden erfasst an der Friteuse, wenn das
darin befindliche Öl wegen Überhitzung in Brand gerät, der Heizdecke und dem umgebenden Bettzeug, wenn diese wegen eines Defektes der Heizdecke oder eines
Hitzestaus in Brand geraten, dem Wäschetrockner der Brand gerät.
Dem Haushalt dienende Sachen - Erläuternd heißt es in Abschnitt, dass zum Haurat alle Sachen gehören, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten
Nutzung (Gebrauch oder Verbrauch) dienen. Damit wird zunächst verdeutlicht, dass nicht nur die eigentlichen Hausratgegenstände unter den Versicherungsschutz
der Wohnungsversicherung fallen, sondern auch Wertsachen und Bargeld, wie indirekt auch dem Hinweis in Nr. 2b) auf die hierfür geltenden besonderen Voraussetzungen und
Entschädigungsgrenzen zu entnehmen ist.
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes ist auf den Versicherungsort beschränkt, sofern für die versicherte Sache nicht eine Außenversicherung
vereinbart worden ist. Versicherungsort ist gemäß § 4 Nr. 1 AVB EPH die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung bzw. das Grundstück des Versicherungsnehmers.
Ob zur Wohnung sämtliche Räume, also einschließlich Nebenräume, des versicherten Haushaltsbereichs gehören und als Versicherungsort gelten, ist nicht gesagt.
Zu denken sind Räume, in der Verbundenen Wohnungsversicherung als zur Wohnung zugehörig gelten.
Allgemeines rund um das Thema Wohnungsversicherung
In das Gebäude eingefügte Sachen, die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher
hierfür die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen. Gegenüber den VHB 92 ist diese
Regelung um die vom Wohnungseigentümer eingebrachten Sachen erweitert worden. Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen
Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt werden.
Nach Abschnitt A § 2 Nr. 5 VHB 2008 sind nicht versichert ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Erdbeben, Sengschäden, Schäden, die an
Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den
in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen. Die Ausschlüsse aus der Wohnungsversicherung gemäß Nr. 5b und 5c gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens gemäß
Nr. 1 sind.
Zugleich ergibt sich aus dieser Bestimmung, dass eine durch diesen Personenkreis verübte Tat nicht versichert ist. Versicherungsschutz besteht nicht nur
hinsichtlich der durch Raub weggenommenen Sachen, sondern auch für Schäden an versicherten Sachen als Folge des Raubes. Nach der Tat stößt der Täter bei der
Flucht aus der Wohnung versicherte Sachen um und beschädigt sie. Versichert sind des Weiteren Schäden an versicherten Sachen, die bei einem Raubversuch
entstehen. Der Täter versucht, dem Versicherungsnehmer unter Gewaltanwendung eine Sache wegzunehmen.
Nützliche Informationen über die Wohnungsversicherung
Sowohl die Gewalttat oder deren Androhung als auch die daraufhin erfolgte Wegnahme einer versicherten Sache muss innerhalb des Versicherungsortes geschehen
sein. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden
(§ 3 Nr. 4c VHB 2008). Dem Versicherungsnehmer wird außerhalb seiner Wohnung für den Fall eine Gewalttat angedroht, wenn er nicht einen in der Wohnung
befindlichen Familienangehörigen telefonisch anweist.
Der Versicherungsschutz durch eine Wohnungsversicherung gegen Sturm- und Hagelschäden erstreckt sich gemäß Abschnitt A § 5 Nr. 4a) VHB 2008 nicht auf Schäden durch Sturmflut, Eindringen von
Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch
Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen, weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck,
Lawinen, Vulkanausbruch).
Ob aber Aufwendungen für provisorische Maßnahmen dieser Art als Rettungskosten zu ersetzen sind, hängt nach Martin (SVR W II 48) von der Wahrscheinlichkeit
und der wahrscheinlichen Nähe eines drohenden zweiten Versicherungsfalls ab; insoweit schließt diese Kostenposition eine Deckungslücke. Kosten für
Reparaturen von Gebäudeschäden, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch
Vandalismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind.
Mit unserem Vergleich eine gute und günstige Wohnungsversicherung finden
Damit Sie sich über die anfallenden Preise für eine "gute Wohnungsversicherung" informieren können, integrieren wir auf unserer Webseite einen Beitragsrechner, mit dem es Ihnen möglich sein wird, die anfallenden Preise online berechnen und diese der einzelnen Wohnungsversicherung vergleichen zu können.
Hierdurch werden Sie schnell feststellen, dass Preisersparnisse von bis zu einigen Hundert Euro im Jahr erzielen können, je nach Art und Umfang des zu versichernden Hausrat, dem von Ihnen gewählten Wohnungsversicherung, sowie den von Ihnen gewünschten Versicherungsschutz. Mit dem auf unserer Webseite integrierten Wohnungsversicherung Preisvergleich erhalten Sie einen Überblick der am Markt existierenden Anbieter, sortiert nach der Beitragshöhe, sowie Bewertungen, welche sich im Einzelnen durch verschiedene Bewertungskriterien zusammen setzen.
Die Anschaffung eigener Möbel und sonstige Hausrat Gegenstände ist teuer und viele Menschen kaufen sich gerade beim Erstbezug einer Wohnung diese durch Ratenkredite an. Daher gilt generell und wird auch von vielen Experten wie Finanztest, oder Ökotest empfohlen, eine gute Wohnungsversicherung ist sinnvoll und wichtig für jeden Haushalt, kann aber durchaus günstige Preise haben.
Auch Stiftung Warentest rät Verbrauchern eine gute Wohnungsversicherung abzuschliessen, dies aber nicht bei irgendeinem Anbieter, sondern es sollte im Internet vergleichen werden. Denn, um die Preise günstig zu halten, sparen viele Anbieter oftmals an guten und benötigten Leistungen, hier sollten genauestens hingeschaut werden, ob die jeweiligen Tarife und Leistungen den persönlichen Anforderungen genügen und lieber ein paar Euro mehr bezahlen, als am Ende, nämlich im Fall eines Schadens, auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben.
Eine gute und günstige Wohnungsversicherung ist nicht nur sinnvoll, sondern sollte generell so abgeschlossen werden, dass die Höhe der Versicherungssumme dem zu versichernden Hausrat entspricht, um so eine Unterversicherung zu vermeiden. Wie finden Sie den aktuellen Wert Ihres Hausrat heraus? Wer rechtzeitig bei der Anschaffung seiner Wohnungseinrichtung vorgesorgt und entsprechende Kaufbelege aufbewahrt hat, hat hier einen Vorteil, denn er kann sich an Hand dieser Belege den Wert seines Hausrat zusammenrechnen. Da aber zwischen der Anschaffung und dem heutigen Zeitpunkt oft mehrere Jahre liegen, sollten Sie die Preise im Internet nachprüfen.
Beiträge zur Wohnungsversicherung berechnen
Durch die große Anzahl an Wohnungsversicherung Anbietern ist es für Sie als Verbraucher sicherlich nicht gerade einfach eine günstige Wohnungsversicherung zu finden. Immer öfter ragen insbesondere eine kleinere und weniger bekanntere Wohnungsversicherung durch ein teilweise besseres Leistungsangebot, einen schnellen, unbürokratischen und flexiblen Kundenservice, sowie einem fairen Preis Leistungsverhältnis hervor.
Oftmals verbergen sich hinter diesen No-Name Anbietern große Versicherungsgesellschaften, welche sich mit diesen kleineren Direktversicherern ein festes Standbein im Online Versicherungsgeschäft schaffen möchten. Viele dieser kleineren Anbieter finden Sie in unserem Wohnungsversicherung Vergleich, bei dem Sie die Möglichkeit haben, sich über das jeweilige Unternehmen zu informieren und die Beiträge direkt online zu berechnen und zu vergleichen.
Darüberhinaus werden Ihnen in unserem Wohnungsversicherung Rechner eine Reihe von Bewertungskriterien dargestellt und anhand der vergebenen Bewertungskriterien, wie zum Beispiel der Kundenfreundlichenkeit, die Erreichbarkeit, dem Schadensservice, eine Gesamtbewertung ermittelt, die Ihnen die Wahl einer geeigneten Wohnungsversicherung, welche genau Ihren persönlichen Beürfnissen entspricht, erleichtern soll.
Welche Leistungen erbringt eine Wohnungsversicherung
Welche Leistungen erbringt eine Wohnungsversicherung, welche Gefahren und Risiken werden versichert und wie können Sie sich optimal und günstig absichern? Der Leistungsumfang einer Wohnungsversicherung reicht über die versicherten Gefahren (z.B. Brand, Blitzschlag, Raub, Einbruch, Vandalismus, Sturm und Hagel), über die versicherten Kosten (z.B. Schlossänderungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Transport- und Lagerkosten, Kosten für Hotelunterbringung), bis hin zu den versicherten Sachen (z.B. Krankenfahrstühle, Antiquitäten, Einrichtungsgegenstände, Schmuck und andere Wertsachen, sowie Sportgeräte).
Worauf sollten Sie beim Abschluß einer Wohnungsversicherung achten? Berechnen Sie in etwa den aktuellen Wert Ihres gesamten Hausrat, bzw. die Kosten, welche für die Neuanschaffung anfallen würden und wählen Sie dementsprechend die Höhe Ihrer Versicherungssumme (Nähere Erklärungen finden Sie diesbezüglich, wenn Sie die Wohnungsversicherung berechnen und einen Leistungsvergleich durchführen.).
Schliessen Sie Ihre Wohnungsversicherung immer als dynamische Wohnungsversicherung ab, damit gewährleisten Sie, dass im Fall, wenn beispielsweise in 6 oder 7 Jahren ein Schaden in Ihrem Haushalt entsteht, Ihnen die Kosten für die Neuanschaffung der beschädigten, zerstörten, oder entwendeten Hauratgegenstände immer zum jeweiligen Neupreis erstattet werden.
Wie finden Sie eine Wohnungsversicherung zu einem günstigen Preis? Hierbei kann Sie unser Interner Wohnungsversicherung Preisvergleich untersützen und Ihnen die aufwändige Recherche Arbeit nach dem besten und günstigsten Anbieter unterstützen. Generell sollten Sie jedoch bedenken, es kann eine Wohnungsversicherung günstig sein, dennoch sollten Sie Ihr Augenmerk auf die enthaltenen Leistungseinschlüsse richten und sich erst an zweiter Stelle an der Beitragshöhe orientieren.
Ist eine Wohnungsversicherung sinnvoll
Jeder kauft sich im Laufe der Jahre neue Möbel, oder Elektro- und Haushaltgeräte, ersetzt alte Bekleidung durch gute und neue Sachen. Diese Neuanschaffungen können den Wert des versicherten Hausrat erheblich steigern und die bei Vertragsabschluß vereinbarte Versicherungssumme könnte unter Umständen unter dem Wert des derzeitigen Wert des Hausrat liegen.
Bei einer bereits bestehenden Wohnungsversicherung die schon ein paar Jahre alt ist, sollte diese regelmäßig prüfen, ob der Versicherungsschutz noch dem, bei Vertragsabschluß angegeben Wert entspricht und diese entsprechend durch seine Wohnungsversicherung anpassen zu lassen, um so weiterhin gute Leistungen zu erhalten.
Eine gute Wohnungsversicherung muß sein und zwar für jeden, der eine eigene Wohnung bewohnt, unabhängig ob Familie, Single, oder eine Wohngemeinschaft (WG). Viele Menschen unterschätzen die Gefahr oder rechnen einfach nicht damit, dass auch die eigene Wohnung beispielsweise durch einen Hausbrand, ausgelöst in einer anderen Wohnung, den eigenen Haushalt in Mitleidenschaft zieht, oder verlassen sich darauf, dass der Vermieter über eine Wohngebäudeversicherung verfügt.
Dabei muß jedoch beachtet werden, dass die vom Vermieter abgeschlossene Wohngebäudeversicherung nur Beschädigungen oder Zerstörungen am eigentlichen Wohngebäude absichert, jedoch nicht die verursachten Schäden innerhalb einer Wohnung. Hierfür muß sich jeder Mieter selber durch den Abschluß einer Hausratversicherung gegen diese Gefahren absichern.
Wer auf eine Wohnungsversicherung verzichtet, trägt das Risiko, sich selbst, oder seine ganze Familie finanziell zu ruinieren. Dabei kann eine gute Wohnungsversicherung günstig, also gar nicht so teuer sein, wenn diese vor Abschluß verglichen wird. Hier kommt es einfach auf die Wahl des richtigen Hausratversicherer an. Eine gute und günstige Wohnungsversicherung bietet schon zu kleinen Preisen einen umfangreichen Grundschutz, der in den meisten Fällen die Anforderungen der meisten Verbraucher erfüllt. Dies zeigt auch ein durch Finanztest durchgeführter Wohnungsversicherung Test, in dem über 50 Anbieter und mehr als Tausend Tarife verglichen wurden.
In der Wohnungsversicherung gelten alle Gefahren und Risiken als versichert, welche in Folge von Sturm, Leitungswasser, Feuer, Explosion und Implosion, Einbruchsdiebstahl, Vandalismus, Raub, sowie durch den Absturz von bemannten Luftfahrzeugen den versicherten Hausrat oder Teile hiervon, entweder beschädigt, zerstört, oder abhanden gekommen sind.
Warum ist eine Wohnungsversicherung wichtig
Wie wichtig, also sinnvoll der Asbchluß einer Wohnungsversicherung ist, zeigt sich immer wieder, wenn zum Beispiel Wohnungsbrände das gesamte Hab und Gut zerstört, oder komplett unbrauchbar gemacht wurden.
Was viele Verbraucher unterschätzen, ist der eigentliche Wert der eigenen Wohnungseinrichtung, da diese in einem ausgedehnten Zeitraum angeschafft wurden und die bezahlten Preise oftmals in Vergessenheit geraten. Doch bereits in einem kleineren Single Haushalt können sich Wertgegenstände von mehreren Tausend Euro anhäufen.
Wichtig, sollten Sie neue Geräte, oder Möbel gekauft haben, bewahren Sie unbedingt die Kaufbelege auf, machen Sie von Wertgegenständen wie zum Beispiel Uhren, Briefmarken ect. Fotos, um hier für den Hausratversicherer einen Nachweis erbringen zu können, falls diese im Schadenfall komplett zerstört wurden.
Inwieweit, welcher Hausratversicherer eine Kostenübernahme für derartige Wertsachen und in welcher Höhe übernimmt, erfahren Sie in unserem Leistungsvergleich der Tarife, daher lohnt es sich auf jeden Fall, bevor Sie sich für einen bestimmten Hausratversicherer entscheiden, sich hier in unserem Wohnungsversicherung Vergleich einen Überlick über die derzeit am Markt existierenden Anbieter zu verschaffen und eine Beitragsberechnung online durchführen, denn hierdurch sparen Sie sich nicht nur Zeit, sondern bares Geld, da die Beitragsunterschiede, je nach Wohnungsversicherung bis zu 50 Prozent variieren können.
Wohnungsversicherung Vergleich online
Jeder Eigentümer, oder Mieter einer Wohnung sollte eine Wohnungsversicherung haben. Hierbei spielt die Größe der eigenen Wohnung keine Rolle, da sich die Wohnungsversicherung nicht nur auf die eigenen 4 Wände bezieht. Denn entsteht zum Beispiel in Ihrer Wohnung ein Wasserschaden durch eine auslaufende Waschmaschine, so wird sich der Schaden in Ihrer Wohnung vermutlich in Grenzen halten.
Wohnen Sie jedoch in einem Obergeschoss mit einer, oder mehreren darunter liegenden Wohnungen, so kann das durch die Waschmaschine ausgetretene Wasser in die unteren Wohnungen laufen und erheblich größere Schäden, als in Ihrer Wohnung verursachen.
Neben den entstandenen Schäden und den damit verbundenen Kosten zur Wiederherstellung (zum Beispiel Renovierungen) in Ihrer Wohnung übernimmt eine gute Wohnungsversicherung auch die anfallenden Renovierungs- und Reparaturarbeiten in den anderen Wohnungen.
Was kann alles im Rahmen einer Wohnungsversicherung versichert werden?
Desweiteren sind auch die zur Wohnung gehörenden Kellerräume und die sich dort zur Lagerung befindlichen Sachen in der Hausratversicherung versichert. Gegen einen geringen Beitragszuschlag kann auch der Diebstahl von Fahrrädern mitversichert werden, hierfür wird in der Regel ein Pauschalbetrag in Höhe von 1 Prozent der gesamten Versicherungssumme vereinbart.
Ist eine Wohnungsversicherung wichtig
Jedes Jahr werden in Deutschland Schäden durch Wohnungsbrände, Einbruchsdiebstähle, Schäden durch Wasser (zum Beispiel durch die übergelaufene Badewanne, der ausgelaufenen Waschmaschine, oder einem Rohrleitungsbruch), sowie Fahrraddiebstähle Kosten im dreistelligen Millionenbereich verursacht. Viele betroffene Geschädigte, welche über keine Wohnungsversicherung verfügen, müssen für die entstandenen Verluste und Schäden selber aufkommen, was viele Betroffene oftmals an die finanzielle Existenzgrenze bringt.
Testen Sie dies einfach mal selber durch, gehen Sie durch Ihre Wohnung und rechnen Sie sich mal die Kosten für den gesamten, sich in Ihrer Wohnung befindlichen Hausrat durch, welche Sie für die Neuanschaffung aufbringen müßten. Schon bei der Küche, der Wohnzimmer- und Schlafzimmer Einrichtung, den elektrischen Haushaltgeräten, oder dem Fernseher und der Stereoanlage dürften schnell bis zu einige Zehntausend Euro zusammen kommen.
Wer das Risiko eingeht und auf eine Wohnungsversicherung verzichtet und nicht in der Lage wäre, die Kosten für die Neuanschaffung des sich in Wohnung befindlichen Hausrats aufzubringen, geht ein großes finanzielles Risiko ein und das nur, weil man vielleicht ein paar Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen will. Bereits eine Günstige Wohnungsversicherung deckt die notwendigsten Gefahren und Risiken ab und kommt für die entstandenen Kosten, beispielsweise für Diebstähle, Brand- und Wasserschäden ect. auf. Daher ist der Abschluß einer Wohnungsversicherung sinnvoll und wichtig.
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