Was wird in der Waldenburger Wohnungsversicherung alles mitversichert? Zum versicherten Haurat gehören alle Gegenstände, welche Sie bei einem Umzug mitnehmen würden, also nicht nur Möbel, Teppiche und Textilien, auch Vorräte, die Campingausrüstung, Sportgeräte und beruflich genutzte Gegenstände in Wohnräumen gehören dazu. Wertsachen sind ebenfalls im Versicherungsschutz der Hausratversicherung entahlten.
Wohnungsversicherung - Versicherungssumme
Die vereinbarte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Der nach den aufgezeigten Wertansätzen ermittelte Versicherungswert ist – unter Berücksichtigung der Entschädigungsgrenzen für Wertsachen – mindestens als Versicherungssumme einzusetzen, wenn eine Unterversicherung vermieden werden soll. Maßgebend ist der jeweilige aktuelle Wert.
Die Versicherungssumme zur Wohnungsversicherung wird als Gesamtsumme (Indizierung Gesamtsumme) vereinbart oder errechnet sich alternativ aus dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag pro Quadratmeter (m2) Wohnfläche multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche der versicherten Wohnung (Indizierung Quadratmetersumme). Die vereinbarte Versicherungssumme erhöht sich gemäß Abschnitt A § 9 VHB 2010 um einen Vorsorgebetrag, in der Regel von 10 %.
Wohnungsversicherung - Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme zuzüglich Vorsorgebetrag zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles niedriger als der Versicherungswert, so kann der Versicherer die Entschädigung anteilig kürzen, d.h. in dem Verhältnis, wie die Versicherungssumme zum Versicherungswert steht.
Im gleichen Verhältnis ist auch die Entschädigung für die gemäß Abschnitt A § 8 VHB 2010 versicherten Kosten und Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (siehe Kapitel 3) zu kürzen.
Beispiel
Ist die Wohnungsversicherung nach Quadratmetersumme vereinbart, so nimmt gemäß Abschnitt A § 9 Nr. 3 VHB 2010 der Wohnungsversicherung keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn bei Eintritt des Versicherungsfalles die Wohnfläche der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche entspricht und der vereinbarte Betrag pro m2 Wohnfläche den vom Versicherer für den Unterversicherungsverzicht vorgegebenen Betrag pro m2 nicht unterschreitet.
Der Unterversicherungsverzicht gilt aber nur, solange nicht eine weitere Wohnungsversicherung des Versicherungsnehmers für denselben Versicherungsort ohne eine solche Vereinbarung besteht.
Waldenburger Wohnungsversicherung - Leistungen
Alle Bedingungen haben eines gemeinsam: Sie füllen die Deckungslücken aus, die bisher im Schadenfall oft zu Unverständnis und Verärgerung bei den Versicherungsnehmern führten. Alle Tarife der Waldenburger Wohnungsversicherung haben grundsätzlich einen vergleichbaren Aufbau:
Der Basistarif oder die Variante 1 spricht preisbewusste Kunden an und steht für die Grundabsicherung des Hausrats.
Die Variante 2 füllt diesen Grundschutz um einige zusätzliche Absicherungen zu angemessenen Preisen auf. Dazu gehört grundsätzlich schon der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zu einer bestimmten Höhe, die Absicherung von Schäden durch Stromausfall an Tiefkühlgut / Gefriergut und die Erweiterung des Außenversicherungsschutzes.
Die weiteren Varianten decken zum Teil Schäden ab, die bisher bei Wohnungsversicherung nicht unbedingt üblich waren. Dazu zählen z.B. je nach Gesellschaft Handwerkerservice und Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit für 12 Monate.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Wohnungsversicherung
Die gemäß Abschnitt A § 6 Nr. 2c) hh) versicherten Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf oder Gewerbe dienen (s. Ziff. 2.1), sind bei Vereinbarung der Klausel PK 7211 ausgeschlossen. Hierdurch wird eine Doppelversicherung vermieden, wenn für diese Sachen z.B. eine Betriebsinhaltsversicherung besteht. Möchten Sie hiervon Gebrauch machen, sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihre Betriebsinhaltsversicherung einen gleich umfassenden Versicherungsschutz bietet wie die Wohnungsversicherung.
Der Versicherungsschutz durch die Waldenburger Wohnungsversicherung gegen Blitzschlag erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Kurzschluss- und Überspannungsschäden, die an elektrischen Einrichtungen entstanden sind, wenn ein Blitz nicht unmittelbar auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen (siehe § 1) befinden, oder auf Antennenanlagen auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung (siehe § 9 Nr. 2) befindet, aufgetroffen ist. Sengschäden sind nur versichert, wenn sie durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstanden sind.
Für den Versicherungsschutz ist der Ort der Quelle des schädigenden Leitungswassers unerheblich. Maßgebend für den Versicherungsfall ist nur die Art der Wasserquelle. Versicherungsfall ist nicht etwa das bestimmungswidrige Austreten von Leitungswasser, sondern dessen Einwirkung auf die versicherte Sache am Versicherungsort. Es besteht also Versicherungsschutz durch die Wohnungsversicherung auch dann, wenn das Leitungswasser außerhalb der Wohnung bestimmungswidrig austritt (z.B. aus einer Wasserleitung schädigend auf versicherte Sachen einwirkt.
Nach allgemeinem Verständnis wird man unter Unwetter heftige, von Wind- und Sturmböen begleitete Gewitter verbunden mit sehr starken Niederschlägen (z. B. Regen oder Hagel) zu verstehen haben. In Bezug auf die Einwirkungen von Sturm oder Hagel wird somit die Waldenburger Wohnungsversicherung tangiert; insoweit kann Doppelversicherung vorliegen, nämlich wenn im konkreten Schadenereignis die sonstigen Kriterien für den Versicherungsfall nach den VHB gegeben sind. Sturm Unwetter sind nicht als nach den AVB EPH erfasst zu betrachten.
Wegen Versicherbarkeit von Schäden durch Lawinen und Schneedruck im Rahmen der Elementarschadenversicherung der Waldenburger Wohnungsversicherung siehe Ziffer 10 des Beitrags Elementarschadenversicherung. Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen. Das Eindringen von Witterungsniederschlägen und Schmutz durch nicht geschlossene Öffnungen unter Mitwirkung insbesondere vom Sturm führt.
Auch die Haftpflichtversicherung zählt dazu; dort besteht der Schaden des Versicherungsnehmers in der Belastung mit Ansprüchen des Geschädigten. Die Wohnungsversicherung hat die Entschädigung in Geld zu leisten, also einen Geldbetrag zum Ausgleich des entstandenen Schadens auszuzahlen. Diese Geldzahlung kann mit einer Auflage oder Zweckbestimmung verbunden sein. So kann der Versicherungsnehmer z. B. bei Vereinbarung der Wiederaufbauklausel in der Feuerversicherung die Zahlung erst verlangen.
Mit den Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundenen sonstigen Einrichtungen oder aus deren wasserführenden Teilen. Zu dieser Kategorie gehören im Sinne der Wohnungsversicherung z.B. Küchenspülen, Warmwasseraufbereitungsgeräte (Boiler, Durchlauferhitzer), Waschbecken, Badewannen, Duschbecken, Wasserklosetts, Waschmaschinen und Spülmaschinen einschließlich Zu- und Ableitungsschläuchen sowie Schwimmbecken (soweit mit dem Rohrsystem verbunden), Wasserenthärtungseinrichtungen und schließlich Wasserhähne, Ventile und sonstige Armaturen.
Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Heizungsanlagen sind hiermit in ihrer Gesamtheit angesprochen, also: Heizkessel, Umwälzpumpe, Rohrsystem, Ausdehnungsgefäß, Heizkörper oder Heizschlangen von Decken-, Wand- und Fußbodenstrahlungsheizungen, zugehörige Armaturen und dgl. Dem Leitungswasser gleichgestellte Flüssigkeiten. Der Versicherungsschutz durch eine Wohnungsversicherung ist nicht allein auf Schäden durch ausgetretenes Leitungswasser beschränkt sind dem Leitungswasser gleichgestellt:
Solche Kurzschluss- und Überspannungsschäden beruhen auf der Wirkung des elektrischen Stroms auf die von ihm durchflossenen elektrischen Teile der Einrichtung. Der Ausschluss aus der Wohnungsversicherung betrifft aber nicht nur diese Teile, sondern nach Rechtsprechung und Literatur den gesamten elektrischen Einrichtungsgegenstand, z.B. die ganze Waschmaschine. Bei Vereinbarung der Klausel PK 7111 ersetzt der Waldenburger Wohnungsversicherung Überstrom-, Kurzschluss- und Überspannungsschäden durch Blitz oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität bis zur vereinbarten Höhe.
Nicht versichert sind Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 4 genannt, Kraftfahrzeuge aller Art, es sei denn, sie sind in Nr. 2 b) genannt, und Anhänger sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, Luft- und Wasserfahrzeuge, es sei denn, sie sind in Nr. 2 c) genannt, einschließlich nicht eingebauter Teile, Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des im Vertrag zur Wohnungsversicherung benannten Versicherungsnehmers (siehe § 9 Nr. 2), es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen.
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Weitere Infos zur Waldenburger Wohnungsversicherung
Mit der Waldenburger Wohnungsversicherung erhalten Sie einen kompetenten und zuverlässigen Vertragspartner an Ihre Seite, welcher sich durch sein umfangreiches Leistungsangebot auszeichnet.
So sind beispielsweise Leistungen, welche Ihren Hausrat gegen Gefahren und Risiken, Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Luftfahrzeuge, Überschallknall, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel, sowie weitere Elementargefahren, absichert im Versicherungsumfang enthalten. In der Waldenburger Wohnungsversicherung erhalten Sie bestmöglichen Versicherungsschutz zu preiswerten Konditionen.
Wohnungsversicherung
Damit ist vordringlich der Versicherungsort für außerhalb der Wohnung an der Außenseite des Gebäudes oder in anderer Weise außerhalb des Gebäudes
installierte Anlagen und Geräte angesprochen, wie Steuerungstechnik für Markisen, Funkgaragentore, Sende- und Empfangstechnik, Überwachungs- und
Sicherungstechnik und dgl. Der Versicherungsschutz kann auf Sachen erweitert werden, die sich außerhalb des Versicherungsortes befinden. Diese weltweit
geltende Außenversicherung, für die der Tarif einen Prämienzuschlag vorsieht.
In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden, Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere,
Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte
Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken), die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten),
jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Einrichtungen oder Anlagen bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser beschädigt worden sein. Beispiele für versicherte Ursachen bestimmungswidrigen
Wasseraustritts, Rohrbruch, Bruch eines Heizkörpers, Bruch einer sonstigen Wasser führenden Einrichtung, Geplatzter Wasserschlauch, Undichtigkeit eines
Verbindungsstücks oder einer Dichtung, Verstopfte Abflussleitungen und hierdurch verursachter Rückstau, Verstopfter Siphon lässt das bei geöffnetem
Wasserhahn, Abreißen des Wasserhahns, Böswilliges Öffnen des Wasserhahns.
Infos zur Wohnungsversicherung
In der Hausratversicherung sind beide Regelungen sehr eng miteinander verwoben und teilweise voneinander abhängig. Aus diesem Grunde sind diese Regelungen
zu den versicherten Sachen und zum Versicherungsort in den VHB 2008 zusammengefasst worden. Hausrat steht als Inbegriff für alle Sachen, die nach der
Verkehrsansicht zu einem privaten Haushalt gehören. Dementsprechend besteht umfassender Versicherungsschutz soweit nicht vertraglich bestimmte Sachen
ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter Nr. 2c genannt
(siehe Ziffer 2.2 zu den Wasserfahrzeugen und Fluggeräten), Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser
wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen, Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Wohnungsversicherung Vertrag versichert sind (z.B. für
Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen).
Waschmaschinen, Wäschetrockner, Krankenfahrstühle, Fahrräder und Kinderwagen des Versicherungsnehmers sind auch in Räumen auf dem Grundstück, auf dem sich
die versicherte Wohnung befindet, versichert, die der Versicherungsnehmer gemeinsam mit anderen Hausbewohnern nutzt. Für Antennenanlagen sowie für Markisen
(siehe § 1 Nr. 4 a) gilt als Versicherungsort das gesamte Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Für Sturm- und Hagelschäden (siehe § 8)
besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden. Nr. 3 bleibt unberührt.
Waldenburger Wohnungsversicherung
Versichert durch die Wohnungsversicherung sind auch Frostschäden an sanitären Anlagen und leitungswasserführenden Installationen sowie Frost- und sonstige Bruchschäden an deren Zu- und
Ableitungsrohren, die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er nach
Vereinbarung mit dem Vermieter bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft das Risiko trägt (Gefahrtragung). Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer,
Überschwemmung/Hochwasser oder Witterungsniederschläge.
In der Waldenburger Wohnungsversicherung haben Nässeschäden eine wesentlich größere Bedeutung als Bruchschäden. Das von der Wasserversorgung der Wohnung ausgehende
Leitungswasserrisiko wird nicht nur von den innerhalb der eigenen Wohnung des Versicherungsnehmers installierten wasserführenden Leitungen und Einrichtungen
bestimmt. Auch das Austreten von Leitungswasser aus außerhalb der Wohnung vorhandenen wasser führenden Einrichtungen und Rohren kann zu Schäden am Hausrat
führen, insbesondere bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine Sachen. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich
für die private Nutzung bestimmter Daten und Programme sind nur versichert, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist. Über normierte
Zusatzklauseln können über die Sachen gemäß Abschnitt A § 6 Nr. 4a) bis f) VHB 2008 hinaus weitere zum Hausrat gehörige Sachen vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen werden.
Tipps zum Versicherungsgebiet Wohnungsversicherung
Der Täter verlässt die Wohnung durch die Terrassentür und lässt diese offen stehen, sodass während eines heftigen Regenschauers Regenwasser durch die
Terrassentür eindringt und versicherte Sachen durchnässt. Aus Wut wegen unzureichender Beute zertrümmert der Einbrecher versicherte Sachen. Beim Versuch,
zwecks Einbrechen in die Wohnung das Fenster auszuhebeln, stürzen die dahinter stehenden Blumenvasen mit lautem Getöse hinunter und gehen zu Bruch; der
Täter lässt von der Absicht, einzubrechen ab (Einbruchdiebstahlversuch).
Bei der Schadensversicherung ist der Versicherer verpflichtet, nach dem Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherer den verursachten Vermögensschaden
gemäß den Bestimmungen des Vertrags zu ersetzen. Folglich wird nicht wie im Fall der Summenversicherung eine im Vorhinein vereinbarte Geldsumme ausgezahlt,
sondern nur der dem Versicherungsnehmer tatsächlich entstandene Schaden ersetzt. Schadensversicherungen sind z. B. die Wohnungsversicherung
und die Gebäudeversicherung.
Auch die Haftpflichtversicherung zählt dazu; dort besteht der Schaden des Versicherungsnehmers in der Belastung mit Ansprüchen des Geschädigten.
Der Versicherer hat die Entschädigung in Geld zu leisten, also einen Geldbetrag zum Ausgleich des entstandenen Schadens auszuzahlen. Diese Geldzahlung kann
mit einer Auflage oder Zweckbestimmung verbunden sein. So kann der Versicherungsnehmer z. B. bei Vereinbarung der Wiederaufbauklausel in der
Feuerversicherung die Zahlung erst verlangen.
Allgemeines rund um das Thema Wohnungsversicherung
Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte, Fall-/Gleitschirme und nicht motorisierte Flugdrachen. Arbeitsgeräte
und Einrichtungsgegenstände - nicht Handelsware und Musterkollektionen -, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in
häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen Der Ausschluss von nicht vom Versicherungsnehmer privat genutzten Sachen wird mit dieser Bestimmung
relativiert.
Nach Abschnitt A § 2 Nr. 5 VHB 2008 sind nicht versichert ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Erdbeben, Sengschäden, Schäden, die an
Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den
in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen. Die Ausschlüsse aus der Waldenburger Wohnungsversicherung gemäß Nr. 5b und 5c gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens gemäß
Nr. 1 sind.
Um die erforderliche Reparatur durchführen zu können, müssen unbeschädigt gebliebene Sachen teils demontiert (bewegt) und teils gegen Beschädigung abgedeckt
(geschützt) werden. Diese Kostenversicherung ist zwar für die Hausratversicherung, was die Höhe der möglichen Aufwendungen im Schadenfall betrifft, nicht
von besonderer Bedeutung, wenn man berücksichtigt, dass solche Maßnahmen bei Reparatur oder Austausch von beweglichen Hausratgegenständen in der Regel kaum
ins Gewicht fallende Kosten verursachen.
Nützliche Informationen über die Wohnungsversicherung
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden, die verursacht werden durch weitere Elementargefahren
(Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch). In der Leitungswasserversicherung ist zu unterscheiden nach,
Nässeschäden der versicherten Sachen und Frostschäden an sanitären Anlagen und Wasser führenden Installationen bzw. Frost- und sonstigen Bruchschäden an Zu-
und Ableitungsrohren.
Ob Entsprechendes auch für Hagel gilt, ist sehr fraglich; zumindest heftigen, mit großer Intensität niedergehenden Hagel wird man dem Begriff Unwetter
zuordnen müssen. Für im Rahmen der Wohngebäudeversicherung nach VGB mitversichertes Gebäudezubehör gelten die zu den VHB aufgezeigten Aspekte gleichermaßen.
Besteht als Ergänzung der Waldenburger Wohnungsversicherung für den Hausrat eine Elementarschadenversicherung nach den BEH oder als Ergänzung der Wohngebäudeversicherung
für Gebäude mit Zubehör nach den BEW.
Ein versicherter Einbruchdiebstahl erfordert grundsätzlich das (unberechtigte) Eindringen eines Diebes in den Versicherungsort. In welcher Art und Weise der
Einbruch für einen Versicherungsfall erfolgt sein muss, ist in Abschnitt A § 3 Nr. 2 VHB 2008 im Einzelnen bestimmt. Nach § 3 Nr. 2a) VHB 2008 liegt
Einbruchdiebstahl vor, wenn jemand Sachen wegnimmt, nachdem er in einen Raum eines Gebäudes (wobei das Gebäude auch aus einem einzigen Raum bestehen kann).
Tipps und Empfehlungen zum Thema Waldenburger Wohnungsversicherung
Zwar ist die Waldenburger Wohnungsversicherung nicht unbedingt die günstigste Wohnungsversicherung, doch im Vergleich der enthaltenen Leistungen anderer Anbieter wie beispielsweise der Zurich Wohnungsversicherung, kann die Waldenburger durch sind die Beiträge letzten Endes Preis- Leistungsorientiert, da hier der benötigte Versicherungsschutz durch teure Einzelkomponenten wegfällt.
Denn bei der Waldenburger Wohnungsversicherung sind bereits alle Leistungen inbegriffen, welche für den anspruchsvollen Verbraucher benötigt werden und sich individuell und bedarfsgerecht zusammenstellen lassen.