Hausratversicherung - Wohnfläche
Um eine Unterversicherung des Hausrats in der Hausratversicherung zu vermeiden, kann die Wohnfläche des Versicherungsortes zur Berechnung des Gesamtbeitrages heran gezogen werden.
Maßgeblich ist die nach Berechnungsverordnung festgestellte Quadratmeterzahl der betreffenden Wohnung, wie sie auch im Mietvertrag angegeben ist (einschließlich der ordnungsgemäßen Anrechnung von Balkonen, Loggien, Schrägen usw.).
Die Quadratmeterzahl der Wohnfläche wird dann je nach Hausratversicherer mit einem bestimmten Betrag multipliziert (marktüblich sind zurzeit Beträge von 600 bis 650 EUR) und ergibt so die Versicherungssumme.
Dagegen werden Garagen und weitere Bauten auf dem Wohngrundstück nicht in die Berechnung der Wohnfläche einbezogen, auch wenn sie gemäß § 9 Nr. 2 VHB 2000 (MB) bzw. § 10 Abs. 2 VHB 92 (MB) zum Versicherungsort gehören.
Die VHB 2008 (MB)/2010 regeln den Sachverhalt in Abschnitt A § 6 Nr. 3 analog und lassen darüber hinaus privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsortes befinden zu.
Berechnung der Wohnfläche
voll | Die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern. |
zur Hälfte | Die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter und weniger als 2 Meter von Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen, nach allen Seiten geschlossenen Räumen. |
nicht | Die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von weniger als 1 Meter. |
zur Hälfte | Die Grundflächen von Wohnraum Balkone, Loggien, Dachgärten, oder gedeckte Freisitze, wenn diese ausschliesslich zu dem Wohnraum gehören. |
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