Hausratversicherung - Transport- und Lagerkosten
Bei den Transport- und Lagerkosten handelt es sich um die Kosten für den Transport und die Lagerung von versichertem Hausrat, wenn dessen Auslagerung nach einem Schadenfall erforderlich bzw. die Wohnung unbenutzbar ist. Das kann z.B. nach einem Brand der Fall sein.
Gemäß § 2 Nr. 1 d VHB 2000 (MB) sowie § 2 Ziffer. 1 c) VHB 92 (MB) werden diese Kosten durch die Hausratversicherung so lange übernommen, bis die Wohnung, auch teilweise, wieder bewohnbar bzw. zur Lagerung des versicherten Hausrats geeignet ist. Die VHB 2008 (MB) / 2010 (MB) regeln den Sachverhalt in Abschnitt A § 8 Nr. 1 d.
Die Transport- und Lagerkosten werden jedoch längstens für die Dauer von 100 Tagen nach dem Schadenfall übernommen.
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