Hausratversicherung - Elementarschäden
Schäden am versicherten Hausrat, die als Folge bestimmter elementarer Naturereignisse eintreten und die zunächst nicht durch die in Abschnitt A § 1 VHB 2010 (MB), in § 3 Nr. 1 VHB 2000 (MB) genannten Gefahren verursacht werden. Altverträge nach VHB 74 und VHB 84 dürften in der Praxis dagegen kaum noch vorkommen.
Zu den Elementarschäden gehören in der Hausratversicherung Schäden aufgrund von
Erdbeben,
Erdsenkungen (sogenannter Erdfall) und Erdrutsche,
Lawinen, Schneedruck und Eiseinwirkung und/oder
Überschwemmungen.
Der erweiterte Versicherungsschutz gegen Elementarschäden ist unabhängig von der Basisabsicherung des Haurats und kann ggf. separat abgeschlossen und gekündigt werden. Allerdings ist ein Einschluss erst bei langjähriger vorheriger Schadenfreiheit, unter Umständen zehn Jahre und mehr, möglich. Beim Einschluss von Elementarschäden in der Hausratversicherung sind zudem Selbstbehalte von mindestens 500 EUR üblich.
Während die Risiken Erdbeben, Lawinen usw. und Überschwemmungen einen Schadenfall eindeutig definieren, sind Erdfall- und Erdrutschschäden in Folge von Bergbaueinwirkungen grundsätzlich nicht versichert, d.h. hier ist die Schadenursache besonders in Bergbaugebieten genau zu beschreiben.
Rechtsgrundlage für den Einschluss von Elementarschäden sind die Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Hausratversicherung BEH 2000. Um eine negative Risikoselektion auszuschließen, ist die Versicherung einzelner Risiken aus dem Gesamtpaket nicht möglich.
Insbesondere die Veränderung des Weltklimas führt zu einer stark steigenden Bedeutung von Elementarschäden resp. deren Absicherung auch in der Bundesrepublik. Umweltereignisse wie das Elbehochwasser 2002 oder die zunehmende Anzahl von Orkanen wie Vivien, Wiebke, Kyrill und Emma in den vergangenen Jahren machen dies deutlich.
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