Hausratversicherung - Hausrat im Garten
Grundsätzlich ist Hausrat gemäß Abschnitt A § 7 VHB 2010 (MB) in der Außenversicherung abgesichert. Das gilt auch für Kunstwerke als Teil des Hausrates. Zu beachten sind hierbei aber nachteilige Bestimmungen zur Außenversicherung.
So hatte eine Versicherungsnehmerin eine wertvolle Stahlskulptur im Garten aufgestellt und vor einem drohenden Unwetter lediglich mit einer Wolldecke geschützt. Durch den Hagelschlag wurde die Skulptur stark beschädigt, die Restaurierung sollte ca. 4.500 EUR kosten. Diesen Betrag forderte die Eigentümerin von der Hausratversicherung ein, die eine Regulierung ablehnte.
Das Amtsgericht München gab dem Versicherer recht. Denn versichert seien nur Gegenstände am Versicherungsort. Im Rahmen der Sturm- und Hagelversicherung gelte das gemäß § 11 Nr. 3 VHB 2000 (oder auch Abschnitt A § 7 Nr. 5 VHB 2010 (MB)) ausdrücklich nur für Orte innerhalb von Gebäuden. Dazu sei ein Garten zweifellos nicht zu rechnen (AG München, 17.11.2006 - 251 C 19971/06).
Fazit
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