Hausratversicherung - Auslandsdeckung
Im Rahmen der Hausratversicherung besteht für versicherte Sachen innerhalb des Versicherungsortes Versicherungsschutz. Unter Versicherungsort wird die im Versicherungsantrag bezeichnete Wohnung definiert.
Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung wäre jedoch unvollständig und lückenhaft, wenn er für versicherte Sachen auf das stationäre Risiko der versicherten Wohnung beschränkt würde. Menschen halten sich aus vielfachen Anlässen (Freizeit, Hobby, Sport, Beruf, Reisen u.a.) vorübergehend außerhalb der Wohnung auf. Dabei führen sie regelmäßig versicherten Hausrat mit.
Aus diesem Grunde wurde die Hausratversicherung um das Risiko der Außenversicherung auch im Ausland erweitert. Dies gilt jedoch nur, wenn sich der Hausrat vorübergehend dort befindet. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Die geografische Begrenzung der Auslandsdeckung ist abhängig von den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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