VHB 2010 Quadratmetermodell Klauseln - PK 7215 Schäden durch Naturgefahren an Hausrat im Freien
Abweichend von Abschnitt A § 5 Nr. 4 b) bb) VHB 2010 (Quadratmetermodell) wird für versicherte Sachen außerhalb von Gebäuden, aber innerhalb des im Vertrag zur Hausratversicherung benannten Versicherungsortes gemäß Abschnitt A § 6 Nr. 3 VHB 2010 (Quadratmetermodell) Entschädigung geleistet.