VHB 2000 Klauseln - Klausel 7211 - Arbeitsgeräte
Abweichend von § 1 Nr. 2 d) VHB 2000 sind Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf oder Gewerbe dienen, nicht in der Hausratversicherung mitversichert.
Abweichend von § 1 Nr. 2 d) VHB 2000 sind Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf oder Gewerbe dienen, nicht in der Hausratversicherung mitversichert.
Beiträge für die Privathaftpflicht hier kostenlos online berechnen.
Finden Sie hier günstige Strom Anbieter und sparen Sie bares Geld.
Hier kostenlos Gas Anbieter online vergleichen und Geld sparen.