AVB - VHB 2000 (Klauseln) - Hausratversicherung
Hier finden Sie die Übersicht über die Klauseln zu den allgemeinen Versicherungsbedingungen (VHB 2000 Klauseln) zur Hausratversicherung. Diese sind eine unverbindliche Musterkomposition und wurden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zur fakultativen Verwendung aufgestellt.
Bitte beachten Sie, das die hier aufgeführten Versicherungsbedingungen als Orientierungshilfe dienen und diese je nach Hausratversicherer variieren, bzw. diese je nach Versicherer angepasst werden können. Es gelten immer die jeweiligen Hausrat Versicherungsbedingungen Ihrer Hausratversicherung, welche Sie mit diesem bei Vertragsschluß vereinbart haben.
7100 (VHB 2000) Versicherte Gefahren und Schäden
- 7110 (VHB 2000) Fahrraddiebstahl
- 7111 (VHB 2000) Überspannungsschäden durch Blitz unter Einschluss von Folgeschäden
7200 (VHB 2000) Versicherte Sachen
- 7210 (VHB 2000) Gegenstände von besonderem Wert
- 7211 (VHB 2000) Arbeitsgeräte
- 7212 (VHB 2000) In das Gebäude eingefügte Sachen
- 7213 (VHB 2000) Hausrat außerhalb der ständigen Wohnung
- 7214 (VHB 2000) Eingelagerte Hausratgegenstände
7300 (VHB 2000) Versicherte Kosten
7400 (VHB 2000) Versicherungsort
7600 (VHB 2000) Vorvertragliche Anzeige, Gefahrerhöhung, Obliegenheiten
7700 (VHB 2000) Entschädigung (Versicherungssumme, Unterversicherung, Selbstbehalte, Entschädigungsgrenzen)
- 7710 (VHB 2000) Selbstbehalt bei ungekürzter Hausrat-Versicherungssumme
- 7711 (VHB 2000) Sachen mit gesondert vereinbarter Versicherungssumme
- 7712 (VHB 2000) Kein Abzug wegen Unterversicherung
- 7713 (VHB 2000) Erhöhte Entschädigungsgrenze für die Außenversicherung