VHB 2000 Klauseln - Klausel 7111 - Überspannungsschäden durch Blitz unter Einschluss von Folgeschäden
Nr. 1 Abweichend von § 4 Nr. 2 VHB 2000 ersetzt der Hausratversicherer auch Überspannungsschäden durch Blitz.
Nr. 2 Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf __ Prozent der Versicherungssumme (siehe § 12 VHB 2000) begrenzt. Eine andere Entschädigungsgrenze kann vereinbart werden.