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Hausratversicherung
Syncro24 Hausratversicherung
Bei der Syncro24 handelt es sich um einen Assekuradeur (selbstständigen Mehrfachagenten) von innovativen privaten Sachversicherungen. Die Syncro24 wurde von den einzelnen Versicherungsunternehmen mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet, was eine individuelle und bedarfsgerechte Konzeption der einzelnen Versicherungsprodukte wie der Syncro24 Hausratversicherung ermöglicht. Hier im Hausratversicherung Vergleich 2025 finden Sie weitere Infos und Bewertungen über die Syncro24 und weitere Anbieter
In der Versicherungsfabrik erstellt die Syncro24 eigenständig Versicherungsscheine, übernehmen die Beitragszahlungen und garantieren somit alle zugehörigen Abläufe. Hierbei werden alle Prozesse völlig automatisiert durchgeführt. Mit dem Assekurateur Syncro24 erhalten Sie einen zuverlässigen und kompetenten Vertragspartner an Ihre Seite, der jederzeit für Ihre persönlichen Bedürfnisse, Wünsche oder Fragen an Ihrer Seite steht.
Auch die durchweg guten Bewertungen (diese können Sie in unserem Rechner entnehmen, wo alle Tarife und Leistungen durch Kunden bewertet wurden) zeichnen den die Syncro24 als einen zuverlässigen Vertragspartner aus.
Hausratversicherung - Versicherungssumme
Die vereinbarte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Der nach den aufgezeigten Wertansätzen ermittelte Versicherungswert ist – unter Berücksichtigung der Entschädigungsgrenzen für Wertsachen – mindestens als Versicherungssumme einzusetzen, wenn eine Unterversicherung vermieden werden soll. Maßgebend ist der jeweilige aktuelle Wert.
Die Versicherungssumme zur Hausratversicherung wird als Gesamtsumme (Indizierung Gesamtsumme) vereinbart oder errechnet sich alternativ aus dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag pro Quadratmeter (m2) Wohnfläche multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche der versicherten Wohnung (Indizierung Quadratmetersumme). Die vereinbarte Versicherungssumme erhöht sich gemäß Abschnitt A § 9 VHB 2010 um einen Vorsorgebetrag, in der Regel von 10 %.
Hausratversicherung - Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme zuzüglich Vorsorgebetrag zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles niedriger als der Versicherungswert, so kann der Versicherer die Entschädigung anteilig kürzen, d.h. in dem Verhältnis, wie die Versicherungssumme zum Versicherungswert steht.
Im gleichen Verhältnis ist auch die Entschädigung für die gemäß Abschnitt A § 8 VHB 2010 versicherten Kosten und Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (siehe Kapitel 3) zu kürzen.
Beispiel
Ist die Hausratversicherung nach Quadratmetersumme vereinbart, so nimmt gemäß Abschnitt A § 9 Nr. 3 VHB 2010 der Hausratversicherer keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn bei Eintritt des Versicherungsfalles die Wohnfläche der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche entspricht und der vereinbarte Betrag pro m2 Wohnfläche den vom Versicherer für den Unterversicherungsverzicht vorgegebenen Betrag pro m2 nicht unterschreitet.
Der Unterversicherungsverzicht gilt aber nur, solange nicht eine weitere Hausratversicherung des Versicherungsnehmers für denselben Versicherungsort ohne eine solche Vereinbarung besteht.
Syncro24 Hausratversicherung - Leistungen
Alle Bedingungen haben eines gemeinsam: Sie füllen die Deckungslücken aus, die bisher im Schadenfall oft zu Unverständnis und Verärgerung bei den Versicherungsnehmern führten. Alle Tarife der Syncro24 Hausratversicherung haben grundsätzlich einen vergleichbaren Aufbau:
Der Basistarif oder die Variante 1 spricht preisbewusste Kunden an und steht für die Grundabsicherung des Hausrats.
Die Variante 2 füllt diesen Grundschutz um einige zusätzliche Absicherungen zu angemessenen Preisen auf. Dazu gehört grundsätzlich schon der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zu einer bestimmten Höhe, die Absicherung von Schäden durch Stromausfall an Tiefkühlgut / Gefriergut und die Erweiterung des Außenversicherungsschutzes.
Die weiteren Varianten decken zum Teil Schäden ab, die bisher bei Hausratversicherungen nicht unbedingt üblich waren. Dazu zählen z.B. je nach Gesellschaft Handwerkerservice und Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit für 12 Monate.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Hausratversicherung
Als Motiv für den Einschluss solcher Sachen wird in der Literatur angeführt, dass Arbeitnehmer wie auch selbstständig tätige Personen gelegentlich Arbeitsgeräte und (kleinere) Einrichtungsgegenstände mit nach Hause nehmen und ein Sachersatzinteresse haben (Martin SVR H IV 37). Haustiere, d.h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z.B. Fische, Katzen, Vögel). Die VHB der Hausratversicherung 2008 verwenden die Definition Haustiere, die regelmäßig und artgerecht in Wohnungen gehalten werden.
Die versicherten Gefahren Schmorbrände und Sengschäden sind übrigens begrifflich keine Brandschäden; sind sie aber Folge eines Brandes, fallen sie ebenfalls unter den Ausschluss des § 3 Nr. 1 f AVB EPH. Weitere versicherte Gefahren überschneiden sich mit denen der Syncro24 Hausratversicherung und können zugleich Abgrenzungsprobleme aufwerfen. Vor allem ist hier die versicherte Gefahr Unwetter zu nennen. Was diesem Begriff alles an elementaren Erscheinungsformen zuzuordnen ist, scheint nicht eindeutig bestimmbar zu sein.
Diese Ereignisse für sich betrachtet erfüllen noch nicht die Kriterien der versicherten Gefahren Sturm oder Hagel im Sinne der Hausratversicherung. Sie können aber sehr wohl durch Sturm als mitwirkende Ursache zu Schäden führen. Insoweit sind diese Ausschlüsse konstitutiv. Durch orkanartigen Sturm werden Flutwellen über den Deich auf ein dahinter liegendes Gebäude geschleudert und beschädigen den darin befindlichen Hausrat. Sturm löst eine Lawine aus, die ein Gebäude und den darin befindlichen Hausrat beschädigt.
Die nach Nr. 1 in der Syncro24 Hausratversicherung versicherten Kosten werden je Versicherungsfall (siehe § 3) zusammen mit der Entschädigung für versicherte Sachen (siehe § 1) bis zu x % auch über die Versicherungssumme (siehe § 12 in Verbindung mit § 27 Nr. 4) hinaus ersetzt. Versichert sind notwendige Kosten für - auch erfolglose - Maßnahmen, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder Minderung eines Schadens für sachgerecht halten durfte (Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten).
Unter die nach Abschnitt e ausgeschlossenen Schäden durch Verkratzen usw. fallen solche, die lediglich mehr oder weniger das Aussehen der Sache beeinträchtigen. Selbst wenn hierdurch die Sache im Wert gemindert, aber noch voll funktionsfähig ist, besteht kein Entschädigungsanspruch, auch nicht in Form eines Wertminderungsausgleichs. Die nach Abschnitten f und g ausgeschlossenen Gefahren sind (mit Ausnahme Plünderung) in § 3 Nr. 2 a bis f AVB EPH in wesentlicher Übereinstimmung der Verbundenen Syncro24 Hausratversicherung definiert.
In der Hausratversicherung haben Nässeschäden eine wesentlich größere Bedeutung als Bruchschäden. Das von der Wasserversorgung der Wohnung ausgehende Leitungswasserrisiko wird nicht nur von den innerhalb der eigenen Wohnung des Versicherungsnehmers installierten wasserführenden Leitungen und Einrichtungen bestimmt. Auch das Austreten von Leitungswasser aus außerhalb der Wohnung vorhandenen wasser führenden Einrichtungen und Rohren kann zu Schäden am Hausrat führen, insbesondere bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so kann die Hausratversicherung gemäß § 26 VHB 2000 leistungsfrei sein. Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch schriftliche Erklärung verlangen, dass dieser erweiterte Versicherungsschutz für Fahrräder mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfällt. Macht die Hausratversicherung von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen.
Der Versicherungsschutz durch eine Hausratversicherung gegen Sturm- und Hagelschäden erstreckt sich gemäß Abschnitt A § 5 Nr. 4a) VHB 2008 nicht auf Schäden durch Sturmflut, Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen, weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch).
Gewerblich genutzte Sachen, Versichert sind im Rahmen einer Syncro24 Hausratversicherung nur Sachen, die der privaten Nutzung dienen, und nicht solche, die beruflich oder gewerblich genutzt werden. Maßgebend für die Zuordnung ist nicht, ob eine Sache beruflich oder gewerblich nutzbar ist. Es kommt allein darauf an, ob der Versicherungsnehmer die betreffende Sache beruflich/gewerblich oder privat nutzt; werden beispielsweise Gerätschaften und Maschinen für eine Hobbytätigkeit eingesetzt, so sind sie der privaten Nutzung zuzuordnen.
Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind, Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte, Fall-/Gleitschirme und nicht motorisierte Flugdrachen, Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände - nicht aber Handelsware -, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers der Hausratversicherung oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen. § 9 Nr. 2 (Versicherungsort) bleibt unberührt.
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Weitere Infos zur Syncro24 Hausratversicherung
Die Hausratversicherung der Syncro24 bietet Ihnen ein breites und umfangreiches Leistungsspektrum, welche sich an Ihre persönlichen Bedürfnisse richtet, Ihre Wünsche berücksichtigt und Ihren Hausrat optimal gegen alle Risiken und Gefahren des täglichen Alltags absichert.
Im Versicherungsumfang sind je nach gewähltem Tarif der Syncro Hausratversicherung Überspannung, Fahrraddiebstahl (gilt nur bei gesonderter Vereinbarung), Hausrat in Kraftfahrzeugen, Einfacher Diebstahl, Diebstahl versicherter Sachen im Krankenhaus/bei Kuraufenthalt, Schäden an Gefriergut, Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen und viele weitere, versicherbar.
Hausratversicherung
Die Elektronikversicherung für Privathaushalte lehnt sich systematisch an die Hausratversicherung an und gewährt Versicherungsschutz für elektronische und
elektrische Geräte sowie Anlagen, deren Verwendung im Haushalt immer mehr zugenommen hat. Bisher war die TELA-Versicherungs-AG (München) Anbieter dieses
Spezialprodukts. Nachdem diese Gesellschaft ihre Tätigkeit eingestellt hat, bietet die Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft (München) dieses Produkt auf
der Basis der für Elektronik Deckungsangebot der TELA Versicherungs-AG entspricht.
In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden, Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere,
Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte
Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken), die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten),
jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Für den Versicherungsschutz ist der Ort der Quelle des schädigenden Leitungswassers unerheblich. Maßgebend für den Versicherungsfall ist nur die Art der
Wasserquelle. Versicherungsfall ist nicht etwa das bestimmungswidrige Austreten von Leitungswasser, sondern dessen Einwirkung auf die versicherte Sache am
Versicherungsort. Es besteht also Versicherungsschutz auch dann, wenn das Leitungswasser außerhalb der Wohnung bestimmungswidrig austritt (z.B. aus einer
Wasserleitung schädigend auf versicherte Sachen einwirkt.
Infos zur Hausratversicherung
Die Versicherer wenden zur «Hausratversicherung» zum Teil unterschiedliche Allgemeine Versicherungsbedingungen an. Allerdings orientieren sich diese
weitgehend an den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) herausgegebenen Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen, unter
Berücksichtigung der zu VHB 2000 ebenfalls herausgegebenen Zusatzklauseln. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat diese
Bedingungen unverbindlich empfohlen.
Anbaumöbel - Anbaumöbel/-küchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem gewissen
Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind, Im Umkehrschluss sind somit Einbaumöbel- (Küchen) nicht durch die Hausratversicherung erfasst,
die also nicht serienmäßig produziert sind, sondern individuell für das Gebäude - raumspezifisch, wie es in den VGB 2008 heißt - geplant und gefertigt sind,
auch wenn sie der Versicherungsnehmer als Mieter eingebracht hat.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so kann der Versicherer gemäß § 26 VHB 2000 leistungsfrei sein. Versicherungsnehmer und
Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch schriftliche Erklärung verlangen, dass
dieser erweiterte Versicherungsschutz für Fahrräder mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfällt. Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch,
so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen.
Syncro24 Hausratversicherung
Hotelkosten - Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die Wohnung (siehe § 9 Nr. 2) unbewohnbar
wurde und dem Versicherungsnehmer der Hausratversicherung auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in
dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von x Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf x Promille der Versicherungssumme begrenzt,
soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Unter Androhung einer Gewalttat verlangt der in die Wohnung eingedrungene Täter vom Versicherungsnehmer, private Wertgegenstände von außerhalb der Wohnung
(z.B. aus dem Tresor in seinen Geschäftsräumen) heranschaffen zu lassen und sie dem Täter in der Wohnung herauszugeben (kein Versicherungsfall).
Versicherungsschutz ist aber hinsichtlich der unter die Syncro24 Hausratversicherung fallenden Sachen gegeben, wenn sie während der Zeit, in der sich der Täter noch
innerhalb des Versicherungsortes befindet und der Täter auch diese Sachen raubt.
In Abschnitt A § 6 Nr. 4 VHB 2008 sind folgende Sachen als nicht versichert genannt (hierbei handelt es sich zum Teil lediglich um Klarstellungen).
Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 2c) aa) genannt (siehe Ziffer 2.2 zu den Antennenanlagen und Markisen sowie zu den vom Mieter bzw.
Wohnungseigentümer eingebrachten Sachen), Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von
Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter Nr. 2c) genannt.
Tipps zum Versicherungsgebiet Hausratversicherung
Schäden durch Nutzwärme: Von Bedeutung ist, dass im Gegensatz zu den AFB 2008 so genannte Betriebsschäden durch Nutzfeuer oder sonstige Nutzwärme nicht
ausgeschlossen sind. So sind - Brand im Sinne von Abschnitt A § 2 Nr. 2 VHB 2008 unterstellt - beispielsweise Schäden erfasst an der Friteuse, wenn das
darin befindliche Öl wegen Überhitzung in Brand gerät, der Heizdecke und dem umgebenden Bettzeug, wenn diese wegen eines Defektes der Heizdecke oder eines
Hitzestaus in Brand geraten, dem Wäschetrockner der Brand gerät.
Bei der Schadensversicherung ist der Versicherer verpflichtet, nach dem Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherer den verursachten Vermögensschaden
gemäß den Bestimmungen des Vertrags zu ersetzen. Folglich wird nicht wie im Fall der Summenversicherung eine im Vorhinein vereinbarte Geldsumme ausgezahlt,
sondern nur der dem Versicherungsnehmer tatsächlich entstandene Schaden ersetzt. Schadensversicherungen sind z. B. die Hausratversicherung
und die Gebäudeversicherung.
Werden innerhalb der Wohnung bzw. des Versicherungsortes beruflich oder gewerblich z. B. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik genutzt, sollten
Sie im Bedarfsfall mit dem Versicherer eine mit der erwähnten Regelung in der Hausratversicherung vergleichbare Vereinbarung treffen. Ein ähnliches Problem
besteht bei Anlagen und Geräten der Hauselektronik eines Wohn- und Geschäftshauses, die zugleich sowohl dem privaten Bereich als auch dem geschäftlichen
Bereich dienen.
Allgemeines rund um das Thema Hausratversicherung
Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte, Fall-/Gleitschirme und nicht motorisierte Flugdrachen. Arbeitsgeräte
und Einrichtungsgegenstände - nicht Handelsware und Musterkollektionen -, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in
häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen Der Ausschluss von nicht vom Versicherungsnehmer privat genutzten Sachen wird mit dieser Bestimmung
relativiert.
Nach den VHB 2008 umfasst die Syncro24 Hausratversicherung eine ganze Gruppe von Gefahren, bei deren Ereignis der Versicherer für die hierdurch vom Schaden
betroffenen Hausratgegenstände eintrittspflichtig wird. Im Einzelnen sind versichert die Gefahren, Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder
Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen
Tat, Leitungswasser, Sturm, Hagel.
Der Kostenersatz bei Abhandenkommen solcher Schlüssel gilt für jede der versicherten Gefahren und nicht etwa nur für die Gefahren Einbruchdiebstahl und
Beraubung. Er umfasst auch die Wiederbeschaffungskosten für Schlüssel sowie die Kosten der De- und Remontage des Schlosses (SVR Q I 51). Da die Deckung auf
Türschlösser von Türen der versicherten Wohnung beschränkt ist, sind im Falle von Schließanlagen in Mehrfamilienhäusern Kosten einer etwa notwendigen
Änderung des Haustürschlosses nicht versichert.
Nützliche Informationen über die Hausratversicherung
Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturen an dem Gebäude oder an
der Sprinkler- oder Berieselungsanlage Wasserschäden durch bestimmungsgemäßes Öffnen der Sprinkler und Berieselungsdüsen im Brandfall sind als
Rettungsaufwand bereits durch die Feuerversicherung erfasst, sodass sich der Einschluss in die Leitungswasserversicherung erübrigt. Schäden, die durch
Druckproben bedingt sind, werden als dem Versicherungsnehmer zufallende Betriebsrisiken gesehen.
Ob Entsprechendes auch für Hagel gilt, ist sehr fraglich; zumindest heftigen, mit großer Intensität niedergehenden Hagel wird man dem Begriff Unwetter
zuordnen müssen. Für im Rahmen der Wohngebäudeversicherung nach VGB mitversichertes Gebäudezubehör gelten die zu den VHB aufgezeigten Aspekte gleichermaßen.
Besteht als Ergänzung der Syncro24 Hausratversicherung für den Hausrat eine Elementarschadenversicherung nach den BEH oder als Ergänzung der Wohngebäudeversicherung
für Gebäude mit Zubehör nach den BEW.
Kosten für Reparaturen an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen. Die Aufzählung der
Gebäudeteile, für die Ersatz der Reparaturkosten bei einem Leitungswasserschaden geleistet wird, ist abschließend und somit sind andere Gebäudeteile nicht
erfasst, z.B. Wandplatten oder der Unterboden des Bodenbelags (s. aber wegen Frostschäden an vom Mieter eingebrachten sanitären Anlagen und leitungswasserführenden
Installationen an Leitungswasserrohren Ziffer 4.5.2).
Tipps und Empfehlungen zum Thema Syncro24 Hausratversicherung
Mit den individuellen Versicherungskonzepten der Syncro24 Hausratversicherung werden alle Ansprüche vom preisbewußten bis hin zu anspruchsvollen Verbrauchern abgedeckt. Die merhfach prämierten Tarife, welche Sie in unserem Hausratversicherung Tarifvergleich finden, überzeugen nicht nur durch die günstigen Preise wie beispielsweise auch die VdVA Hausratversicherung, sondern darüberhinaus an den umfangreichen Leistungen.
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