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Hausratversicherung
VdVA Hausratversicherung
Seit mehr als 15 Jahren bietet der VdVA Versicherungsservice eigene Versicherungs- und Vorsorgeprodukte im Rahmen von Konsortialverträgen für die private und betriebliche Vorsorge, wie beispielsweise die VdVA Hausratversicherung. Das kundenfreundliche Preis- Leistungsverhältnis und eine serviceorientierte Geschäftsabwicklung aus einer Hand zeichnet die VdVA besonders aus. Hier im Hausratversicherung Vergleich 2024 finden Sie weitere Infos und Bewertungen über die VdVA und weitere Anbieter
Die VdVA bietet die Hausratversicherung in zwei Tarifvarianten, dem Tarif VdVA-Classic sowie den Tarif VdVA-Exclusiv. Hierdurch werden alle Anprüche des einzelnen Verbraucher abgedeckt und abgesichert.
Hausratversicherung - Versicherungssumme
Die vereinbarte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Der nach den aufgezeigten Wertansätzen ermittelte Versicherungswert ist – unter Berücksichtigung der Entschädigungsgrenzen für Wertsachen – mindestens als Versicherungssumme einzusetzen, wenn eine Unterversicherung vermieden werden soll. Maßgebend ist der jeweilige aktuelle Wert.
Die Versicherungssumme zur Hausratversicherung wird als Gesamtsumme (Indizierung Gesamtsumme) vereinbart oder errechnet sich alternativ aus dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag pro Quadratmeter (m2) Wohnfläche multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche der versicherten Wohnung (Indizierung Quadratmetersumme). Die vereinbarte Versicherungssumme erhöht sich gemäß Abschnitt A § 9 VHB 2010 um einen Vorsorgebetrag, in der Regel von 10 %.
Hausratversicherung - Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme zuzüglich Vorsorgebetrag zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles niedriger als der Versicherungswert, so kann der Versicherer die Entschädigung anteilig kürzen, d.h. in dem Verhältnis, wie die Versicherungssumme zum Versicherungswert steht.
Im gleichen Verhältnis ist auch die Entschädigung für die gemäß Abschnitt A § 8 VHB 2010 versicherten Kosten und Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (siehe Kapitel 3) zu kürzen.
Beispiel
Ist die Hausratversicherung nach Quadratmetersumme vereinbart, so nimmt gemäß Abschnitt A § 9 Nr. 3 VHB 2010 der Hausratversicherer keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn bei Eintritt des Versicherungsfalles die Wohnfläche der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche entspricht und der vereinbarte Betrag pro m2 Wohnfläche den vom Versicherer für den Unterversicherungsverzicht vorgegebenen Betrag pro m2 nicht unterschreitet.
Der Unterversicherungsverzicht gilt aber nur, solange nicht eine weitere Hausratversicherung des Versicherungsnehmers für denselben Versicherungsort ohne eine solche Vereinbarung besteht.
VdVA Hausratversicherung - Leistungen
Alle Bedingungen haben eines gemeinsam: Sie füllen die Deckungslücken aus, die bisher im Schadenfall oft zu Unverständnis und Verärgerung bei den Versicherungsnehmern führten. Alle Tarife der VdVA Hausratversicherung haben grundsätzlich einen vergleichbaren Aufbau:
Der Basistarif oder die Variante 1 spricht preisbewusste Kunden an und steht für die Grundabsicherung des Hausrats.
Die Variante 2 füllt diesen Grundschutz um einige zusätzliche Absicherungen zu angemessenen Preisen auf. Dazu gehört grundsätzlich schon der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zu einer bestimmten Höhe, die Absicherung von Schäden durch Stromausfall an Tiefkühlgut / Gefriergut und die Erweiterung des Außenversicherungsschutzes.
Die weiteren Varianten decken zum Teil Schäden ab, die bisher bei Hausratversicherungen nicht unbedingt üblich waren. Dazu zählen z.B. je nach Gesellschaft Handwerkerservice und Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit für 12 Monate.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Hausratversicherung
Die weitere Voraussetzung, dass nur Sachen versichert sind, die im privaten Haushaltsbereich eingesetzt sind, lässt die Frage nach dem Verwendungszweck der Sachen und nach dem räumlichen Geltungsbereich der Versicherung stellen. Die Versicherungsbedingungen enthalten keine Bestimmung, wonach neben rein privat genutzten Sachen auch beruflich genutzte Sachen versichert sind. Es bedarf daher der Klärung, ob, wie in der Verbundenen Hausratversicherung nach VHB 2000 geregelt, beruflich oder gewerblich genutzte Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände.
Außer den Kosten gemäß § 8 Nr. 1a) bis i) VHB 2008 sind ferner gemäß Abschnitt B § 13 VHB 2008 die notwendigen Kosten für Maßnahmen versichert, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder Minderung eines Schadens für sachgerecht halten durfte, auch wenn sie erfolglos geblieben sind. Soweit solche Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten auf Anweisung des Versicherers aufgewendet worden sind, hat die VdVA Hausratversicherung sie auch insoweit zu ersetzen.
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine Sachen. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmter Daten und Programme sind nur versichert, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag der Hausratversicherung vereinbart ist. Über normierte Zusatzklauseln können über die Sachen gemäß Abschnitt A § 6 Nr. 4a) bis f) VHB 2008 hinaus weitere zum Hausrat gehörige Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.
Damit ist vordringlich der Versicherungsort für außerhalb der Wohnung an der Außenseite des Gebäudes oder in anderer Weise außerhalb des Gebäudes installierte Anlagen und Geräte angesprochen, wie Steuerungstechnik für Markisen, Funkgaragentore, Sende- und Empfangstechnik, Überwachungs- und Sicherungstechnik und dgl. Der Versicherungsschutz der VdVA Hausratversicherung kann auf Sachen erweitert werden, die sich außerhalb des Versicherungsortes befinden. Diese weltweit geltende Außenversicherung, für die der Tarif einen Prämienzuschlag vorsieht.
Versichert durch die VdVA Hausratversicherung sind auch Frostschäden an sanitären Anlagen und leitungswasserführenden Installationen sowie Frost- und sonstige Bruchschäden an deren Zu- und Ableitungsrohren, die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er nach Vereinbarung mit dem Vermieter bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft das Risiko trägt (Gefahrtragung). Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung/Hochwasser oder Witterungsniederschläge.
Auch die Haftpflichtversicherung zählt dazu; dort besteht der Schaden des Versicherungsnehmers in der Belastung mit Ansprüchen des Geschädigten. Die Hausratversicherung hat die Entschädigung in Geld zu leisten, also einen Geldbetrag zum Ausgleich des entstandenen Schadens auszuzahlen. Diese Geldzahlung kann mit einer Auflage oder Zweckbestimmung verbunden sein. So kann der Versicherungsnehmer z. B. bei Vereinbarung der Wiederaufbauklausel in der Feuerversicherung die Zahlung erst verlangen.
Schäden an versicherten Sachen, die nicht als eigentliche Folgeschäden eines Einbruchdiebstahls anzusehen sind oder die der Täter nach Einbruch ohne Diebstahlabsicht anrichtet, sind Gegenstand der Vandalismusversicherung. Vandalismus liegt nach Abschnitt A § 3 Nr. 3 VHB 2008 vor, wenn jemand auf eine der in § 3 Nr. 2a), 2e) oder 2f VHB 2008 der Hausratversicherung bezeichneten Arten in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. Wegen der Art des Eindringens in die Wohnung.
Unter Androhung einer Gewalttat verlangt der in die Wohnung eingedrungene Täter vom Versicherungsnehmer, private Wertgegenstände von außerhalb der Wohnung (z.B. aus dem Tresor in seinen Geschäftsräumen) heranschaffen zu lassen und sie dem Täter in der Wohnung herauszugeben (kein Versicherungsfall). Versicherungsschutz ist aber hinsichtlich der unter die Hausratversicherung fallenden Sachen gegeben, wenn sie während der Zeit, in der sich der Täter noch innerhalb des Versicherungsortes befindet und der Täter auch diese Sachen raubt.
Diese Ereignisse für sich betrachtet erfüllen noch nicht die Kriterien der durch die VdVA Hausratversicherung versicherten Gefahren Sturm oder Hagel. Sie können aber sehr wohl durch Sturm als mitwirkende Ursache zu Schäden führen. Insoweit sind diese Ausschlüsse konstitutiv. Durch orkanartigen Sturm werden Flutwellen über den Deich auf ein dahinter liegendes Gebäude geschleudert und beschädigen den darin befindlichen Hausrat. Sturm löst eine Lawine aus, die ein Gebäude und den darin befindlichen Hausrat beschädigt.
Die versicherten Gefahren Schmorbrände und Sengschäden sind übrigens begrifflich keine Brandschäden; sind sie aber Folge eines Brandes, fallen sie ebenfalls unter den Ausschluss des § 3 Nr. 1 f AVB EPH. Weitere versicherte Gefahren überschneiden sich mit denen der Hausratversicherung und können zugleich Abgrenzungsprobleme aufwerfen. Vor allem ist hier die versicherte Gefahr Unwetter zu nennen. Was diesem Begriff alles an elementaren Erscheinungsformen zuzuordnen ist, scheint nicht eindeutig bestimmbar zu sein.
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Weitere Infos zur VdVA Hausratversicherung
Die VdVA Hausratversicherung basiert auf den Grundlagen der HRVB 2011, sowie der einzelnen im Versicherungsvertrag gesonderten Vereinbarungen. Versichert sind alle sich in der versicherten Wohnung befindlichen Gegenstände, welche zur privaten Nutzung dienen gegen Gefahren und Risiken wie zum Beispiel Sturm- und Hagel, Einbruch und Vandalismus, Wasser und Brandschäden.
Welche Sachen zählen zum Hausrat? Hierunter fallen Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Sportgeräte, Elektrogeräte, sowie Rasenmäher usw. Ausgenommen vom Versicherungsschutz der VdVA Hausratversicherung sind Sachen, welche vom Untermieter in die Wohnung eingefügt wurden. Weitere Einzelheiten über die in den jeweiligen Tarifen enthaltenen Leistungen erhalten Sie, wenn Sie die Beiträge berechnet haben und einen Leistungsvergleich durchführen.
Hausratversicherung
Die Versicherungssumme kann an steigende Versicherungswerte angepasst werden, indem man sich Hausratversicherung an einem bestimmten Preisindex orientiert.
Die Versicherung von Vorräten mit fester Versicherungssumme würde Unternehmen mit schwankenden Beständen nur unzureichenden Versicherungsschutz bieten.
Dieses Problem wird durch die sog. Stichtagsversicherung gelöst. Bei ihr wird der in Betracht kommende Höchstwert der Vorräte als Höchstversicherungssumme
festgelegt.
Schlossänderungskosten - Kosten für Schlossänderungen der Wohnung (siehe § 9 Nr. 2), wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche
Wertschutzschränke (siehe § 28 Nr. 3) durch einen Versicherungsfall (siehe § 3) abhanden gekommen sind. Bewachungskosten - Kosten für die Bewachung
versicherter Sachen (siehe § 1), wenn die Wohnung (siehe § 9 Nr. 2) unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden
Schutz bieten.
Einrichtungen oder Anlagen bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser beschädigt worden sein. Beispiele für versicherte Ursachen bestimmungswidrigen
Wasseraustritts, Rohrbruch, Bruch eines Heizkörpers, Bruch einer sonstigen Wasser führenden Einrichtung, Geplatzter Wasserschlauch, Undichtigkeit eines
Verbindungsstücks oder einer Dichtung, Verstopfte Abflussleitungen und hierdurch verursachter Rückstau, Verstopfter Siphon lässt das bei geöffnetem
Wasserhahn, Abreißen des Wasserhahns, Böswilliges Öffnen des Wasserhahns.
Infos zur Hausratversicherung
Unter einer ähnlichen Unterbringung wird man auch die Unterbringung in einer gemieteten Ferienwohnung oder einem entsprechenden Ferienhaus zu verstehen haben.
Üblich ist eine Entschädigung bis maximal 100 Tage, und zwar bis 1 Promille pro Tag. Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die
Wohnung unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung werden bis
zu dem Zeitpunkt ersetzt.
Wie unter Ziffer 2.1 erwähnt, sind nur Sachen versichert, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers dienen. Unabhängig davon ist es jedoch nach Abschnitt A
§ 6 Nr. 2c) dd) VHB 2008 unerheblich, ob die Hausratgegenstände Eigentum des Versicherungsnehmers oder fremdes Eigentum sind. Daher sind auch vom
Versicherungsnehmer der Hausratversicherung geliehene, gemietete oder unter Eigentumsvorbehalt erworbene Sachen des Hausrats versichert, wenn sie im Sinne der VHB seinem Haushalt
dienen. Der Ausschluss von Hausrat eines Untermieters bleibt hiervon unberührt.
Transport- und Lagerkosten - Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung (siehe § 9 Nr. 2) unbenutzbar wurde und dem
Versicherungsnehmer auch die Lagerung und in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem
die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von x Tagen.
VdVA Hausratversicherung
Versichert in einer Hausratversicherung ist der gesamte Hausrat. Dazu gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen. Für Wertsachen insgesamt
ist die Entschädigung je Versicherungsfall (siehe § 3) auf x Prozent der Versicherungssumme begrenzt (siehe § 28 Nr. 2). Zusätzlich ist die Entschädigung
begrenzt für folgende Wertsachen außerhalb eines Wertschutzschrankes (siehe § 28 Nr. 3), Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge auf x Prozent der
Versicherungssumme (siehe § 12), höchstens den vereinbarten Betrag,
Deshalb ist eine Leistungspflicht des Versicherers nicht mehr gegeben, wenn die Beeinträchtigung des körperlichen Zustandes von längerer Dauer ist und dem
Versicherungsnehmer der VdVA Hausratversicherung zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. nach Einlieferung ins Krankenhaus, Sachen weggenommen werden. Bei Unfall als Ursache für die
Beeinträchtigung des körperlichen Zustandes besteht Versicherungsschutz unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer den Unfall verschuldet hat. Ist jedoch
die Widerstandskraft ist der Versicherer leistungsfrei.
In Abschnitt A § 6 Nr. 4 VHB 2008 sind folgende Sachen als nicht versichert genannt (hierbei handelt es sich zum Teil lediglich um Klarstellungen).
Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 2c) aa) genannt (siehe Ziffer 2.2 zu den Antennenanlagen und Markisen sowie zu den vom Mieter bzw.
Wohnungseigentümer eingebrachten Sachen), Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von
Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter Nr. 2c) genannt.
Tipps zum Versicherungsgebiet Hausratversicherung
Das Behältnis und dessen Verschluss muss so beschaffen sein, dass es wenigstens eines bescheidenen Aufwands an Kraft oder technischer Hilfsmittel bedarf, es
aufzubrechen. Für die Aufbewahrung von Bargeld und Wertsachen, deren Wert die Entschädigungsgrenzen gemäß Abschnitt A § 13 Nr. 2b) VHB 2008 übersteigt, sind
allerdings Behältnisse mit erhöhtem Sicherheitsgrad vorgeschrieben (s. Ziff. 9.4). Ein Einbruchdiebstahl liegt des Weiteren vor, wenn jemand aus einem
verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet.
Wegen Gebäudebeschädigungen, siehe Ziffer 3 zu Abschnitt A § 8 Nr. 1g) VHB 2008 und wegen Abgrenzung zwischen Folgeschäden und Vandalismusschäden siehe
Ziffer 4.4. Wie bei der Hausratversicherung, so ist auch bei der Raubversicherung die Wegnahme versicherter Sachen Gegenstand des Versicherungsschutzes,
jedoch mit dem Unterschied, dass dieser eine Gewaltanwendung des Täters gegen den Versicherungsnehmer vorausgegangen sein muss. Gegen den Versicherungsnehmer
Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten.
Die versicherten Gefahren Schmorbrände und Sengschäden sind übrigens begrifflich keine Brandschäden; sind sie aber Folge eines Brandes, fallen sie ebenfalls
unter den Ausschluss des § 3 Nr. 1 f AVB EPH. Weitere versicherte Gefahren überschneiden sich mit denen der Hausratversicherung und können zugleich
Abgrenzungsprobleme aufwerfen. Vor allem ist hier die versicherte Gefahr Unwetter zu nennen. Was diesem Begriff alles an elementaren Erscheinungsformen
zuzuordnen ist, scheint nicht eindeutig bestimmbar zu sein.
Allgemeines rund um das Thema Hausratversicherung
Werden Hausratgegenstände vorübergehend außerhalb der Wohnung eingelagert, so besteht dafür grundsätzlich Versicherungsschutz im Rahmen der Außenversicherung
(s. Ziff. 7). Eine nicht nur vorübergehende Einlagerung bedarf jedoch der vertraglichen Vereinbarung mit dem Versicherer. Wenn der Versicherer für die
Übernahme der Deckung Klausel PK 7214 voraussetzt, so sind analog der Klausel PK 7213 wie für die Versicherung von Sachen in Wochenendhäusern etc. auch in
diesem Fall Bargeld und Wertsachen ausgeschlossen.
Muss der Hausrat schadenbedingt wegen Unbewohnbarkeit der Wohnung ausgelagert werden, ohne dass er durch das versicherte Ereignis noch bedroht ist, so sind
die damit verbundenen Kosten kein entschädigungspflichtiger Schadensabwendungsaufwand. Die Kosten werden üblicherweise bis zu einer Dauer von 100 Tagen
durch die VdVA Hausratversicherung entschädigt. Kosten für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen
Versicherungsfall abhanden gekommen sind.
Der Kostenersatz bei Abhandenkommen solcher Schlüssel gilt für jede der versicherten Gefahren und nicht etwa nur für die Gefahren Einbruchdiebstahl und
Beraubung. Er umfasst auch die Wiederbeschaffungskosten für Schlüssel sowie die Kosten der De- und Remontage des Schlosses (SVR Q I 51). Da die Deckung auf
Türschlösser von Türen der versicherten Wohnung beschränkt ist, sind im Falle von Schließanlagen in Mehrfamilienhäusern Kosten einer etwa notwendigen
Änderung des Haustürschlosses nicht versichert.
Nützliche Informationen über die Hausratversicherung
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden, die verursacht werden durch weitere Elementargefahren
(Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch). In der Leitungswasserversicherung ist zu unterscheiden nach,
Nässeschäden der versicherten Sachen und Frostschäden an sanitären Anlagen und Wasser führenden Installationen bzw. Frost- und sonstigen Bruchschäden an Zu-
und Ableitungsrohren.
Der Versicherungsschutz durch eine VdVA Hausratversicherung gegen Sturm- und Hagelschäden erstreckt sich gemäß Abschnitt A § 5 Nr. 4a) VHB 2008 nicht auf Schäden durch Sturmflut, Eindringen von
Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch
Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen, weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck,
Lawinen, Vulkanausbruch).
Solche Kurzschluss- und Überspannungsschäden beruhen auf der Wirkung des elektrischen Stroms auf die von ihm durchflossenen elektrischen Teile der
Einrichtung. Der Ausschluss betrifft aber nicht nur diese Teile, sondern nach Rechtsprechung und Literatur den gesamten elektrischen Einrichtungsgegenstand,
z.B. die ganze Waschmaschine. Bei Vereinbarung der Klausel PK 7111 ersetzt der Versicherer Überstrom-, Kurzschluss- und Überspannungsschäden durch Blitz
oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität bis zur vereinbarten Höhe.
Tipps und Empfehlungen zum Thema VdVA Hausratversicherung
Mit der VdVA Hausratversicherung erhalten Sie umfangreichen und optimalen Versicherungsschutz für Ihr persönliches Hab und Gut. Die anfallenden Preise bewegen sich im guten Mittelfeld, wie Sie unserem Hausratversicherung Vergleich entnehmen können.
Die Leistungen und der Kundenservice sind sehr gut. Die Schadenregulierung wird schnell und unbürokratisch abgewickelt. Die VdVA ist zwar keine günstige Hausratversicherung so wie die VHV Hausratversicherung, glänzt dafür jedoch mit einem sehr guten Leistungspaket.
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