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SwissLife Hausratversicherung

SwissLife Hausratversicherung

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Hausratversicherung

SwissLife Hausratversicherung

Die Swiss Life Partner GmbH ist ein 100 prozentiges Tochterunternehmen von Swiss Life Deutschland, dem führenden ausländischen Versicherern auf dem deutschen Markt, und wurde am 29.05.1995 gegründet. Die Swiss Life Partner GmbH arbeitet nur mit ausgesuchten namhaften Unternehmen zusammen. Ob für Versicherungen oder Geldanlagen, für fast jeden Bereich bieten wir Ihnen den passenden unabhängigen Partner. Hier im Hausratversicherung Vergleich 2026 finden Sie weitere Infos und Bewertungen über die SwissLife und weitere Anbieter

In Kooperation mit der VHV Allgemeinen Versicherung AG erarbeitet Swiss Life Partner GmbH leistungsstarke und kostengünstige Versicherungskonzepte, den SwissLife Unfallschutz und SwissLife Haftpflicht, sowie der SwissLife Hausratversicherung. Die Schadensregulierung wird schnell und unbürokratisch abgewickelt. Diese Versicherungskonzepte wurden durch entsprechende Ratings mehrfach ausgezeichnet.

Die Swiss Life Partner GmbH ist ständig bemüht für diese Versicherungskonzepte optimale Bedingungen und günstige Prämien zu vereinbaren. Bei der SwissLife Hausratversicherung ist grobe Fahrlässigkeit bereits mitversichert.

Hausratversicherung - Versicherungssumme

Die vereinbarte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Der nach den aufgezeigten Wertansätzen ermittelte Versicherungswert ist – unter Berücksichtigung der Entschädigungsgrenzen für Wertsachen – mindestens als Versicherungssumme einzusetzen, wenn eine Unterversicherung vermieden werden soll. Maßgebend ist der jeweilige aktuelle Wert.

Die Versicherungssumme zur Hausratversicherung wird als Gesamtsumme (Indizierung Gesamtsumme) vereinbart oder errechnet sich alternativ aus dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag pro Quadratmeter (m2) Wohnfläche multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche der versicherten Wohnung (Indizierung Quadratmetersumme). Die vereinbarte Versicherungssumme erhöht sich gemäß Abschnitt A § 9 VHB 2010 um einen Vorsorgebetrag, in der Regel von 10 %.

Hausratversicherung - Unterversicherung

Ist die Versicherungssumme zuzüglich Vorsorgebetrag zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles niedriger als der Versicherungswert, so kann der Versicherer die Entschädigung anteilig kürzen, d.h. in dem Verhältnis, wie die Versicherungssumme zum Versicherungswert steht.

Im gleichen Verhältnis ist auch die Entschädigung für die gemäß Abschnitt A § 8 VHB 2010 versicherten Kosten und Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (siehe Kapitel 3) zu kürzen.

Beispiel
Ist die Hausratversicherung nach Quadratmetersumme vereinbart, so nimmt gemäß Abschnitt A § 9 Nr. 3 VHB 2010 der Hausratversicherer keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn bei Eintritt des Versicherungsfalles die Wohnfläche der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche entspricht und der vereinbarte Betrag pro m2 Wohnfläche den vom Versicherer für den Unterversicherungsverzicht vorgegebenen Betrag pro m2 nicht unterschreitet.

Der Unterversicherungsverzicht gilt aber nur, solange nicht eine weitere Hausratversicherung des Versicherungsnehmers für denselben Versicherungsort ohne eine solche Vereinbarung besteht.

SwissLife Hausratversicherung - Leistungen

Alle Bedingungen haben eines gemeinsam: Sie füllen die Deckungslücken aus, die bisher im Schadenfall oft zu Unverständnis und Verärgerung bei den Versicherungsnehmern führten. Alle Tarife der SwissLife Hausratversicherung haben grundsätzlich einen vergleichbaren Aufbau:

Rechter grüner Pfeil Der Basistarif oder die Variante 1 spricht preisbewusste Kunden an und steht für die Grundabsicherung des Hausrats.

Rechter grüner Pfeil Die Variante 2 füllt diesen Grundschutz um einige zusätzliche Absicherungen zu angemessenen Preisen auf. Dazu gehört grundsätzlich schon der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zu einer bestimmten Höhe, die Absicherung von Schäden durch Stromausfall an Tiefkühlgut / Gefriergut und die Erweiterung des Außenversicherungsschutzes.

Rechter grüner Pfeil Die weiteren Varianten decken zum Teil Schäden ab, die bisher bei Hausratversicherungen nicht unbedingt üblich waren. Dazu zählen z.B. je nach Gesellschaft Handwerkerservice und Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit für 12 Monate.

Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Hausratversicherung

Ohne Dekontaminierung der Reste ist deren Entsorgung legal nicht möglich, sodass insoweit der Versicherungsschutz für Aufräumungskosten ins Leere liefe, wenn die Dekontaminierung nicht als Teil des Aufräumens im Sinne dieser Bestimmung anzusehen wäre. Kosten, die dadurch entstehen, dass zu Zwecken der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung durch die Hausratversicherung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. An einem Teil der Kücheneinrichtung ist ein versicherter Schaden aufgetreten.

Außer den Kosten gemäß § 8 Nr. 1a) bis i) VHB 2008 sind ferner gemäß Abschnitt B § 13 VHB 2008 die notwendigen Kosten für Maßnahmen versichert, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder Minderung eines Schadens für sachgerecht halten durfte, auch wenn sie erfolglos geblieben sind. Soweit solche Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten auf Anweisung des Versicherers aufgewendet worden sind, hat die SwissLife Hausratversicherung sie auch insoweit zu ersetzen.

Für den Versicherungsschutz ist der Ort der Quelle des schädigenden Leitungswassers unerheblich. Maßgebend für den Versicherungsfall ist nur die Art der Wasserquelle. Versicherungsfall ist nicht etwa das bestimmungswidrige Austreten von Leitungswasser, sondern dessen Einwirkung auf die versicherte Sache am Versicherungsort. Es besteht also Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung auch dann, wenn das Leitungswasser außerhalb der Wohnung bestimmungswidrig austritt (z.B. aus einer Wasserleitung schädigend auf versicherte Sachen einwirkt.

Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturen an dem Gebäude oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage Wasserschäden durch bestimmungsgemäßes Öffnen der Sprinkler und Berieselungsdüsen im Brandfall sind als Rettungsaufwand bereits durch die Feuerversicherung erfasst, sodass sich der Einschluss in die Leitungswasserversicherung erübrigt. Schäden, die durch Druckproben bedingt sind, werden als dem Versicherungsnehmer der SwissLife Hausratversicherung zufallende Betriebsrisiken gesehen.

Die SwissLife Hausratversicherung versichert in Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern sowie in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden. Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken), Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie sonstige Sachen.

Frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Installationen, Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche, Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten laut der Hausratversicherung als Rohre innerhalb des Gebäudes.

Von eingelagerten gefundenen Hausratgegenständen sind durch die Hausratversicherung nicht versichert, Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken), Schusswaffen, Foto- und optische Apparate, sowie sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind.

Ergänzend zu Abschnitt A § 6 Nr. 4a VHB 2008 sind nach Klausel PK 7212 die im Versicherungsvertrag besonders zu bezeichnenden Sachen unabhängig von der Gefahrtragung auch dann versichert, soweit sie Gebäudebestandteile sein könnten. Beispielhaft sind Einbaumöbel/-küchen (s. hierzu auch obige Anmerkung zu Antennenanlagen), Bodenbeläge, Innenanstriche und Tapeten aufgeführt. In Betracht kommen auch sanitäre Anlagen und leitungswasserführende Installationen die die Hausratversicherung versichert, bzw. ersetzt. (s. hierzu auch Ziff. 4.5.2 Frostschäden und sonstige Bruchschäden).

Der Kostenersatz durch die SwissLife Hausratversicherung bei Abhandenkommen solcher Schlüssel gilt für jede der versicherten Gefahren und nicht etwa nur für die Gefahren Einbruchdiebstahl und Beraubung. Er umfasst auch die Wiederbeschaffungskosten für Schlüssel sowie die Kosten der De- und Remontage des Schlosses (SVR Q I 51). Da die Deckung auf Türschlösser von Türen der versicherten Wohnung beschränkt ist, sind im Falle von Schließanlagen in Mehrfamilienhäusern Kosten einer etwa notwendigen Änderung des Haustürschlosses nicht versichert.

Generell zum Ausschluss der hierdurch entstandenen Schäden. Versicherungsschutz besteht insoweit nur dann, wenn durch Einwirkung von Sturm oder Hagel geschlossene Öffnungen unter Beschädigung des Gebäudes (z.B. Zersplittern der Fensterscheiben) überwunden wurden. Die Hausratversicherung leistet außerdem keine Entschädigung für Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen, Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden.

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Weitere Infos zur SwissLife Hausratversicherung

Die umfangreichen Leistungsangebote in der Swiss-Life Hausratversicherung lassen sich individuell an die jeweiligen persönlichen Ansprüche und Bedürfnisse anpassen. Die Swiss Life Hausratversicherung ist unterteilt in die beiden Tarife SwissLife Prima und SwissLife Prima Plus. Ergänzend kann ein Sorglospaket vereinbart werden.

Der flexible Produktaufbau, den Geschäftspartner von Swiss Life bereits vom SLP Unfallschutz oder dem SLP Haftpflicht kennen, ermöglicht einen großen Gestaltungsspielraum, um zusätzlich auf individuelle Kundenbedürfnisse eingehen zu können. Zusätzlich kann der Hausratschutz um eine Elementschaden-, Glas- oder Reisegepäckversicherung ergänzt werden. Die SwissLife bietet ihren Kunden das spezielle Deckungskonzept der groben Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung direkt mit an.

Der neue Swiss Life Hausratschutz bietet so neben den ohnehin schon erstklassigen Leistungsumfang einen noch besseren Schutz Ihres Hausrat. So muss man keinen Ausschluss wegen grober Fahrlässigkeit fürchten, wenn man die Wohnung verlassen hat, obwohl das Fenster gekippt war oder die Waschmaschine noch lief. Überspannungsschäden an Elektrogeräten nach einem Blitzeinschlag sind ebenfalls automatisch mitversichert.

Hausratversicherung

SwissLife Hausratversicherung - Finden Sie hier alle günstigen Anbieter Nach allgemeinem Verständnis wird man unter Unwetter heftige, von Wind- und Sturmböen begleitete Gewitter verbunden mit sehr starken Niederschlägen (z. B. Regen oder Hagel) zu verstehen haben. In Bezug auf die Einwirkungen von Sturm oder Hagel wird somit die «Hausratversicherung» tangiert; insoweit kann Doppelversicherung vorliegen, nämlich wenn im konkreten Schadenereignis die sonstigen Kriterien für den Versicherungsfall nach den VHB gegeben sind. Sturm Unwetter sind nicht als nach den AVB EPH erfasst zu betrachten. Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen (siehe § 1) innerhalb des Versicherungsortes. Versicherungsort ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung des Versicherungsnehmers; zur Wohnung gehören auch Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden. Dies gilt auch für Garagen in der Nähe des Versicherungsortes. Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung, Hochwasser oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau, es sei denn, es handelt sich um Leitungswasserschäden durch einen hierdurch verursachten Rohrbruch Diese Bestimmung verdeutlicht, dass Schäden durch Wasser, das nicht aus Leitungen der Wasserversorgung stammt, nicht gedeckt sein sollen, und zwar auch dann nicht, wenn das Wasser in die Zu- und Ableitungsrohre oder in die damit verbundenen Einrichtungen gelangt.

Infos zur Hausratversicherung

SwissLife Hausratversicherung - Alle Top Anbieter im direkten Versicherungsvergleich In der Hausratversicherung sind beide Regelungen sehr eng miteinander verwoben und teilweise voneinander abhängig. Aus diesem Grunde sind diese Regelungen zu den versicherten Sachen und zum Versicherungsort in den VHB 2008 zusammengefasst worden. Hausrat steht als Inbegriff für alle Sachen, die nach der Verkehrsansicht zu einem privaten Haushalt gehören. Dementsprechend besteht umfassender Versicherungsschutz soweit nicht vertraglich bestimmte Sachen ausdrücklich ausgeschlossen sind. Als Motiv für den Einschluss solcher Sachen wird in der Literatur angeführt, dass Arbeitnehmer wie auch selbstständig tätige Personen gelegentlich Arbeitsgeräte und (kleinere) Einrichtungsgegenstände mit nach Hause nehmen und ein Sachersatzinteresse haben (Martin SVR H IV 37). Haustiere, d.h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z.B. Fische, Katzen, Vögel). Die VHB der Hausratversicherung 2008 verwenden die Definition Haustiere, die regelmäßig und artgerecht in Wohnungen gehalten werden. Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind, Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte, Fall-/Gleitschirme und nicht motorisierte Flugdrachen, Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände - nicht aber Handelsware -, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen. § 9 Nr. 2 (Versicherungsort) bleibt unberührt.

SwissLife Hausratversicherung

SwissLife Hausratversicherung - Jetzt hier kostenlos Anbieter online vergleichen Hotelkosten - Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die Wohnung (siehe § 9 Nr. 2) unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer der Hausratversicherung auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von x Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf x Promille der Versicherungssumme begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Unter Androhung einer Gewalttat verlangt der in die Wohnung eingedrungene Täter vom Versicherungsnehmer, private Wertgegenstände von außerhalb der Wohnung (z.B. aus dem Tresor in seinen Geschäftsräumen) heranschaffen zu lassen und sie dem Täter in der Wohnung herauszugeben (kein Versicherungsfall). Versicherungsschutz ist aber hinsichtlich der unter die SwissLife Hausratversicherung fallenden Sachen gegeben, wenn sie während der Zeit, in der sich der Täter noch innerhalb des Versicherungsortes befindet und der Täter auch diese Sachen raubt. In Abschnitt A § 6 Nr. 4 VHB 2008 sind folgende Sachen als nicht versichert genannt (hierbei handelt es sich zum Teil lediglich um Klarstellungen). Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 2c) aa) genannt (siehe Ziffer 2.2 zu den Antennenanlagen und Markisen sowie zu den vom Mieter bzw. Wohnungseigentümer eingebrachten Sachen), Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter Nr. 2c) genannt.

Tipps zum Versicherungsgebiet Hausratversicherung

SwissLife Hausratversicherung - Hier kostenlos Preise vergleichen Kosten für die Bewachung, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtung oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von x Stunden. Insbesondere kommt eine Bewachung durch einen professionellen Wachdienst in Betracht oder nach einem Brandschaden auch durch die Feuerwehr. Für Letztere wird allerdings ein Kostenersatz nicht geleistet. Für Neuverträge werden grundsätzlich nur noch die VHB 2008 angewandt. Ergänzt werden diese Bedingungen durch die ebenfalls vom GDV herausgegebenen Klauseln zu den VHB 2008 und den Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2008). Rechtsgrundlage der Hausratversicherung ist außerdem das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das ebenfalls mit Wirkung vom 1.1.2008 geändert wurde. Für Neuverträge, die ab 1.1.2008 geschlossen wurden, gilt das neue VVG ab sofort. Die versicherten Gefahren Schmorbrände und Sengschäden sind übrigens begrifflich keine Brandschäden; sind sie aber Folge eines Brandes, fallen sie ebenfalls unter den Ausschluss des § 3 Nr. 1 f AVB EPH. Weitere versicherte Gefahren überschneiden sich mit denen der Hausratversicherung und können zugleich Abgrenzungsprobleme aufwerfen. Vor allem ist hier die versicherte Gefahr Unwetter zu nennen. Was diesem Begriff alles an elementaren Erscheinungsformen zuzuordnen ist, scheint nicht eindeutig bestimmbar zu sein.

Allgemeines rund um das Thema Hausratversicherung

SwissLife Hausratversicherung - Top Leistungen zum kleinsten Preis Die nachstehende grobe Übersicht der entsprechend Abschnitt A § 6 Nr. 2 VB 2008 versicherten Sachen soll hierzu als Gedankenstütze dienen:, Möbel, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Sammlungen, Schmucksachen und sonstige Wertsachen, Teppiche, Beleuchtungskörper, Dekorationen, Porzellan, Gläser, Vasen, Bestecke, Bücher, Unterhaltungs- und Kommunikationstechnik, Ton- und Bildträger, Musikinstrumente, Hauswirtschaftliche Maschinen und Geräte, Küchengeschirr, Bekleidung, Wäsche, Betteinlagen, Spielsachen, Film- und Fotoausrüstung, Der Kostenersatz durch eine SwissLife Hausratversicherung ist auf eine nur kurze Bewachungsdauer angelegt, die eine möglichst umgehende Wiederherstellung der vollen Gebrauchsfähigkeit der Schließvorrichtung und sonstigen Sicherungen unterstellt. Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen. Sind nach einem Versicherungsfall Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen notwendig, wird man die Aufwendungen hierfür regelmäßig den entschädigungspflichtigen Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (Rettungskosten) zuordnen können. Diese Ereignisse für sich betrachtet erfüllen noch nicht die Kriterien der versicherten Gefahren Sturm oder Hagel. Sie können aber sehr wohl durch Sturm als mitwirkende Ursache zu Schäden führen. Insoweit sind diese Ausschlüsse konstitutiv. Durch orkanartigen Sturm werden Flutwellen über den Deich auf ein dahinter liegendes Gebäude geschleudert und beschädigen den darin befindlichen Hausrat. Sturm löst eine Lawine aus, die ein Gebäude und den darin befindlichen Hausrat beschädigt.

Nützliche Informationen über die Hausratversicherung

SwissLife Hausratversicherung - Kostenlos Beiträge online berechnen Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden, die verursacht werden durch weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch). In der Leitungswasserversicherung ist zu unterscheiden nach, Nässeschäden der versicherten Sachen und Frostschäden an sanitären Anlagen und Wasser führenden Installationen bzw. Frost- und sonstigen Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren. Ausschluss von Schäden an versicherten Sachen in der Feuerversicherung, wenn diese einem Nutzfeuer oder Nutzwärme ausgesetzt werden. Nicht versichert sind Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden; dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird. Die Leistungseinschränkung ist aus den Bedingungen SwissLife Hausratversicherung herausgenommen worden. Ob aber Aufwendungen für provisorische Maßnahmen dieser Art als Rettungskosten zu ersetzen sind, hängt nach Martin (SVR W II 48) von der Wahrscheinlichkeit und der wahrscheinlichen Nähe eines drohenden zweiten Versicherungsfalls ab; insoweit schließt diese Kostenposition eine Deckungslücke. Kosten für Reparaturen von Gebäudeschäden, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind.

Tipps und Empfehlungen zum Thema SwissLife Hausratversicherung

Qualität hat Ihren Preis, daher zählt die SwissLife Hausratversicherung nicht gerade zu den günstigsten Hausratversicherern, aber besticht durch Ihre hervorragenden Leistungseinschlüsse. Im Gegensatz zur Syncro24 Hausratversicherung liegt die SwissLife im preislichen Segment auf den hinteren Plätzen wie Sie unserem Vergleich gut entnehmen können.

Dennoch, wer eine gute Hausratversicherung sucht, welche alle Risiken und Gefahren ohne Wenn und Aber von vornherein in den Versicherungsschutz mit einbezieht, so ist die Wahl auf diesen Anbieter relativ einfach. Denn hier lauern keine Preisaufschläge für Zusatzleistungen, oder sonstige Hürden. Die Schadensabwicklung ist schnell und unbürokratisch. Der Kundenservice erstklassig und durch freundliche und kompetente Mitarbeiter garantiert.


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