Hausratversicherung - Versicherungsbedingungen
Zum 01.01.2011 hat der GDV die Allgemeinen Versicherungsbedingungen 2010 VHB 2010 (Quadratmeter-Modell) und VHB 2010 (Versicherungssummen-Modell) nebst Klauseln herausgegeben. Diese Bedingungen entsprechen größtenteils den VHB 2008.
Das ist neu:
Nach Abschnitt A § 5 Nr. 1 VHB 2010 leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
a) Sturm, Hagel,
b) weitere Elementargefahren
aa) Überschwemmung,
bb) Rückstau,
cc) Erdbeben,
dd) Erdsenkung,
ee) Erdrutsch,
ff) Schneedruck,
gg) Lawinen,
hh) Vulkanausbruch zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.
Abschnitt A § 5 Nr. 3 VHB 2010 definiert die weiteren Elementargefahren. Nach Klausel 7762 können Wartezeiten für die weiteren Elementargefahren und ein besonderer Selbstbehalt für Hausrat in besonders überschwemmungsgefährdeter Lage vereinbart werden.
Es können nun die Mehrkosten der energetischen Modernisierung von Haushaltsgeräten gesondert in der Hausratversicherung versichert werden (Klausel 7310).
Versicherungsbedingungen im Überblick
BEH 2000
NEGB 87
NEGB 87 (Klauseln)
VHB 2000
VHB 2000 (Klauseln)
VHB 2000 (Quadratmetersumme)
VHB 2000 (Quadratmetersumme - Klauseln)
VHB 2010 (Quadratmeter-Modell)
VHB 2010 (Quadratmeter-Modell - Klauseln)
VHB 2010 (Versicherungssummen-Modell)
VHB 2010 (Versicherungssummen-Modell - Klauseln)
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