Hausratversicherung - Untermieter Eigentum
Gemäß den üblichen Versicherungsbedingungen zur Hausratversicherung ist der Hausrat von Mietern bzw. Untermietern in der versicherten Wohnung des Versicherungsnehmers gemäß Abschnitt A § 6 Nr. 4 e VHB 2008 / 2010 (MB) bzw. § 1 Nr. 6 d VHB 2000 vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Ausnahme
Hier rechnen die Sachen des Untermieters zum Eigentum des Versicherungsnehmers und werden daher im Schadenfall ersetzt.
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