Hausratversicherung - Sportgeräte
Kleine Sportgeräte wie Bälle, Hanteln, Kraftsportgeräte, Tennisschläger etc. gehören grundsätzlich zum versicherten Hausrat. Darüber hinaus zählen gemäß § 1 Nr. 2 c VHB 2000 (MB) sowie § 1 Ziffer 2 d VHB 92 (MB) auch Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte und nicht motorisierte Flugdrachen zum durch die Hausratversicherung versicherbaren Hausrat. Die VHB 2008 / 2010 (MB) regeln den Sachverhalt in Abschnitt A § 6 Nr. 2 c.
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