Hausratversicherung - Sengschäden
Wird die Substanz einer Sache unter der Einwirkung einer Wärmequelle zersetzt, ohne dass es zu einer Glut- oder Flammenbildung kommt, liegt kein Brand- Feuerschaden im Sinne der vertraglichen Bedingungen, sondern ein, in der Regel nicht gedeckte, Schmor- oder Sengschäden vor.
Nach A.2.2.6 AKB erstreckt sich der Versicherungsschutz der Hausratversicherung in der Voll- und Teilversicherung auch auf Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss, ohne dass es zu einem Brand kommt. Hierunter fallen aber nur die Schäden unmittelbar an den Kabeln, nicht jedoch mögliche weitere (Folge-) Schäden an anderen elektrischen/elektronischen Fahrzeugteilen.
Eine Erweiterung der Standarddeckung wird von einigen Versicherern angeboten.
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