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Hausratversicherung - Fahrradversicherung

Hausratversicherung - Fahrradversicherung

In unserem Versicherungslexikon werden Ihnen alle wichtigen Begriffe, wie zum Beispiel Hausratversicherung - Fahrradversicherung erklärt.

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Hausratversicherung

Hausratversicherung - Fahrradversicherung

Gute Fahrräder kosten hierzulande viel Geld. Jährlich werden hierzulande aber 500.000 Fahrräder gestohlen. Am häufigsten gestohlen wird in Berlin, Hamburg und Bremen. Und nur wenige Räder kommen zu ihrem rechtmäßigen Besitzer zurück.

Die Aufklärungsquote liegt deutlich unter 10%. Bei Rädern, die teilweise mehrere hundert Euro gekostet haben, geht der Wert der gestohlenen Ware in dreistellige Millionenhöhe.

Handelt es sich um ein Rennrad, Trekkingrad oder Mountainbike kann sich der Verlust leicht auf 1.000 EUR und mehr belaufen. Wer viel Geld für sein Fahrrad ausgibt, sollte es daher auch versichern.

Wie können Fahrräder gegen Diebstahl versichert werden

In den letzten Jahren wurden immer wieder spezielle Fahrradversicherungen angeboten, die jedoch meist schnell wieder vom Markt verschwanden, weil die Schadenquote katastrophal war.

Die preiswerteste Methode Fahrräder zu versichern, ist und bleibt der Einschluss des Fahrradschutzes in die Hausratversicherung. Ohne zusätzliche Kosten sind Fahrräder aber nur bei älteren Policen nach den VHB 74 gegen einfachen Diebstahl versichert.

Und das auch nur bis 250 EUR. Gegen Aufschlag ist eine Erhöhung dieser Entschädigungsgrenze auf 500 EUR pro Versicherungsfall möglich. Doch der Diebstahlschutz gilt in beiden Fällen nur in Deutschland. Außerdem zahlt die Gesellschaft nur den Zeitwert, sobald der Wert des gestohlenen Rades zum Zeitpunkt des Diebstahls weniger als 50 % Neuwertes entsprach.

Bei neueren Policen zur Hausratversicherung nach den VHB 84, VHB 92, VHB 2000, VHB 2008 und VHB 2010 sind Fahrräder gegen Einbruchdiebstahl zunächst nur versichert, wenn sie sich in verschlossenen Räumen befinden, die nur dem Kunden zugänglich sind, also etwa im Keller oder der Garage, nicht aber im Gemeinschaftskeller oder Fahrradabstellraum.

Außerhalb des Versicherungsortes leisten die Hausratversicherer weltweit für Einbruchdiebstahl auch dann, wenn sich das Fahrrad vorübergehend bis zu 3 Monate außerhalb des Versicherungsortes befindet.

Der einfache Fahrraddiebstahl kann bei neueren Policen gemäß VHB 2010 Klausel 7110 aber bis 1 % der Versicherungssumme extra versichert werden. Der Beitrag richtet sich nach dem Wert des Fahrrades im Verhältnis zur Versicherungssumme der jeweiligen Hausratpolice.

Dann ist aber der einfache Fahrraddiebstahl in den Versicherungsschutz mit einbezogen, das heißt die Hausratversicherung zahlt auch dann, wenn das mit einem Schloss gesicherte Fahrrad außerhalb geschlossener Räume abgestellt war.

Zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr morgens gilt der Versicherungsschutz aber nur dann, wenn das Rad noch benutzt werden sollte und lediglich vorübergehend abgestellt wurde. Die Versicherung zahlt dann aber auch bei Diebstahl aus einem gemeinschaftlichen Abstellraum.

Der Fahrradschutz ist dabei allerdings bei den VHB 84 noch auf Europa beschränkt. Was Radreisende nach Übersee bedenken müssen. Bei den VHB 92, VHB 2000, VHB 2008 und VHB 2010 gilt der Schutz dagegen weltweit.

Wer haftet bei Fahrradunfällen?

Der Fahrrad Boom der letzten Jahre hat naturgemäß zu einem erhöhten Unfallaufkommen geführt. An mehr als 70.000 polizeilich registrierten Unfällen jährlich sind Radfahrer beteiligt. In 2 von 3 Fällen bekommen sie zumindest eine Teilschuld zugesprochen. Die häufigsten Unfallursachen sind individuelle Fahrfehler, falsches Abbiegen und Missachtung der Vorfahrt aber auch Fahren unter Alkoholeinfluss.

Die bei Kraftfahrzeugen gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung gibt es für Radfahrer nicht. Für die entstehenden Schäden müssen die Radler folglich selber aufkommen, es sei denn, sie haben eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die die Schäden übernimmt. Und die Kosten eines Unfalls können schnell mehrere tausend Euro betragen, wenn neben den Sachschäden Verdienstausfall, Schmerzensgeld o.a. anfallen.



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