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Hausratversicherung
Generali Hausratversicherung
Bei der Generali Hausratversicherung handelt es sich um Produkt der Generali Versicherung AG mit Sitz in München und ist ein Teil der weltweit tätigen Generali Group, der in Europa drittgrößten Versicherungsgruppe.
Die Generali Versicherungen wurden als Tochtergesellschaften der AMB Generali Gruppe von der renommierten internationalen Ratingagentur Standard & Poor´s (S&P) mit AA ?ausgezeichnet? geratet, der höchsten derzeit in Deutschland für Erstversicherer von S&P vergebenen Note, und sind eines der bedeutenden Finanzdienstleistungsunternehmen am deutschen Markt.
Durch die Generali Hausratversicherung werden zwei Tarifvarianten angeboten, den Basis-Tarif und den leistungsstarken KomfortPlus Schutz. Mit diesen beiden Tarif Varianten Ihren Versicherungsschutz individuell nach Ihren persönlichen Ansprüchen, sowie je nach Art und Ausstattung Ihrer Wohnungseinrichtung und dem Wert Ihres Hausrat selbst gestalten.
Hausratversicherung - Versicherungssumme
Die vereinbarte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Der nach den aufgezeigten Wertansätzen ermittelte Versicherungswert ist – unter Berücksichtigung der Entschädigungsgrenzen für Wertsachen – mindestens als Versicherungssumme einzusetzen, wenn eine Unterversicherung vermieden werden soll. Maßgebend ist der jeweilige aktuelle Wert.
Die Versicherungssumme zur Hausratversicherung wird als Gesamtsumme (Indizierung Gesamtsumme) vereinbart oder errechnet sich alternativ aus dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag pro Quadratmeter (m2) Wohnfläche multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche der versicherten Wohnung (Indizierung Quadratmetersumme). Die vereinbarte Versicherungssumme erhöht sich gemäß Abschnitt A § 9 VHB 2010 um einen Vorsorgebetrag, in der Regel von 10 %.
Hausratversicherung - Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme zuzüglich Vorsorgebetrag zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles niedriger als der Versicherungswert, so kann der Versicherer die Entschädigung anteilig kürzen, d.h. in dem Verhältnis, wie die Versicherungssumme zum Versicherungswert steht.
Im gleichen Verhältnis ist auch die Entschädigung für die gemäß Abschnitt A § 8 VHB 2010 versicherten Kosten und Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (siehe Kapitel 3) zu kürzen.
Beispiel
Ist die Hausratversicherung nach Quadratmetersumme vereinbart, so nimmt gemäß Abschnitt A § 9 Nr. 3 VHB 2010 der Hausratversicherer keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn bei Eintritt des Versicherungsfalles die Wohnfläche der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche entspricht und der vereinbarte Betrag pro m2 Wohnfläche den vom Versicherer für den Unterversicherungsverzicht vorgegebenen Betrag pro m2 nicht unterschreitet.
Der Unterversicherungsverzicht gilt aber nur, solange nicht eine weitere Hausratversicherung des Versicherungsnehmers für denselben Versicherungsort ohne eine solche Vereinbarung besteht.
Generali Hausratversicherung - Leistungen
Alle Bedingungen haben eines gemeinsam: Sie füllen die Deckungslücken aus, die bisher im Schadenfall oft zu Unverständnis und Verärgerung bei den Versicherungsnehmern führten. Alle Tarife der Generali Hausratversicherung haben grundsätzlich einen vergleichbaren Aufbau:
Der Basistarif oder die Variante 1 spricht preisbewusste Kunden an und steht für die Grundabsicherung des Hausrats.
Die Variante 2 füllt diesen Grundschutz um einige zusätzliche Absicherungen zu angemessenen Preisen auf. Dazu gehört grundsätzlich schon der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zu einer bestimmten Höhe, die Absicherung von Schäden durch Stromausfall an Tiefkühlgut / Gefriergut und die Erweiterung des Außenversicherungsschutzes.
Die weiteren Varianten decken zum Teil Schäden ab, die bisher bei Hausratversicherungen nicht unbedingt üblich waren. Dazu zählen z.B. je nach Gesellschaft Handwerkerservice und Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit für 12 Monate.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Hausratversicherung
Die gemäß Abschnitt A § 6 Nr. 2c) hh) versicherten Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf oder Gewerbe dienen (s. Ziff. 2.1), sind bei Vereinbarung der Klausel PK 7211 ausgeschlossen. Hierdurch wird eine Doppelversicherung vermieden, wenn für diese Sachen z.B. eine Betriebsinhaltsversicherung besteht. Möchten Sie hiervon Gebrauch machen, sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihre Betriebsinhaltsversicherung einen gleich umfassenden Versicherungsschutz bietet wie die Hausratversicherung.
Werden Hausratgegenstände vorübergehend außerhalb der Wohnung eingelagert, so besteht dafür grundsätzlich Versicherungsschutz im Rahmen der Außenversicherung der Generali Hausratversicherung. Eine nicht nur vorübergehende Einlagerung bedarf jedoch der vertraglichen Vereinbarung mit dem Versicherer. Wenn der Versicherer für die Übernahme der Deckung Klausel PK 7214 voraussetzt, so sind analog der Klausel PK 7213 wie für die Versicherung von Sachen in Wochenendhäusern etc. auch in diesem Fall Bargeld und Wertsachen ausgeschlossen.
Als zum Öffnen nicht bestimmte Werkzeuge sind insbesondere solche zu betrachten, die geeignet sind, auf den Schließmechanismus des Schlosses einzuwirken. Vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer nach der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte. Für die Entschädigungspflicht der Hausratversicherung ist es nicht erforderlich, dass die Wohnung bzw. der Raum, in dem sich das Behältnis befindet, verschlossen war, wenn ein anwesender Besucher einen unbeobachteten Augenblick nutzt, die Tat auszuführen.
Für Sturm- und Hagelschäden besteht in der Generali Hausratversicherung Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden (Abschnitt A § 6 Nr. 3 VHB 2008), mit Ausnahme von Antennenanlagen und Markisen. Sturm ist gemäß Abschnitt A § 5 Nr. 2 VHB 2008 eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8; dies entspricht nach der Beaufortskala einer Windgeschwindigkeit von 62-74 km/h. Ist diese Windstärke für das im Versicherungsschein bezeichnete Grundstück nicht feststellbar, so wird ein versichertes Sturmereignis unterstellt.
Kosten für die Bewachung, wenn die durch die Generali Hausratversicherung versicherte Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtung oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von x Stunden. Insbesondere kommt eine Bewachung durch einen professionellen Wachdienst in Betracht oder nach einem Brandschaden auch durch die Feuerwehr. Für Letztere wird allerdings ein Kostenersatz nicht geleistet.
Ob Entsprechendes auch für Hagel gilt, ist sehr fraglich; zumindest heftigen, mit großer Intensität niedergehenden Hagel wird man dem Begriff Unwetter zuordnen müssen. Für im Rahmen der Wohngebäudeversicherung nach VGB mitversichertes Gebäudezubehör gelten die zu den VHB aufgezeigten Aspekte gleichermaßen. Besteht als Ergänzung der Hausratversicherung für den Hausrat eine Elementarschadenversicherung nach den BEH oder als Ergänzung der Wohngebäudeversicherung für Gebäude mit Zubehör nach den BEW.
Sachen mit gesondert vereinbarter Versicherungssumme sind als besondere Gruppen (Positionen) in der Hausratversicherung versichert. Sie gelten abweichend von § 1 Nr. 1 VHB 2000 nicht als Teil des Hausrats. § 27 Nr. 4 VHB 2000 ist auf die Versicherungssummen gemäß Nr. 1 anzuwenden. Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht gilt für diese Gruppen (Positionen) nicht, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. Die Versicherungssummen gemäß Nr. 1 verändern sich entsprechend § 13 Nr. 1 VHB 2000.
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind in der Hausratversicherung nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind. Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich.
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine Sachen. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmter Daten und Programme sind durch die Generali Hausratversicherung nur versichert, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist. Über normierte Zusatzklauseln können über die Sachen gemäß Abschnitt A § 6 Nr. 4a) bis f) VHB 2008 hinaus weitere zum Hausrat gehörige Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.
Versicherungsschutz im Rahmen der Hausratversicherung besteht für versicherte Sachen (siehe § 1) innerhalb des Versicherungsortes. Versicherungsort ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung des Versicherungsnehmers; zur Wohnung gehören auch Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden. Dies gilt auch für Garagen in der Nähe des Versicherungsortes.
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Weitere Infos zur Generali Hausratversicherung
Mit dem Basis-Tarif der Generali Hausratversicherung erhalten Sie eine gute Grundabsicherung, welcher die Höhe der Entschädigungsleistung für Wertsachen bis 20 % der vereinbarten Versicherungssumme, sowie die Übernahme der Hotelkosten (falls Ihre Wohnung während der durchgeführten Renovierungsarbeiten unbewohnbar ist) in Höhe von 1 % der vereinbarten Versicherungssumme.
Im KomfortPlus Tarif bietet die Generali Hausratversicherung weitere Besonderheiten im Versicherungspaket, so sind beispielweise Schäden welche durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, im Versicherungsschutz, Überspannungsschäden durch Blitz, bis zu 100 % der Versicherungssumme mit enthalten.
Generell bietet die Generali Hausratversicherung umfangreichen Versicherungsschutz in beiden Tarifvarianten, so sind zum Beispiel Fahrraddiebstähle rund um die Uhr, ebenfalls der Inhalt in Ihren Kraftfahrzeugen mit 1 % der Versicherungssumme abgesichert. Schäden durch Trickdiebstahl aus der Wohnung ist mit maximal 1000,- Euro versichert, sowie die Entschädigung für Wertsachen in Ihrem Haushalt, welche mit bis zu 30 % versichert.
Hausratversicherung
Allen Versicherungsverträgen liegen Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zugrunde. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind ein Unterfall der auch in
anderen Wirtschaftzweigen gebräuchlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es handelt sich um eine für eine Vielzahl von Versicherungsverträgen
vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Versicherer) der anderen (Versicherungsnehmer) bei Abschluss des Vertrags stellt. Die AVB
regeln die Rechte und Pflichten der Vertragspartner.
In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden, Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere,
Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte
Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken), die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten),
jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Mit den Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundenen sonstigen Einrichtungen oder aus deren wasserführenden Teilen. Zu dieser Kategorie gehören
z.B. Küchenspülen, Warmwasseraufbereitungsgeräte (Boiler, Durchlauferhitzer), Waschbecken, Badewannen, Duschbecken, Wasserklosetts, Waschmaschinen und
Spülmaschinen einschließlich Zu- und Ableitungsschläuchen sowie Schwimmbecken (soweit mit dem Rohrsystem verbunden), Wasserenthärtungseinrichtungen und
schließlich Wasserhähne, Ventile und sonstige Armaturen.
Infos zur Hausratversicherung
Eine Raub Situation liegt vor, wenn gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen
auszuschalten, Gewaltanwendung im Sinne dieser Bestimmung liegt auch dann vor, wenn der Täter dem Versicherungsnehmer eine Sache entreißt und dieser sich
unter Kraftanstrengung dagegen gestemmt hat, oder wenn der Täter den Versicherungsnehmer einschließt und diesem die Möglichkeit genommen wird, Widerstand
gegen die Wegnahme der Sache zu leisten.
Zum Haushalt zugehörige Sachen, die durch die Hausratversicherung versichert werden, sind unter anderem folgende, Handwerkszeug, Spiel- und Sportgeräte,
Campingausrüstung, Fahrräder, Balkon- und Gartenmöbel, Gartengeräte, Brennstoffvorräte, Haushaltsvorräte an Lebensmitteln und Reinigungs- und Putzmitteln,
Getränkevorräte, Körperpflegemittel, Medizinische Hilfsmittel, Zimmer- und Kübelpflanzen, Haustiere. Durch einen Versicherungsfall entstehen dem
Versicherungsnehmer auch Kosten die vom Schaden betroffenen Sachen.
Waschmaschinen, Wäschetrockner, Krankenfahrstühle, Fahrräder und Kinderwagen des Versicherungsnehmers sind auch in Räumen auf dem Grundstück, auf dem sich
die versicherte Wohnung befindet, versichert, die der Versicherungsnehmer gemeinsam mit anderen Hausbewohnern nutzt. Für Antennenanlagen sowie für Markisen
(siehe § 1 Nr. 4 a) gilt als Versicherungsort das gesamte Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Für Sturm- und Hagelschäden (siehe § 8)
besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden. Nr. 3 bleibt unberührt.
Generali Hausratversicherung
Darüberhinaus versichert die Hausratversicherung sind ferner privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, in das Gebäude eingefügte Sachen, die der Versicherungsnehmer als Mieter oder
Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er nach Vereinbarung mit dem Vermieter bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft
das Risiko trägt (Gefahrtragung). Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter
ersetzt werden, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert.
Der Täter muss die versicherten Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt haben. Das Motiv für die Tat ist unerheblich; sofern aber Wut wegen mangelnder
Beute Tatmotiv ist, können sich je nach Art des Eindringens in die Wohnung Vandalismusversicherung und Generali Hausratversicherung überschneiden. Zerstört
oder beschädigt aber der Dieb bei der Wegnahme oder bei dem Abtransport gestohlener versicherter Sachen rücksichtslos andere versicherte Sachen, obwohl er
dies ohne Weiteres hätte vermeiden können.
Der versicherte Hausrat wird im Versicherungsschein pauschal ausgewiesen. Lediglich für Wertsachen sind gesonderte Beträge als Entschädigungsgrenzen
vorgesehen. Um einen Überblick über den Gesamtumfang des versicherten Hausrats zu erhalten, sollte der Versicherungsnehmer ein Verzeichnis der
Hausratgegenstände anlegen, und zwar unabhängig davon, ob der Versicherer bei Festlegung der Versicherungssumme nach vorgegebenem Mindestbetrag pro
Quadratmeter Wohnfläche auf die Einrede der Unterversicherung verzichtet.
Tipps zum Versicherungsgebiet Hausratversicherung
Schäden durch Nutzwärme: Von Bedeutung ist, dass im Gegensatz zu den AFB 2008 so genannte Betriebsschäden durch Nutzfeuer oder sonstige Nutzwärme nicht
ausgeschlossen sind. So sind - Brand im Sinne von Abschnitt A § 2 Nr. 2 VHB 2008 unterstellt - beispielsweise Schäden erfasst an der Friteuse, wenn das
darin befindliche Öl wegen Überhitzung in Brand gerät, der Heizdecke und dem umgebenden Bettzeug, wenn diese wegen eines Defektes der Heizdecke oder eines
Hitzestaus in Brand geraten, dem Wäschetrockner der Brand gerät.
Wegen Gebäudebeschädigungen, siehe Ziffer 3 zu Abschnitt A § 8 Nr. 1g) VHB 2008 und wegen Abgrenzung zwischen Folgeschäden und Vandalismusschäden siehe
Ziffer 4.4. Wie bei der Hausratversicherung, so ist auch bei der Raubversicherung die Wegnahme versicherter Sachen Gegenstand des Versicherungsschutzes,
jedoch mit dem Unterschied, dass dieser eine Gewaltanwendung des Täters gegen den Versicherungsnehmer vorausgegangen sein muss. Gegen den Versicherungsnehmer
Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten.
Die versicherten Gefahren Schmorbrände und Sengschäden sind übrigens begrifflich keine Brandschäden; sind sie aber Folge eines Brandes, fallen sie ebenfalls
unter den Ausschluss des § 3 Nr. 1 f AVB EPH. Weitere versicherte Gefahren überschneiden sich mit denen der Hausratversicherung und können zugleich
Abgrenzungsprobleme aufwerfen. Vor allem ist hier die versicherte Gefahr Unwetter zu nennen. Was diesem Begriff alles an elementaren Erscheinungsformen
zuzuordnen ist, scheint nicht eindeutig bestimmbar zu sein.
Allgemeines rund um das Thema Hausratversicherung
Wenn sich Reste und Trümmer versicherter und nicht versicherter Sachen untrennbar vermischt haben, sind die Gesamtkosten und nicht nur die anteilig
auf die versicherten Sachen entfallenden Aufräumungskosten ersatzpflichtig. Zu den Aufräumungskosten gehören bei Kontaminierung der Reste (etwa durch
Chemikalien) auch die Kosten für das Entseuchen der Reste, dies wird durch das Wort Vernichten besonders hervorgehoben. Obwohl in § 2 Nr. 1a VHB 92 ein
solcher Hinweis fehlt, gilt diese Aussage hierfür gleichermaßen.
Außer den Kosten gemäß § 8 Nr. 1a) bis i) VHB 2008 sind ferner gemäß Abschnitt B § 13 VHB 2008 die notwendigen Kosten für Maßnahmen versichert, die der
Versicherungsnehmer zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder Minderung eines Schadens für sachgerecht halten durfte, auch wenn
sie erfolglos geblieben sind. Soweit solche Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten auf Anweisung des Versicherers aufgewendet worden sind, hat die
Generali Hausratversicherung sie auch insoweit zu ersetzen.
Kosten für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten
Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten. Unter Aufräumen im Sinne dieser Bestimmung fallen z.B. die Beseitigung der bei erforderlicher
Reparatur von versicherten Sachen entstandenen Rückstände und Schmutz sowie das Wiedereinräumen der unbeschädigt gebliebenen versicherten Sachen. Durch
nicht versicherte Sachen entstehende Aufräumungskosten sind zwar nicht versichert.
Nützliche Informationen über die Hausratversicherung
Als weitere Gefahren umfasst die Leitungswasserversicherung gemäß Abschnitt A § 4 Nr. 1a) und b) VHB 2008, frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen, der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder
Solarheizungsanlagen, von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen
sind.
Ob Entsprechendes auch für Hagel gilt, ist sehr fraglich; zumindest heftigen, mit großer Intensität niedergehenden Hagel wird man dem Begriff Unwetter
zuordnen müssen. Für im Rahmen der Wohngebäudeversicherung nach VGB mitversichertes Gebäudezubehör gelten die zu den VHB aufgezeigten Aspekte gleichermaßen.
Besteht als Ergänzung der Generali Hausratversicherung für den Hausrat eine Elementarschadenversicherung nach den BEH oder als Ergänzung der Wohngebäudeversicherung
für Gebäude mit Zubehör nach den BEW.
Kosten für Reparaturen an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen. Die Aufzählung der
Gebäudeteile, für die Ersatz der Reparaturkosten bei einem Leitungswasserschaden geleistet wird, ist abschließend und somit sind andere Gebäudeteile nicht
erfasst, z.B. Wandplatten oder der Unterboden des Bodenbelags (s. aber wegen Frostschäden an vom Mieter eingebrachten sanitären Anlagen und leitungswasserführenden
Installationen an Leitungswasserrohren Ziffer 4.5.2).
Tipps und Empfehlungen zum Thema Generali Hausratversicherung
Mit der Generali Hausratversicherung haben Sie einen namenhaften und renomiertesten Hausratversicherer an Ihrer Seite. Nicht nur günstige Beiträge, auch die hervorragenden Leistungen, sowie dem erstklassigen und schnellen Schadenservice zeichnet die Generali auch in anderen Versicherungsprodukten aus.
Auch im Hausratversicherung Test der Stiftung Warentest und anderen Ratingagenturen erhält die Generali Versicherung AG durchweg Bestnoten für das gute Preis- Leistungsverhältnis, ähnlich auch die Gothaer Hausratversicherung, welche auch eine der bekanntesten Versicherungen im privaten Bereich ist.
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