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Wohnungsversicherung
Wohnungsversicherung - Was ist versichert
Die Wohnungsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungsarten, welche für jeden Haushalt abgeschlossen werden sollte. Was genau ist eigentlich eine Wohnungsversicherung und welche Leistungen erbringt diese Versicherung? Die verbundene Wohnungsversicherung ist eine Form der Schadenversicherung, welche mehrere Risiken und Gefahren in einem Versicherungsvertrag vereint.
Die versicherten Gefahren und Risiken unterteilen, wie folgt,
Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,
Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus,
Leitungswasserschäden,
Sturm- und Hagelschäden.
Darüberhinaus können gegen einen Prämienzuschlag Fahrräder in der Wohnungsversicherung gegen einfachen Diebstahl in der Zeit zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr mitversichert werden. Zu beachten ist hier, dass im Schadenfall der Versicherungsnehmer nachweisen muss, dass zum Zeitpunkt des Diebstahls das Fahrrad in verkehrsüblicher Weise gesichert war, in der Regel mit einem Schloss.
Weiterhin muss es zum Zeitpunkt des Diebstahls in Gebrauch sein oder sich in einem Fahrradabstellraum befinden. Die Entschädigungssumme ist auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt. Gegen eine zusätzliche Prämie können auch Überspannungsschäden bei Elektrogeräten bei Blitzschlag in der Wohnungsversicherung mitversichert werden.
Was ist im Umfang des Versicherungsschutz der Wohnungsversicherung enthalten
Versichert sind in der verbundenen Wohnungsversicherung alle Gegenstände, die zur Einrichtung, zum Gebrauch und zum Verbrauch dienen, also Mobiliar, Teppiche, elektrische Geräte, Bücher, Bilder, Musikinstrumente, Kleidung, Lebensmittelvorräte usw. So sind auch die Sachen versichert, die ausgeliehen wurden oder etwa unter Eigentumsvorbehalt gekauft wurden, z.B. durch Ratenkauf erworben sind.
Zusätzlich zu diesen Sachen, die im engeren Sinn zum Begriff des Hausrates gehören, sind folgende Gegenstände in der Wohnungsversicherung mit versichert:
Teppichböden, wenn diese jederzeit entfernt werden können, also nicht auf dem Estrich geklebt usw. sind (LG Oldenburg, VersR 1988, 1285 zu VHB 1984, gilt auch für VHB 1974),
Sachen, die der Mieter in die Wohnung eingefügt hat, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob diese Sachen als Gebäudebestandteil zu bewerten sind, so etwa sanitäre Einrichtungen,
Sportgeräte, dazu gehören auch Surfbretter mit Zubehör, Kanus, Falt- und Schlauchboote, Flugdrachen ohne Motor usw.;
Campingausrüstung,
Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die der Berufsausübung dienen und dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören,
Autozubehörteile,
Einzelantennen und Markisen, soweit sie nicht mehreren Wohnungen dienen,
Kleinvieh.
In der Wohnungsversicherung sind sowohl Sachen von Besuchern des Versicherungsnehmers mitversichert als auch der Hausrat von im Haushalt lebenden Familienmitgliedern und des Hauspersonals.
Höhe der Entschädigungsleistung durch die Wohnungsversicherung
In der Wohnungsversicherung gibt es für bestimmte Sachen Entschädigungshöchstgrenzen. In den jeweiligen Versicherungsbedingungen sind diese vorgesehen für:
Bargeld,
für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere,
für Schmuck, Münzen, Briefmarken und Gegenstände aus Gold und Platin, wenn sich die Sachen außerhalb eines Stahlschrankes mit einem
Mindestgewicht von 200 kg befinden.
Die Obergrenze für Schmuck gilt auch für Pelze, Antiquitäten und andere Wertgegenstände. Eine Antiquität ist für die Wohnungsversicherung in diesem Zusammenhang ein Wertgegenstand, der älter als 100 Jahre ist. Gegebenenfalls sollte der Versicherungsnehmer für wertvolle Pelze, Schmuck usw. eine Valorenversicherung abschließen.
Es ist sehr zu empfehlen, bei Abschluss einer Wohnungsversicherung eine Liste aller Hausratgegenstände mit ihrem Wert, etwa dem Anschaffungspreis, zu erstellen. Zusätzlich sollte eine Liste der Wertgegenstände und Antiquitäten mit ihrem derzeitigen Wert und, wenn vorhanden, mit einem Wertgutachten bei der Wohnungsversicherung eingereicht werden. Damit wird im Versicherungsfall eine Unterversicherung und viel Ärger vermieden.
Ersetzt wird vom Versicherungsunternehmen immer der Wiederbeschaffungspreis der versicherten Sache. Der Versicherungsnehmer kann also die beschädigten oder zerstörten Gegenstände zum Neupreis kaufen.
In der verbundenen Hausratversicherung sind nicht nur die Kosten für versicherte Gegenstände eingeschlossen, sondern auch Kosten, die bei einem Schadenfall entstehen können.
Das sind z.B. die Aufräumungskosten nach einem Brand, Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die anfallenden Kosten für eine Schlossänderung, wenn dies durch einen Versicherungsfall, etwa durch Raub, notwendig wird, Kosten für Reparaturen an Gebäudebeschädigungen, die notwendig werden durch Einbruch, versuchten Einbruch, Raub oder Vandalismusschäden in der Wohnung nach einem Einbruch.
Auch die Kosten für Reparaturen in gemieteten Wohnungen nach Leitungswasserschäden, etwa an Fußböden, Tapeten, Innenanstrichen usw. werden im Versicherungsfall ersetzt.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Wohnungsversicherung
Gewaltanwendung im Sinne dieser Bestimmung liegt auch dann vor, wenn der Täter dem Versicherungsnehmer eine Sache entreißt und dieser sich unter Kraftanstrengung dagegen gestemmt hat, oder wenn der Täter den Versicherungsnehmer der Wohnungsversicherung einschließt und diesem die Möglichkeit genommen wird, Widerstand gegen die Wegnahme der Sache zu leisten. In Nr. 4 a) aa) ist klarstellend vermerkt, dass Gewalt nicht vorliegt, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdiebstahl).
Die nachstehende grobe Übersicht der entsprechend Abschnitt A § 6 Nr. 2 VB 2008 der Wohnungsversicherung versicherten Sachen soll hierzu als Gedankenstütze dienen:, Möbel, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Sammlungen, Schmucksachen und sonstige Wertsachen, Teppiche, Beleuchtungskörper, Dekorationen, Porzellan, Gläser, Vasen, Bestecke, Bücher, Unterhaltungs- und Kommunikationstechnik, Ton- und Bildträger, Musikinstrumente, Hauswirtschaftliche Maschinen und Geräte, Küchengeschirr, Bekleidung, Wäsche, Betteinlagen, Spielsachen, Film- und Fotoausrüstung,
Als zum Öffnen nicht bestimmte Werkzeuge sind insbesondere solche zu betrachten, die geeignet sind, auf den Schließmechanismus des Schlosses einzuwirken. Vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer nach der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte. Für die Entschädigungspflicht der Wohnungsversicherung ist es nicht erforderlich, dass die Wohnung bzw. der Raum, in dem sich das Behältnis befindet, verschlossen war, wenn ein anwesender Besucher einen unbeobachteten Augenblick nutzt, die Tat auszuführen.
Für Sturm- und Hagelschäden besteht in der Wohnungsversicherung Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden (Abschnitt A § 6 Nr. 3 VHB 2008), mit Ausnahme von Antennenanlagen und Markisen. Sturm ist gemäß Abschnitt A § 5 Nr. 2 VHB 2008 eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8; dies entspricht nach der Beaufortskala einer Windgeschwindigkeit von 62-74 km/h. Ist diese Windstärke für das im Versicherungsschein bezeichnete Grundstück nicht feststellbar, so wird ein versichertes Sturmereignis unterstellt.
Insbesondere für die Beraubungsversicherung ist die Bestimmung des § 3 Nr. 4b) VHB 2008 wichtig, wonach Personen dem Versicherungsnehmer gleichstehen, die mit seiner Zustimmung in der Wohnung anwesend sind. Das können Familienangehörige sein, aber auch zufällig anwesende andere Personen. Für den Versicherungsfall ist es somit unerheblich, ob die Gewaltanwendung oder deren Androhung gegen den Versicherungsnehmer der Wohnungsversicherung oder eine der mit seiner Zustimmung anwesenden Personen zu Hilfe eilende Person gerichtet ist.
Nach Abschnitt A § 4 Nr. 3a) VHB 2008 der Wohnungsversicherung sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Schäden durch: Plansch- oder Reinigungswasser Hiermit sind Schäden angesprochen, die beim Gebrauch/Verbrauch von Wasser entstehen. Beim Planschen in der Badewanne sammelt sich übergeschwapptes Wasser wiederholt am Sockel eines Badezimmerschränkchens, sodass sich durch die Wassereinwirkung mit der Zeit die Kunststoffbeschichtung löst. Versehentlich wird ein Putzeimer umgestoßen und das ausfließende Schmutzwasser erfasst wertvolle Teppiche.
Wegen Versicherbarkeit von Schäden durch Lawinen und Schneedruck im Rahmen der Wohnungsversicherung siehe Ziffer 10 des Beitrags Elementarschadenversicherung. Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen. Das Eindringen von Witterungsniederschlägen und Schmutz durch nicht geschlossene Öffnungen unter Mitwirkung insbesondere vom Sturm führt.
Der Kostenersatz durch eine Wohnungsversicherung ist auf eine nur kurze Bewachungsdauer angelegt, die eine möglichst umgehende Wiederherstellung der vollen Gebrauchsfähigkeit der Schließvorrichtung und sonstigen Sicherungen unterstellt. Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen. Sind nach einem Versicherungsfall Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen notwendig, wird man die Aufwendungen hierfür regelmäßig den entschädigungspflichtigen Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (Rettungskosten) zuordnen können.
Nach Klausel PK 7212 sind indessen auch die im Versicherungsvertrag zur Wohnungsversicherung besonders bezeichneten Sachen versichert, soweit sie Gebäudebestandteile sein könnten (und somit auch aufgeführte Einbaumöbel/-küchen). selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind, Die angesprochene Versicherungspflicht bezieht sich auf die Kfz-Haftpflichtversicherung für zulassungspflichtige motorgetriebene Fahrzeuge.
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes ist auf den Versicherungsort beschränkt, sofern für die versicherte Sache nicht eine Außenversicherung vereinbart worden ist. Versicherungsort ist gemäß § 4 Nr. 1 AVB EPH die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung bzw. das Grundstück des Versicherungsnehmers. Ob zur Wohnung sämtliche Räume, also einschließlich Nebenräume, des versicherten Haushaltsbereichs gehören und als Versicherungsort gelten, ist nicht gesagt. Zu denken sind Räume, in der Verbundenen Wohnungsversicherung als zur Wohnung zugehörig gelten.
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Örtlicher Geltungsbereich der Wohnungsversicherung
Der Geltungsbereich der Wohnungsversicherung erstreckt sich auf die Bundesrepublik Deutschland. Die Außenversicherung gilt dagegen weltweit.
Mit Außenversicherung ist gemeint, dass sich Teile des Hausrates vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden und für sie auch dort Versicherungsschutz besteht. Allerdings ist diese Außenversicherung auf drei Monate begrenzt. In der Regel gilt dies für die Urlaubsreise. Am Urlaubsort sind dann Kleidung, Sportgeräte, Fotoausrüstung usw. versichert.
Nicht versichert ist der einfache Diebstahl oder der Einbruchdiebstahl im Kraftfahrzeug, sondern nur die in den Hausratbedingungen vorgesehenen versicherten Gefahren wie Raub, Einbruchdiebstahl in das Hotelzimmer usw. Für eine weiter gehende Risikodeckung sind zusätzliche Versicherungen, z.B. Reisegepäckversicherung, abzuschließen.
In der Außenversicherung gelten Höchstversicherungssummen, zu vereinbaren in ... % der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme, höchstens ... EUR.
Bei einem Wohnungswechsel besteht Versicherungsschutz in der alten und in der neuen Wohnung. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Versicherungsnehmer ins Ausland zieht.
Zweitwohnungen sind nicht mitversichert. Für diese ist ein gesonderter Vertrag notwendig.
Allgemeines zur Wohnungsversicherung
Eine Wohnungsversicherung erbringt finanzielle Entschädigungsleistungen für die am versicherten Hausrat entstandenen Beschädigungen, oder Zerstörungen in der im Versicherungsvertrag bezeichneten Wohnung. Dies bedeutet, sollte im Falle einer durch die versicherten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser ect. entweder an den zum Hausrat gehörenden Gegenständen oder der im Versicherungsvertrag versicherten Wohnung entstanden sein, übernimmt eine gute Wohnungsversicherung die Kosten, welche für die Wiederherstellung der Wohnräume und der Wiederbeschaffung der beschädigten bzw. zerstörten Hausratgegenstände notwändig sind.
Welche Sachen und Gegenstände können durch eine gute Wohnungsversicherung mitversichert werden? In den Versicherungsumfang einer Wohnungsversicherung sind generell alle Gegenstände versicherbar, die vom Mieter einer Wohnung selber eingefügt wurden und dem privaten Gebrauch dienen, wie beispielsweise alle Arten von Möbeln, Schmuck, Elektrogeräte, Teppiche und Teppichböden, Bargeld bis zu einer bestimmten Höchstgrenze die mit der Wohnungsversicherung vorvertraglich vereinbart wird, usw.
Desweiteren zählen im Rahmen einer guten Wohnungsversicherung auch Gegenstände als mitversichert, die sich vorübergehend in den zur versicherten Wohnung befindlichen Kellerräumen befinden. Auch Fahrräder können gesondert und gegen einen geringen Beitragsaufschlag mit in den Versicherungsumfang einbezogen werden und werden in der Regel mit 1% der vereinbarten Versicherungssumme abgesichert.
Auf ausreichend hohe Versicherungssumme achten
Sollte die Versicherungssumme auch bei einer guten Wohnungsversicherung zu gering gewählt werden, lauf Sie Gefahr einer unterversichert zu sein, was bedeutet, dass Sie alle Kosten, welche über der vereinbarten Versicherungssumme liegen, selber tragen müssen. In der Regel sollte bei der Versicherungssumme ein Pauschalbetrag von 650,- Euro pro Quadratmeter einkalkuliert werden. Dieser kann natürlich je nach Standard und Ausstattung der Wohnung nach oben und unten variieren, sollte also nur als Richtwert dienen.
Wonach richtet sich die Versicherungssumme und die Beiträge in der Wohnungsversicherung
Der Versicherungssumme und der Prämie wird üblicherweise die Größe der Wohnung in qm zugrunde gelegt. Bei einer Versicherungssumme von 600 EUR pro qm und einer Wohnungsgröße von 100 qm beträgt die Versicherungssumme also 60.000 EUR. Welche Preise für weitere Modelle anfallen, können Sie anhand unseres Wohnungsversicherung Preisvergleich ganz einfach selber direkt online berechnen.
In der Wohnungsversicherung kommt es im Versicherungsfall immer wieder zum Streit zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmer, da sich die Wohnungsversicherung häufig auf Unterversicherung berufen. Unterversicherung bedeutet, dass der tatsächliche Versicherungswert die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme überschreitet.
Beispiel:
Der Versicherungsnehmer ist selbst für die Angabe des Versicherungswertes verantwortlich. Um eine Unterversicherung zu vermeiden sollte der Versicherungsnehmer überlegen, wie viel Geld tatsächlich notwendig wäre, um seinen gesamten Hausrat neu kaufen. Der Wert des Hausrates kann nämlich die aufgrund der Wohnungsgröße berechnete Versicherungssumme wesentlich überschreiten.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme in der Wohnungsversicherung angesetzt werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden? Hierfür gibt es 2 Möglichkeiten, die Versicherungssumme (die Summe, welche den Wert Ihres Hausrat zum aktuellen Wiederbeschaffungswert entsprechen sollte) zu ermitteln.
Zum einen können Sie diese an Hand der vorhandenen Kaufbelege ausrechnen. Falls diese nicht mehr vorhanden sind, können die jeweiligen Preise entweder im Geschäft vor Ort, oder dem Internet recherchiert werden. Und zum anderen ermittelt die Wohnungsversicherung jedes Jahr einen Richtwert für den Wert pro Quadratmeter.
Dieser liegt aktuell bei 650,- Euro, hieraus würde sich bei einer 60 Quadratmeter großen Wohnung eine Versicherungssumme von 39.000,- Euro ergeben.
Wieviel eine Wohnungsversicherung für Ihre Wohnung kosten würde, können Sie ganz einfach, schnell und anonym mit Hilfe unseres Beitragsrechner online ermitteln. Danach können Sie anhand unseres Wohnungsversicherung Vergleich die jeweiligen Anbieter und deren Preise direkt vergleichen.
Was wird in der Wohnungsversicherung nicht versichert (Ausschlüsse)
Nicht im Versicherungsschutz der Wohnungsversicherung sind Gebäudebestandteile, Kraftfahrzeuge und Anhänger sowie Wassersportfahrzeuge mit Motor. Nicht versichert ist auch der Hausrat eines Untermieters, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat diesen dem Untermieter überlassen.
In den diversen VHB werden die Ausschlüsse genau aufgeführt. Darüberhinaus erhalten Sie in unserem Wohnungsversicherung Test einen umfangreichen Einblick in die Leistungen der jeweiligen Wohnungsversicherung, welche einzeln bewertet wurden.
Wohnungsversicherung
Unter die nach Abschnitt e ausgeschlossenen Schäden durch Verkratzen usw. fallen solche, die lediglich mehr oder weniger das Aussehen der Sache beeinträchtigen.
Selbst wenn hierdurch die Sache im Wert gemindert, aber noch voll funktionsfähig ist, besteht kein Entschädigungsanspruch, auch nicht in Form eines
Wertminderungsausgleichs. Die nach Abschnitten f und g ausgeschlossenen Gefahren sind (mit Ausnahme Plünderung) in § 3 Nr. 2 a bis f AVB EPH in wesentlicher
Übereinstimmung der Verbundenen Hausratversicherung definiert.
Entschädigt werden versicherte Sachen (siehe § 1), die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder
seiner Ladung (siehe § 4), Einbruchdiebstahl, Beraubung oder den Versuch einer solchen Tat (siehe § 5), Vandalismus (siehe § 6), Leitungswasser (siehe § 7),
Sturm/Hagel (siehe § 8), zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen (Versicherungsfall). Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf
mitwirkende Ursachen Schäden Erdbeben oder Kernenergie entstehen.
Für den Versicherungsschutz ist der Ort der Quelle des schädigenden Leitungswassers unerheblich. Maßgebend für den Versicherungsfall ist nur die Art der
Wasserquelle. Versicherungsfall ist nicht etwa das bestimmungswidrige Austreten von Leitungswasser, sondern dessen Einwirkung auf die versicherte Sache am
Versicherungsort. Es besteht also Versicherungsschutz auch dann, wenn das Leitungswasser außerhalb der Wohnung bestimmungswidrig austritt (z.B. aus einer
Wasserleitung schädigend auf versicherte Sachen einwirkt.
Infos zur Wohnungsversicherung
Unter einer ähnlichen Unterbringung wird man auch die Unterbringung in einer gemieteten Ferienwohnung oder einem entsprechenden Ferienhaus zu verstehen haben.
Üblich ist eine Entschädigung bis maximal 100 Tage, und zwar bis 1 Promille pro Tag. Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die
Wohnung unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung werden bis
zu dem Zeitpunkt ersetzt.
Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter Nr. 2c genannt
(siehe Ziffer 2.2 zu den Wasserfahrzeugen und Fluggeräten), Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser
wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen, Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Wohnungsversicherung Vertrag versichert sind (z.B. für
Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen).
Transport- und Lagerkosten - Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung (siehe § 9 Nr. 2) unbenutzbar wurde und dem
Versicherungsnehmer auch die Lagerung und in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem
die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von x Tagen.
Wohnungsversicherung
Darüberhinaus versichert die Wohnungsversicherung sind ferner privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, in das Gebäude eingefügte Sachen, die der Versicherungsnehmer als Mieter oder
Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er nach Vereinbarung mit dem Vermieter bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft
das Risiko trägt (Gefahrtragung). Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter
ersetzt werden, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert.
Unter Schäden durch Dampf fallen z.B. auch solche, die nach Bruch einer Heißwasserleitung durch den aufsteigenden Dampf entstehen. Diese Erweiterung ist
insbesondere bei Betreibung von Klimaanlagen wichtig, denn die Einwirkung von mit Wasser vermischten Flüssigkeiten - wie diese für Klimaanlagen in Betracht
kommen - kann über den eigentlichen Nässeschaden hinaus Kontaminierungsschäden an den versicherten Sachen verursachen. Wie bereits erwähnt, müssen für einen
in der Wohnungsversicherung genannten Versicherungsfall genannten Rohren.
Für Altverträge, die bis zum 1.1.2008 abgeschlossen wurden, gib es eine Übergangszeit bis zum 31.12.2008 (mit dem alten VVG). Danach gilt das neue Recht. Was
in den anderen Beiträgen bereist erwähnt wurde gilt auch hier. Die neuen Rechtsgrundlagen (VVG und Musterbedingungen) müssen ihre Bewährungsprobe vor den
Gerichten erst einmal bestehen. Erst höchstrichterliche Entscheidungen werden neue Unklarheiten und aufgefundene Regelungslücken schließen. Versichert ist
gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung.
Tipps zum Versicherungsgebiet Wohnungsversicherung
Ferner gilt als Einbruchdiebstahl, wenn der Dieb in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel oder andere Werkzeuge benutzt,
um es zu öffnen ( § 3 Nr. 2b) VHB 2008); der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen
abhanden gekommen sind, oder mittels richtiger Schlüssel, die der Dieb innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch
Raub in einen Raum eines Gebäudes eindringt und Sachen wegnimmt.
Frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Installationen, Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne,
Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche, Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-,
Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre
von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten laut der Wohnungsversicherung als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Die Deckung ist nicht auf einen privaten Haushaltsbereich beschränkt, sondern gilt grundsätzlich überall und ist bis auf das Einbruchdiebstahlrisiko nicht
daran gebunden, dass sich die Sachen in Gebäuden befinden. Die Entschädigung ist im übrigen auf 25 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Der
Versicherungswert ist in § 5 Nr. 1 AVB EPH als Einzel-Versicherungswert deklariert, der sich auf die einzelne versicherte Sache bezieht und dem Neuwert der
Sache entspricht.
Allgemeines rund um das Thema Wohnungsversicherung
Abgrenzung zu anderen Sachversicherungen - Mit diesen Bestimmungen soll der Versicherungsschutz zu anderen Versicherungsarten abgegrenzt werden. Das
Bestehen eines gesonderten Versicherungsvertrages schließt also den Versicherungsschutz nach VHB aus. Der Ausschluss gilt uneingeschränkt, solange eine
spezielle Versicherung besteht (also auch dann, wenn z.B. keine volle Entschädigung geleistet wird oder der Schaden durch eine nicht versicherte Gefahr
entstanden ist, die aber nach den VHB gedeckt wäre).
Der Kostenersatz durch eine Wohnungsversicherung ist auf eine nur kurze Bewachungsdauer angelegt, die eine möglichst umgehende Wiederherstellung der vollen Gebrauchsfähigkeit der
Schließvorrichtung und sonstigen Sicherungen unterstellt. Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen. Sind nach einem Versicherungsfall
Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen notwendig, wird man die Aufwendungen hierfür regelmäßig den entschädigungspflichtigen Schadenabwendungs- und
Schadenminderungskosten (Rettungskosten) zuordnen können.
Der Versicherungsschutz bezieht sich gemäß Abschnitt A § 5 Nr. 1a) bis c) VHB 2008 auf Schäden, die entstehen durch unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder
Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich die versicherten Sachen befinden. Der Sturm drückt das verriegelte Wohnungsfenster ein und
erfasst in der Wohnung befindliche Sachen und beschädigt sie. Dadurch, dass der Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte
Sachen oder auf Gebäude, in denen sich die versicherten Sachen befinden, wirft.
Nützliche Informationen über die Wohnungsversicherung
Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturen an dem Gebäude oder an
der Sprinkler- oder Berieselungsanlage Wasserschäden durch bestimmungsgemäßes Öffnen der Sprinkler und Berieselungsdüsen im Brandfall sind als
Rettungsaufwand bereits durch die Feuerversicherung erfasst, sodass sich der Einschluss in die Leitungswasserversicherung erübrigt. Schäden, die durch
Druckproben bedingt sind, werden als dem Versicherungsnehmer zufallende Betriebsrisiken gesehen.
Ausschluss von Schäden an versicherten Sachen in der Feuerversicherung, wenn diese einem Nutzfeuer oder Nutzwärme ausgesetzt werden. Nicht versichert sind
Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt
werden; dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird. Die Leistungseinschränkung ist
aus den Bedingungen Wohnungsversicherung herausgenommen worden.
In einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel gemäß Nr. 4a aa) oder 4 bb) (Raub, s. Ziff. 4.3)
anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten (§ 3 Nr. d) VHB 2008). Entschädigungspflichtig sind nicht nur die entwendeten Sachen, sondern
auch Schäden an versicherten Sachen als Folge eines Einbruchdiebstahls oder des Versuchs eines Einbruchdiebstahls. Auf der Suche nach Beute bricht der Täter
die Schränke gewaltsam auf und beschädigt sie hierbei.
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Die Anschaffung eigener Möbel und sonstige Hausrat Gegenstände ist teuer und viele Menschen kaufen sich gerade beim Erstbezug einer Wohnung diese durch Ratenkredite an. Daher gilt generell und wird auch von vielen Experten wie Finanztest, oder Ökotest empfohlen, eine gute Wohnungsversicherung ist sinnvoll und wichtig für jeden Haushalt, kann aber durchaus günstige Preise haben.
Auch Stiftung Warentest rät Verbrauchern eine gute Wohnungsversicherung abzuschliessen, dies aber nicht bei irgendeinem Anbieter, sondern es sollte im Internet vergleichen werden. Denn, um die Preise günstig zu halten, sparen viele Anbieter oftmals an guten und benötigten Leistungen, hier sollten genauestens hingeschaut werden, ob die jeweiligen Tarife und Leistungen den persönlichen Anforderungen genügen und lieber ein paar Euro mehr bezahlen, als am Ende, nämlich im Fall eines Schadens, auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben.
Eine gute und günstige Wohnungsversicherung ist nicht nur sinnvoll, sondern sollte generell so abgeschlossen werden, dass die Höhe der Versicherungssumme dem zu versichernden Hausrat entspricht, um so eine Unterversicherung zu vermeiden. Wie finden Sie den aktuellen Wert Ihres Hausrat heraus? Wer rechtzeitig bei der Anschaffung seiner Wohnungseinrichtung vorgesorgt und entsprechende Kaufbelege aufbewahrt hat, hat hier einen Vorteil, denn er kann sich an Hand dieser Belege den Wert seines Hausrat zusammenrechnen. Da aber zwischen der Anschaffung und dem heutigen Zeitpunkt oft mehrere Jahre liegen, sollten Sie die Preise im Internet nachprüfen.
Beiträge zur Wohnungsversicherung berechnen
Durch die große Anzahl an Wohnungsversicherung Anbietern ist es für Sie als Verbraucher sicherlich nicht gerade einfach eine günstige Wohnungsversicherung zu finden. Immer öfter ragen insbesondere eine kleinere und weniger bekanntere Wohnungsversicherung durch ein teilweise besseres Leistungsangebot, einen schnellen, unbürokratischen und flexiblen Kundenservice, sowie einem fairen Preis Leistungsverhältnis hervor.
Oftmals verbergen sich hinter diesen No-Name Anbietern große Versicherungsgesellschaften, welche sich mit diesen kleineren Direktversicherern ein festes Standbein im Online Versicherungsgeschäft schaffen möchten. Viele dieser kleineren Anbieter finden Sie in unserem Wohnungsversicherung Vergleich, bei dem Sie die Möglichkeit haben, sich über das jeweilige Unternehmen zu informieren und die Beiträge direkt online zu berechnen und zu vergleichen.
Darüberhinaus werden Ihnen in unserem Wohnungsversicherung Rechner eine Reihe von Bewertungskriterien dargestellt und anhand der vergebenen Bewertungskriterien, wie zum Beispiel der Kundenfreundlichenkeit, die Erreichbarkeit, dem Schadensservice, eine Gesamtbewertung ermittelt, die Ihnen die Wahl einer geeigneten Wohnungsversicherung, welche genau Ihren persönlichen Beürfnissen entspricht, erleichtern soll.
Welche Leistungen erbringt eine Wohnungsversicherung
Welche Leistungen erbringt eine Wohnungsversicherung, welche Gefahren und Risiken werden versichert und wie können Sie sich optimal und günstig absichern? Der Leistungsumfang einer Wohnungsversicherung reicht über die versicherten Gefahren (z.B. Brand, Blitzschlag, Raub, Einbruch, Vandalismus, Sturm und Hagel), über die versicherten Kosten (z.B. Schlossänderungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Transport- und Lagerkosten, Kosten für Hotelunterbringung), bis hin zu den versicherten Sachen (z.B. Krankenfahrstühle, Antiquitäten, Einrichtungsgegenstände, Schmuck und andere Wertsachen, sowie Sportgeräte).
Worauf sollten Sie beim Abschluß einer Wohnungsversicherung achten? Berechnen Sie in etwa den aktuellen Wert Ihres gesamten Hausrat, bzw. die Kosten, welche für die Neuanschaffung anfallen würden und wählen Sie dementsprechend die Höhe Ihrer Versicherungssumme (Nähere Erklärungen finden Sie diesbezüglich, wenn Sie die Wohnungsversicherung berechnen und einen Leistungsvergleich durchführen.).
Schliessen Sie Ihre Wohnungsversicherung immer als dynamische Wohnungsversicherung ab, damit gewährleisten Sie, dass im Fall, wenn beispielsweise in 6 oder 7 Jahren ein Schaden in Ihrem Haushalt entsteht, Ihnen die Kosten für die Neuanschaffung der beschädigten, zerstörten, oder entwendeten Hauratgegenstände immer zum jeweiligen Neupreis erstattet werden.
Wie finden Sie eine Wohnungsversicherung zu einem günstigen Preis? Hierbei kann Sie unser Interner Wohnungsversicherung Preisvergleich untersützen und Ihnen die aufwändige Recherche Arbeit nach dem besten und günstigsten Anbieter unterstützen. Generell sollten Sie jedoch bedenken, es kann eine Wohnungsversicherung günstig sein, dennoch sollten Sie Ihr Augenmerk auf die enthaltenen Leistungseinschlüsse richten und sich erst an zweiter Stelle an der Beitragshöhe orientieren.
Ist eine Wohnungsversicherung sinnvoll
Jeder kauft sich im Laufe der Jahre neue Möbel, oder Elektro- und Haushaltgeräte, ersetzt alte Bekleidung durch gute und neue Sachen. Diese Neuanschaffungen können den Wert des versicherten Hausrat erheblich steigern und die bei Vertragsabschluß vereinbarte Versicherungssumme könnte unter Umständen unter dem Wert des derzeitigen Wert des Hausrat liegen.
Bei einer bereits bestehenden Wohnungsversicherung die schon ein paar Jahre alt ist, sollte diese regelmäßig prüfen, ob der Versicherungsschutz noch dem, bei Vertragsabschluß angegeben Wert entspricht und diese entsprechend durch seine Wohnungsversicherung anpassen zu lassen, um so weiterhin gute Leistungen zu erhalten.
Eine gute Wohnungsversicherung muß sein und zwar für jeden, der eine eigene Wohnung bewohnt, unabhängig ob Familie, Single, oder eine Wohngemeinschaft (WG). Viele Menschen unterschätzen die Gefahr oder rechnen einfach nicht damit, dass auch die eigene Wohnung beispielsweise durch einen Hausbrand, ausgelöst in einer anderen Wohnung, den eigenen Haushalt in Mitleidenschaft zieht, oder verlassen sich darauf, dass der Vermieter über eine Wohngebäudeversicherung verfügt.
Dabei muß jedoch beachtet werden, dass die vom Vermieter abgeschlossene Wohngebäudeversicherung nur Beschädigungen oder Zerstörungen am eigentlichen Wohngebäude absichert, jedoch nicht die verursachten Schäden innerhalb einer Wohnung. Hierfür muß sich jeder Mieter selber durch den Abschluß einer Hausratversicherung gegen diese Gefahren absichern.
Wer auf eine Wohnungsversicherung verzichtet, trägt das Risiko, sich selbst, oder seine ganze Familie finanziell zu ruinieren. Dabei kann eine gute Wohnungsversicherung günstig, also gar nicht so teuer sein, wenn diese vor Abschluß verglichen wird. Hier kommt es einfach auf die Wahl des richtigen Hausratversicherer an. Eine gute und günstige Wohnungsversicherung bietet schon zu kleinen Preisen einen umfangreichen Grundschutz, der in den meisten Fällen die Anforderungen der meisten Verbraucher erfüllt. Dies zeigt auch ein durch Finanztest durchgeführter Wohnungsversicherung Test, in dem über 50 Anbieter und mehr als Tausend Tarife verglichen wurden.
In der Wohnungsversicherung gelten alle Gefahren und Risiken als versichert, welche in Folge von Sturm, Leitungswasser, Feuer, Explosion und Implosion, Einbruchsdiebstahl, Vandalismus, Raub, sowie durch den Absturz von bemannten Luftfahrzeugen den versicherten Hausrat oder Teile hiervon, entweder beschädigt, zerstört, oder abhanden gekommen sind.
Warum ist eine Wohnungsversicherung wichtig
Wie wichtig, also sinnvoll der Asbchluß einer Wohnungsversicherung ist, zeigt sich immer wieder, wenn zum Beispiel Wohnungsbrände das gesamte Hab und Gut zerstört, oder komplett unbrauchbar gemacht wurden.
Was viele Verbraucher unterschätzen, ist der eigentliche Wert der eigenen Wohnungseinrichtung, da diese in einem ausgedehnten Zeitraum angeschafft wurden und die bezahlten Preise oftmals in Vergessenheit geraten. Doch bereits in einem kleineren Single Haushalt können sich Wertgegenstände von mehreren Tausend Euro anhäufen.
Wichtig, sollten Sie neue Geräte, oder Möbel gekauft haben, bewahren Sie unbedingt die Kaufbelege auf, machen Sie von Wertgegenständen wie zum Beispiel Uhren, Briefmarken ect. Fotos, um hier für den Hausratversicherer einen Nachweis erbringen zu können, falls diese im Schadenfall komplett zerstört wurden.
Inwieweit, welcher Hausratversicherer eine Kostenübernahme für derartige Wertsachen und in welcher Höhe übernimmt, erfahren Sie in unserem Leistungsvergleich der Tarife, daher lohnt es sich auf jeden Fall, bevor Sie sich für einen bestimmten Hausratversicherer entscheiden, sich hier in unserem Wohnungsversicherung Vergleich einen Überlick über die derzeit am Markt existierenden Anbieter zu verschaffen und eine Beitragsberechnung online durchführen, denn hierdurch sparen Sie sich nicht nur Zeit, sondern bares Geld, da die Beitragsunterschiede, je nach Wohnungsversicherung bis zu 50 Prozent variieren können.
Wohnungsversicherung Vergleich online
Jeder Eigentümer, oder Mieter einer Wohnung sollte eine Wohnungsversicherung haben. Hierbei spielt die Größe der eigenen Wohnung keine Rolle, da sich die Wohnungsversicherung nicht nur auf die eigenen 4 Wände bezieht. Denn entsteht zum Beispiel in Ihrer Wohnung ein Wasserschaden durch eine auslaufende Waschmaschine, so wird sich der Schaden in Ihrer Wohnung vermutlich in Grenzen halten.
Wohnen Sie jedoch in einem Obergeschoss mit einer, oder mehreren darunter liegenden Wohnungen, so kann das durch die Waschmaschine ausgetretene Wasser in die unteren Wohnungen laufen und erheblich größere Schäden, als in Ihrer Wohnung verursachen.
Neben den entstandenen Schäden und den damit verbundenen Kosten zur Wiederherstellung (zum Beispiel Renovierungen) in Ihrer Wohnung übernimmt eine gute Wohnungsversicherung auch die anfallenden Renovierungs- und Reparaturarbeiten in den anderen Wohnungen.
Was kann alles im Rahmen einer Wohnungsversicherung versichert werden?
Desweiteren sind auch die zur Wohnung gehörenden Kellerräume und die sich dort zur Lagerung befindlichen Sachen in der Hausratversicherung versichert. Gegen einen geringen Beitragszuschlag kann auch der Diebstahl von Fahrrädern mitversichert werden, hierfür wird in der Regel ein Pauschalbetrag in Höhe von 1 Prozent der gesamten Versicherungssumme vereinbart.
Ist eine Wohnungsversicherung wichtig
Jedes Jahr werden in Deutschland Schäden durch Wohnungsbrände, Einbruchsdiebstähle, Schäden durch Wasser (zum Beispiel durch die übergelaufene Badewanne, der ausgelaufenen Waschmaschine, oder einem Rohrleitungsbruch), sowie Fahrraddiebstähle Kosten im dreistelligen Millionenbereich verursacht. Viele betroffene Geschädigte, welche über keine Wohnungsversicherung verfügen, müssen für die entstandenen Verluste und Schäden selber aufkommen, was viele Betroffene oftmals an die finanzielle Existenzgrenze bringt.
Testen Sie dies einfach mal selber durch, gehen Sie durch Ihre Wohnung und rechnen Sie sich mal die Kosten für den gesamten, sich in Ihrer Wohnung befindlichen Hausrat durch, welche Sie für die Neuanschaffung aufbringen müßten. Schon bei der Küche, der Wohnzimmer- und Schlafzimmer Einrichtung, den elektrischen Haushaltgeräten, oder dem Fernseher und der Stereoanlage dürften schnell bis zu einige Zehntausend Euro zusammen kommen.
Wer das Risiko eingeht und auf eine Wohnungsversicherung verzichtet und nicht in der Lage wäre, die Kosten für die Neuanschaffung des sich in Wohnung befindlichen Hausrats aufzubringen, geht ein großes finanzielles Risiko ein und das nur, weil man vielleicht ein paar Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen will. Bereits eine Günstige Wohnungsversicherung deckt die notwendigsten Gefahren und Risiken ab und kommt für die entstandenen Kosten, beispielsweise für Diebstähle, Brand- und Wasserschäden ect. auf. Daher ist der Abschluß einer Wohnungsversicherung sinnvoll und wichtig.
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