VHB 2010 Versicherungssummenmodell Klauseln - PK 7812 Makler
Der den Versicherungsvertrag für die Hausratversicherung betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen. Er ist durch den Maklervertrag verpflichtet, diese unverzüglich an den Versicherer weiterzuleiten.