VHB 2010 Versicherungssummenmodell Klauseln - PK 7610 Sicherheitsvorschriften
Nr. 1 Für die Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, sind alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einzuschalten. Dies gilt nicht, wenn die Wohnung nur für sehr kurze Zeit verlassen wird (z. B. Gang zum Briefkasten oder Mülleimer).
Nr. 2 Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und vereinbarten Einbruchmeldeanlagen sind in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten; Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
Nr. 3 Verletzt der Versicherungsnehmer der Hausratversicherung oder sein Repräsentant eine dieser Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in Abschnitt B § 8 Nr. 1 b) VHB 2010 (Versicherungssummenmodell) und Abschnitt B § 8 Nr. 3 VHB 2010 (Versicherungssummenmodell) beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.