hausratversicherungen.mobi Auswahlmenü
Hausratversicherung - VHB 2000 - § 27 Entschädigungsberechnung und Entschädigungsgrenzen, Unterversicherung

VHB 2000 - § 27 Entschädigungsberechnung und Entschädigungsgrenzen, Unterversicherung

Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Hausratversicherung VHB 2000 - § 27 Entschädigungsberechnung und Entschädigungsgrenzen, Unterversicherung.

HausratversicherungHausratversicherung Hausratversicherung - Beiträge online berechnenBeiträge online berechnen Hausratversicherung - Anbieter und Leistungen vergleichenAnbieter und Leistungen vergleichen
Jetzt bis zu 50 % einsparen
Hausratversicherung

VHB 2000 - § 27 Entschädigungsberechnung und Entschädigungsgrenzen, Unterversicherung

Nr. 1 Ersetzt werden im Versicherungsfall bei
Nr. 1 a) zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen der Versicherungswert (siehe § 12) bei Eintritt des Versicherungsfalles (siehe § 3),
Nr. 1 b) beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert (siehe § 12) bei Eintritt des Versicherungsfalles (siehe § 3).
Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt und ist dem Versicherungsnehmer der Hausratversicherung die Nutzung ohne Reparatur zumutbar (sogen. Schönheitsschaden), so ist die Beeinträchtigung durch Zahlung des Betrages auszugleichen, der dem Minderwert entspricht.
Nr. 2 Restwerte werden in den Fällen von Nr. 1 angerechnet.
Nr. 3 Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist; das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Nr. 4 Die Entschädigung für versicherte Sachen ist je Versicherungsfall (siehe § 3) auf die vereinbarte Versicherungssumme (siehe § 12) begrenzt.
Versicherte Kosten (siehe § 2) werden bis zu _ Prozent auch über die Versicherungssumme (siehe § 12) hinaus ersetzt.
Nr. 5 Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls (siehe § 3) niedriger als der Versicherungswert (siehe § 12) der versicherten Sachen (Unterversicherung) und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart, wird die Entschädigung gemäss Nr. 1 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Nr. 6 Für die Entschädigungsberechnung versicherter Kosten (siehe § 2) gilt Nr. 5 entsprechend.



Seite zurück

Privathaftpflicht
Privathaftpflicht
Schon ab 1,49 € monatl.

Beiträge für die Privathaftpflicht hier kostenlos online berechnen.

Strom Anbieter
Strom Anbieter
Jetzt bis 350,- € sparen

Finden Sie hier günstige Strom Anbieter und sparen Sie bares Geld.

Gas Anbieter
Gas Anbieter
Jetzt bis 750,- € sparen

Hier kostenlos Gas Anbieter online vergleichen und Geld sparen.

DSL Anbieter
DSL Anbieter
Jetzt bis 450,- € sparen

Hier Preise für DSL Anbieter und mit unserem Vergleich richtig sparen.


^