VHB 2000 Quadratmetersumme - § 22 Kündigungsrecht bei Insolvenz des Versicherungsnehmers
Ist über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet worden, kann der Hausratversicherer während der Dauer des Insolvenzverfahrens den Versicherungsvertrag schriftlich kündigen. Die Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang wirksam.