VHB 2000 Quadratmetersumme Klauseln - Klausel 7812 - Makler
Der den Versicherungsvertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen. Er ist durch den Maklervertrag verpflichtet, diese unverzüglich an der Hausratversicherung weiterzuleiten.