NEGB 87 - § 20 Schriftliche Form, Zurückweisung von Kündigungen
Nr. 1 Anzeigen und Erklärungen bedürfen der Schriftform.
Nr. 2 Ist eine Kündigung des Versicherungsnehmers unwirksam, so wird die Kündigung wirksam, falls die Hausratversicherung sie nicht unverzüglich zurückweist.