hausratversicherungen.mobi Auswahlmenü
Hausratversicherung - NEGB 87 - § 18 Kündigung nach dem Versicherungsfall

NEGB 87 - § 18 Kündigung nach dem Versicherungsfall

Allgemeine Bedingungen für die Neuwertversicherung der Elektro- und Gasgeräte des Hausrats NEGB 87 - § 18 Kündigung nach dem Versicherungsfall.

HausratversicherungHausratversicherung Hausratversicherung - Beiträge online berechnenBeiträge online berechnen Hausratversicherung - Anbieter und Leistungen vergleichenAnbieter und Leistungen vergleichen
Jetzt bis zu 50 % einsparen
Hausratversicherung

NEGB 87 - § 18 Kündigung nach dem Versicherungsfall

Nr. 1 Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles können sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Hausratversicherung den Versicherungsvertrag kündigen.
Nr. 2 Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Sie muss spätestens einen Monat nach dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
Nr. 3 Die Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang wirksam. Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine Kündigung sofort oder zu einem anderen Zeitpunkt wirksam wird, jedoch spätestens zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres.



Seite zurück

Privathaftpflicht
Privathaftpflicht
Schon ab 1,49 € monatl.

Beiträge für die Privathaftpflicht hier kostenlos online berechnen.

Strom Anbieter
Strom Anbieter
Jetzt bis 350,- € sparen

Finden Sie hier günstige Strom Anbieter und sparen Sie bares Geld.

Gas Anbieter
Gas Anbieter
Jetzt bis 750,- € sparen

Hier kostenlos Gas Anbieter online vergleichen und Geld sparen.

DSL Anbieter
DSL Anbieter
Jetzt bis 450,- € sparen

Hier Preise für DSL Anbieter und mit unserem Vergleich richtig sparen.


^