BEH 2000 - § 11 Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert im Rahmen der Hausratversicherung sind Schäden an versicherten Sachen, solange die Gebäude, in denen sich versicherten Sachen befinden, noch nicht bezugsfertig sind oder wegen Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht benutzbar sind.




