Hausratversicherung - Selbstzerstörung
Seltener Totalschaden an einer versicherten Sache aufgrund des Zusammenwirkens verschiedener Umweltfaktoren, die so nicht vorhersehbar waren.
Selbstzerstörungsschäden sind keine Allmählichkeitsschäden oder Schäden durch Verschleiß. Auch Bedienfehler entfallen als Schadenursache.
Äußerlich erscheint Selbstzerstörung oftmals als sogenannter Konstruktionsfehler insbesondere bei älteren technischen Geräten. Allerdings entsprachen solche Geräte zum Zeitpunkt der Konstruktion den damaligen technischen Standards und gelten deshalb als verkehrssicher.
Die jeweiligen AHB enthalten den Begriff der Selbstzerstörung jedenfalls nicht. Entsprechend sind solche Schäden in der Hausratversicherung auch nicht versichert.
Das OLG Schleswig sprach einer Versicherungsnehmerin Schadenersatz durch den Hersteller zu, deren Geschirrspülmaschine sich infolge eines unvorhersehbaren Zusammenwirkens von Lochfraßkorrosion, Ausfall des Thermoschalters und fehlendem Fehlerstromschutzschalter selbst zerstörte.
Eine Leistungspflicht des Hausratversicherers habe dagegen nicht bestanden (OLG Schleswig, 19.10.2007 - 17 U 43/07).
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