Hausratversicherung - Schadenverhütung
Zu den Pflichten jedes Versicherungsnehmers gehört es auch, Maßnahmen zur Schadenverhütung zu treffen. In einzelnen Versicherungssparten sind schadenverhütende Vorsorgemaßnahmen durch den Versicherungsnehmer vorgeschrieben, damit er Versicherungsschutz erhält, zum Beispiel in der Feuerversicherung und der Einbruchdiebstahlversicherung, oder der Hausratversicherung.
Schadenverhütungsmaßnahmen in der Unfallversicherung sind beispielsweise Unfallverhütungsmaßnahmen oder ärztliche Untersuchungen des oder der Versicherungsnehmer.
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