Hausratversicherung - Fremdes Eigentum
Sofern es sich dem Wesen nach um Hausrat im Sinne des Abschnitt A § 6 VHB 2010 (MB), § 1 VHB 2000 (MB) handelt (einschließlich Kleintiere), ist fremdes Eigentum am Versicherungsort in der Hausratversicherung mitversichert.
Altverträge nach VHB 74 und VHB 84 dürften in der Praxis dagegen kaum noch vorkommen.
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