Hausratversicherung - Feuerwehrkosten
Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr, des THW, von Notärzten usw. oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung Verpflichteter sind nicht versichert, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden. Entsprechende Bestimmungen beinhalten die VHB 74 bis VHB 2000 (MB).
Die VHB 2010 (MB) machen zum Sachverhalt keine direkte Aussage, d.h. solche Kosten sind zunächst nicht versichert. Andererseits lässt Abschnitt A § 8 Nr. 2 die Hausratversicherung weiterer, nicht aufgezählter Kosten zu.
Problematisch wird die Überlegung einiger bundesdeutscher Gemeinden, die Feuerwehr aus Kosten- und Nachwuchsmangelgründen zu privatisieren.
Hier bleibt ggf. das Kulanzverhalten der Versicherer beziehungsweise die Rechtsprechung abzuwarten.
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