Hausratversicherung - Bewegungs- und Schutzkosten
Bewegungs- und Schutzkosten sind Kosten infolge eines Versicherungsfalls, die aufzuwenden sind, weil zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung zu Schaden gekommener in der Hausratversicherung versicherter Sachen andere, versicherte wie auch unversicherte Sachen gem. VHB 92 (MB), VHB 2000 (MB), VHB 2008 (MB) bzw. VHB 2010 (MB) bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Beispiel
Schadenregulierung
Die maximale Entschädigungssumme für Bewegungs- und Schutzkosten stellt aufsummiert mit allen weiteren Kostenarten wie z.B. Aufräum-, Transport- und Lagerkosten usw. die vereinbarte Versicherungssumme zzgl. Vorsorgeversicherung in Höhe von 10 % und zzgl. 10 % auf die Summe der vorgenannten Positionen für zusätzliche versicherte Kosten, falls die vorgenannten Summen nicht bereits ausreichen, darüber hinaus dar.
Beispiel
Versicherungssumme | 100.000 EUR = 100 % |
Vorsorgeversicherung | 10.000 EUR = 10 % der Versicherungssumme |
Summe | 110.000 EUR = 110 % der Versicherungssumme |
Zusätzliche versicherte Kosten | 11.000 EUR = 10 % von obiger Summe |
Max. Gesamtentschädigung | 121.000 EUR = 121 % der Versicherungssumme |
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